Ab Freitag, 4. Dezember, gelten in Dresden neue Regeln für positiv auf das Corona-Virus Getestete sowie Kontaktpersonen. Wer positiv getestet wurde, muss ab sofort seine Kontaktpersonen selbst informieren und eine entsprechende Kontaktliste an das Gesundheitsamt schicken. „Natürlich steigt damit die Eigenverantwortung aber wir verhindern gemeinsam einen unnötigen Zeitverzug und verringern die Ansteckungsgefahr für weitere Menschen im Umfeld der Betroffenen“, erklärte Frank Bauer, Leiter des Dresdner Gesundheitsamtes. „Mit der neuen Verordnung wollen wir Ansteckungsketten schneller unterbrechen.“
Wichtigste Änderung: In den meisten Fällen genügen Nachweise über durchgeführte Tests, um in Quarantäne zu gehen und etwa Arbeitgebern gegenüber den Arbeitsausfall zu begründen. Bauer: „Dies gibt Arbeitnehmern die nötige Sicherheit in Quarantäne zu gehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.“ Grundlage für die neuen Regelungen ist eine heute veröffentlichte Allgemeinverfügung der Stadt Dresden.
Positiv getestete Personen
Regeln für Kontaktpersonen der Kategorie I
Neu ist, dass die 14-tägige Quarantäne durch einen negativen PCR-Test abgekürzt werden kann. Der Test darf frühestens nach zehn Tagen in Quarantäne durchgeführt werden. Betroffene dürfen zur Durchführung des Tests nach vorheriger Absprache mit dem Arzt trotz Quarantäne das Haus verlassen.
Regeln für Verdachtspersonen
Das Gesundheitsamt erstellt keine Bescheide. Der Nachweis über den PCR-Test gilt als Nachweis für den Arbeitgeber, um für die Quarantänezeit Verdienstausfall zu beantragen.
Von den Regeln gibt es eine Ausnahme: Wenn das Gesundheitsamt im Einzelfall anders als beschrieben einen Quarantänebescheid ausstellt, dann geht dieser den Regelungen vor.
Ein Kommentar zu “Dresden erlässt neue Quarantäne-Regeln – Kontakte bei Infektion selbst informieren”
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Da ist noch das Problem die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes…. das Email Postfach ist Dauerüberlastet und am Telefon ist es wie ein 6 im lotto jemanden zu erreichen…
Wie soll eine Person in Quarantäne die Kontaktliste zum Amt bekommen????