Thema: Kommunalwahl 2019

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Wahlvorschläge für den Stadtbezirksbeirat: Frist bis 21. März – auch lose Zusammenschlüsse können kandidieren

Seit heute können Parteien und Wählervereinigungen Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat und zum Stadtbezirksbeirat Pieschen einreichen. Die Frist endet am 21. März um 18 Uhr.

Erstmals können in diesem Jahr die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates gewählt werden. Insgesamt 19 Sitze hat das Stadtteilgremium. Bisher wurden die Stadtbezirksbeiräte durch den Stadtrat entsprechend der Wahlergebnisse ernannt. Der Wahlvorschlag einer Wählervereinigung benötigt 30 Unterstützerunterschriften. Parteien und Wählervereinigungen, die nicht im derzeitigen Stadtrat vertreten sind, müssen die entsprechenden Unterschriften vorlegen. Voraussetzung für die Wählbarkeit ist, dass der Bewerber mindestens drei Monate vor dem Wahltermin im Stadtbezirk gemeldet ist. Für die Wahl zum Stadtbezirksbeirat können sich auch mindestens drei Personen zu einer losen Verbindung zusammenschließen. Sie müssen ein kommunalpolitisches Ziel verfolgen.

Das geht aus der öffentlichen Bekanntmachung zu „Durchführung der Stadtratswahl, der Ortschaftsratswahlen und der Stadtbezirksbeiratswahlen in der Landeshauptstadt Dresden am 26. Mai 2019“ hervor, die gestern im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Der Stadtbezirksbeirat ist mit deutlich mehr Rechten ausgestattet als in den vergangenen Jahren. Zudem verfügt er über ein Budget von rund 1 Million Euro für die Jahre 2019 und 2020. Die Mittel stehen für die Förderung von Vereinen und Initiativen, aber auch für die Gestaltung von Parks und Grünanlagen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Stadtbezirksbeirat. Bei der Wahl am 26. Mai hat jeder Wahlberechtigte 3 Stimmen. Diese kann er auf einen oder mehrere Bewerber verteilen, auch auf unterschiedliche Wahlvorschläge.

Die Wahl der 70 Stadträte erfolgt in elf Wahlkreisen. Der Stadtbezirk Pieschen ist der Wahlkreis 3. Am 26. Mai findet auch die Wahl zum Europaparlament statt.

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