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Abfallgebühren steigen ab 2027

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Ab 2027 sollen die Abfallgebühren in Dresden um bis zu 4,3 Prozent steigen. Darüber soll der Stadtrat Ende Oktober 2026 entscheiden. Der bisherige dreijährige Kalkulationszeitraum endet in diesem Jahr, die neu berechneten Gebühren sollen für 2027 und 2028 gelten. Grundlage der Kalkulation sind die erwarteten Abfallmengen, die abfallwirtschaftlichen Leistungen und die prognostizierte Kostenentwicklung.

Mülltonnen auf der Leipziger Straße. Foto: Archiv J. Frintert
Mülltonnen auf der Leipziger Straße. Foto: Archiv J. Frintert

„Wir tragen Verantwortung dafür, dass die Abfallentsorgung auch in Zukunft zuverlässig, leistungsfähig und umweltgerecht funktioniert“, sagt Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne). Die Anpassung der Abfallgebühren sei deshalb eine notwendige Entscheidung, um die Qualität der Entsorgung und die benutzerfreundliche Erfassung zu sichern. „Mir ist wichtig, dass wir mit den Gebühren verantwortungsvoll umgehen und die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten“, so Jähnigen.

Die blaue Tonne und die Wertstoffcontainer bleiben gebührenfrei. Zusätzliche Kosten können künftig jedoch entstehen, wenn Pappen und Kartonagen neben den Behältern abgestellt werden. Werden sie nicht zerkleinert und zusammengefaltet, entsteht nach Angaben der Stadt zusätzlicher Aufwand für das Abfuhrpersonal. Die Touren dauern dadurch länger und die Sammelkosten steigen. Für solche Nebenablagerungen soll deshalb künftig eine Gebühr erhoben werden.

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Auch bei der blauen Tonne sollen künftig Transportweggebühren anfallen. Diese betreffen Standplätze, die mehr als 15 Meter vom Entsorgungsfahrzeug entfernt sind und für die ein Vollservice genutzt wird. Wie bereits bei Bio- und Restabfallbehältern richtet sich die Gebühr nach der Entfernung des Standplatzes. Wer die zusätzlichen Kosten vermeiden möchte, kann die Behälter am Leerungstag selbst zur Abholung bereitstellen.

Für einzelne Leistungen ist zudem eine Umsatzsteuerpflicht nach Paragraf 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorgesehen. Das betrifft sämtliche Transportweggebühren sowie die Abholung von Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräten. Die Gebühr für die Abholung soll 26,18 Euro betragen, bei einer Expressabholung 78,54 Euro.

Die halbjährliche Abgabe von bis zu vier Kubikmetern Sperrmüll oder Elektro-Altgeräten auf den Wertstoffhöfen bleibt gebührenfrei. Auch die mobilen Sammlungen für Schadstoffe und Weihnachtsbäume bleiben kostenlos.

Bevor der Stadtrat über die neuen Gebühren entscheidet, müssen sich noch die Ausschüsse für Umwelt und Kommunalwirtschaft sowie für Finanzen und Liegenschaften mit der vorgelegten Kalkulation befassen.

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