Die Ausgangsbeschränkungen sollen ab kommenden Montag in ganz Sachsen zurückgenommen werden. Um das Haus zu verlassen, sind keine triftigen Gründe mehr erforderlich. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Botanische Gärten können wieder öffnen. Dabei müssen von den Besuchern immer die Abstandsregeln eingehalten werden. Gleichzeitig bleiben die Kontaktbeschränkungen bestehen. Das erklärte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Mittwochabend nach einer Beratung der Sächsischen Staatsregierung. „Wir sind auf einem dünnen Eis“, betonte er und fügte hinzu. „Die Maßnahmen sind hoffentlich nicht zu weitgehend. Ich hoffe, dass wir sie auch in drei Wochen noch richtig finden“.
Einzelhandel bis 800 Quadratmetern darf öffnen
Die Details der Lockerungen in vielen Lebensbereichen werden in den nächsten Tagen in einer neuen Corona-Schutz-Verordnung geregelt. Diese gilt dann zunächst bis zum 3. Mai. Ob es zum Beispiel zu einer Pflicht für einen Mund-Nase-Schutz im städtischen Nahverkehr kommt, ist noch offen. „Ich werbe dafür“, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Einkaufszentren und Malls sind davon jedoch ausgenommen, sagte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Der Gesundheitsschutz auf Gängen und Parkplätze könne hier nicht gewährleistet werden, so seine Begründung.
Öffnen dürfen ab 20. April für die Grundversorgung notwendige Geschäfte wie zum Beispiel Banken, Sparkassen, Geldautomaten, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Buch- und Zeitungsläden, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen, Waschsalons, Baumärkte, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Möbelhäuser, Telekommunikationsanbieter, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende Baumschulen sowie Gartenbaubetriebe, Tierbedarf, der Großhandel. Auch Abhol- und Bringedienste sowie Paketzustellungen sind erlaub, heißt es in einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums.
Abitur beginnt – strenge Hygieneregeln
Für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen. Das hat heute die Staatsregierung nach Abstimmung auf Bundesebene beschlossen. „Wir wollen damit den Schülern, die kurz vor ihren Prüfungen stehen, die Chance geben, sich auf ihren Abschluss gezielt vorzubereiten“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Regulärer Unterricht finde nicht statt, es gehe um die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen. Die Schulen werden ab dem 20. April vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler.
Auch die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Konsultationen seien ab dem 20. April möglich. „Die Abiturienten haben jahrelang auf den Moment ihres Abschlusses der Hochschulreife hingearbeitet. Wir sehen uns in der Pflicht, ihnen unter den schwierigen Bedingungen ein faires und bundesweit anerkanntes Verfahren für die Prüfungen zu ermöglichen. Im Interesse der Prüflinge, bieten wir die Möglichkeit, zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin wählen zu können“, so der Minister. Wer sich noch nicht ausreichend auf die Abiturprüfung vorbereitet sehe, könne auf den Zweittermin ab dem 13. Mai ausweichen und die zusätzliche Zeit für Konsultationen mit den Fachlehrern nutzen. Die in den Schulen geltenden Hygieneregeln werden unter www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht. Hier werde es auch einen Fragen-Antworten-Katalog als zusätzliche Information geben, betonte Piwarz.
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