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Sophia auf dem Konzertplatz Weißer Hirsch


Fußball-WMN: Ausnahmegenehmigungen für Public Viewing möglich

Am 11. Juni 2026 startet die Fußball-Weltmeisterschaft in den USA. Viele Dresdnerinnen und Dresdner werden die Spiele verfolgen. Einige schauen zu Hause. Andere planen ein gemeinsames Public Viewing.

Je nach Anstoßzeit kann es dabei lauter werden. Das kann mit den geltenden Lärmvorschriften kollidieren. Für öffentliche Live-Übertragungen im Freien kann das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das gilt für Veranstaltungen auf Freilichtbühnen, in Freiluftgaststätten und Biergärten. Auch Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze und Marktplätze zählen dazu.

Antrag per E-Mail stellen

Veranstalter können einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Dieser geht per E-Mail an umwelt.recht2@dresden.de. Zuständig ist die Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde im Umweltamt.

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Museumsnacht


Der Antrag soll den Umfang und die Anzahl der Veranstaltungen benennen. Auch die örtlichen Gegebenheiten sind darzustellen. Zudem sind technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung zu beschreiben. Die Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig.

Interessen werden abgewogen

Umweltamtsleiter René Herold erklärt: „Das Umweltamt prüft das Veranstaltungskonzept sowie die Charakteristik des betroffenen Stadtteils und wägt die Interessen der Fußballfans mit denen der ruhebedürftigen Anwohnerinnen und Anwohner ab. Denn die Fußball-WM soll für alle Dresdnerinnen und Dresdner ein schönes Erlebnis werden – und das geht nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Darüber hinaus gilt es auch im privaten Bereich beim Fußballschauen im eigenen Garten oder auf dem Balkon, Verständnis zu zeigen und die Nachbarn nicht übermäßig zu stören.“

Auch bei privaten Treffen im Garten oder auf dem Balkon ist Rücksicht wichtig.

Rechtsgrundlage geschaffen

Am 8. Mai 2026 stimmte der Bundesrat einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zu. Sie regelt die öffentliche Fernsehübertragung im Freien während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026. Die Verordnung schafft die Grundlage, um im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung für höhere Lärmwerte zu erteilen. Dabei erfolgt stets eine Abwägung zwischen dem Interesse der Fußballbegeisterten und dem Ruhebedürfnis der übrigen Bevölkerung.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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