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Die Linke


DVB-Bürgerbegehren: Streit geht vor Gericht

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Die Landesdirektion Sachsen hat die Entscheidung des Dresdner Stadtrates bestätigt, das Bürgerbegehren gegen die Angebotskürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) für unzulässig zu erklären. Die Initiatoren wollen die Entscheidung nun gerichtlich überprüfen lassen.

Straßenbahnen der Dresdner Verkehrsbetriebe
Straßenbahnen der Dresdner Verkehrsbetriebe

Das geht aus einem Widerspruchsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom Donnerstag, 27. August 2026, hervor. Das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ war im März 2025 von den Linken-Politikern André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis gestartet worden. Ziel war es, das Nahverkehrsangebot mindestens auf dem Niveau von 2024 zu erhalten.

Bis Ende Juni 2025 kamen 40.142 Unterschriften zusammen. Das notwendige Quorum von rund 21.500 Unterschriften wurde damit deutlich überschritten. Trotzdem erklärte der Stadtrat das Bürgerbegehren im Dezember 2025 für unzulässig.

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Streitpunkt Finanzierung

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Finanzierungsvorschlag des Bürgerbegehrens ausreichend war. Die Initiatoren gingen von zusätzlichen Kosten von rund 18 Millionen Euro jährlich aus. Als mögliche Finanzierungsquellen nannten sie zusätzliche Fördermittel von Bund und Land, eine Querfinanzierung durch andere städtische Unternehmen sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer.

Die Landesdirektion hält diese Vorschläge nicht für ausreichend. Zuschüsse von Bund und Land sowie eine Querfinanzierung seien bereits zum Zeitpunkt des Bürgerbegehrens nicht realistisch gewesen. Damit bleibe lediglich eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes. Über diese könne jedoch ausschließlich der Stadtrat entscheiden.

Außerdem lagen die Kostenschätzungen der Stadt laut Landesdirektion um bis zu vier Millionen Euro über den im Bürgerbegehren genannten Summen. Da ein Bürgerentscheid wie ein Stadtratsbeschluss wirkt und drei Jahre bindend ist, müsse ein Bürgerbegehren einen tragfähigen Kostendeckungsvorschlag enthalten.

Die Entscheidung des Stadtrates, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, sei deshalb rechtlich nicht zu beanstanden.

Initiatoren wollen vor Gericht ziehen

Schollbach, Kießling und Matthis kündigten noch am Donnerstag eine gerichtliche Überprüfung an. Die Ausführungen der Landesdirektion gingen ihrer Ansicht nach „in wesentlichen Punkten an der Sache vorbei“. Mit dem Widerspruchsbescheid sei nun der Weg für eine unabhängige gerichtliche Klärung frei.

„Wir werden alle politisch und juristisch nötigen Schritte gehen, um die von Oberbürgermeister Hilbert (FDP) geplanten Einschnitte beim Dresdner Nahverkehr zu verhindern“, erklärten die Initiatoren.

Auch die Dresdner Grünen kritisieren die Entscheidung. Susanne Krause, DVB-Aufsichtsrätin und Mitglied des Bauausschusses für die Grünen-Fraktion, verweist auf ein von ihrer Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten, das zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Auch das städtische Rechtsamt hatte ursprünglich diese Auffassung vertreten.

Krause geht davon aus, dass die Initiatoren die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen werden. Oberbürgermeister und Stadtratsmehrheit hätten ihrer Ansicht nach die politische Diskussion über die Finanzierung des Nahverkehrs mit der rechtlichen Frage nach der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vermischt.

Hilbert begrüßt Entscheidung

Oberbürgermeister Dirk Hilbert begrüßt dagegen die Entscheidung der Landesdirektion. Die Stadt stehe zu einem leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr. Das Angebot der DVB könne jedoch nicht dauerhaft auf dem Stand eines bestimmten Jahres festgeschrieben werden.

„Juristische Winkelzüge lösen die aktuellen Herausforderungen der DVB nicht“, erklärte Hilbert. Ab 2027 sollen die Verkehrsbetriebe nach seinen Angaben über den städtischen Haushalt sowie steigende und dynamisierte Zuschüsse der Technischen Werke Dresden finanziell stärker abgesichert werden. Gleichzeitig müssten die DVB ihr Liniennetz insgesamt optimieren.

Der Streit um das Bürgerbegehren ist mit der Entscheidung der Landesdirektion damit voraussichtlich noch nicht beendet.

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