Thema: OB-Wahl 2022

OB-Bewerber Schollbach und Vertrauenspersonen der Linken reichen Beschwerde gegen Hilbert-Zulassung ein

André Schollbach, Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters in Dresden, hat gemeinsam mit seinen Vertrauenspersonen Beschwerde gegen die Zulassung von Dirk Hilbert (FDP) als Bewerber der Wählervereinigung „Unabhängige Bürger für Dresden e. V.“ für die Wahl am 12. Juni eingelegt. Bereits gestern hatte Jens Hänsch, Vertrauensperson von Martin Schulte-Wissermann, der von den Piraten Dresden für die Wahl nominiert wurde, Beschwerde gegen die entsprechende Entscheidung des Gemeindewahlausschusses eingelegt.

„Wir haben uns dies nicht leicht gemacht und sind uns darüber im Klaren, dass wir uns in einem politischen Dilemma befinden“, erklärte Schollbach gemeinsam mit seiner Vertrauensperson Kristin Hofmann und der stellvertretenden Vertrauensperson Jens Matthis. „Der Ausschluss eines chancenreichen Bewerbers und Amtsinhabers bei einer öffentlichen Wahl stellt einerseits einen erheblichen Einschnitt in die Wahlmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger dar. Zudem sollten auch aus Gründen des fairen Wettbewerbs etwaige heilbare formale Fehler nicht zu Lasten eines Bewerbers ausgelegt werden“, heißt es weiter in der gemeinsamen Erklärung. Andererseits seien die Bewerber und deren Vertrauenspersonen – neben dem Vorsitzenden des Wahlausschusses – die Einzigen, die die Berechtigung hätten, gegen eine fehlerhafte Entscheidung des Wahlausschusses bei der Rechtsaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.

Schwerwiegender Verstoß

In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am Montag sei deutlich geworden, dass mindestens eine der zwei durch stimmberechtigte Teilnehmer zu leistenden eidesstattlichen Versicherungen für den Wahlvorschlag Dirk Hilbert nicht durch eine im Sinne des Wahlrechts stimmberechtigte Person geleistet wurde. Laut Wahlgesetz müssen die Personen in Dresden stimmberechtig sein, als auch ihren Wohnsitz hier haben. „Hierbei handelt es sich nicht nur um einen Bagatellfehler, sondern um einen schwerwiegenden Verstoß“, betonen Schollbach, Hofmann und Matthis.

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Fehlende oder ungültige Unterschriften unter Wahlvorschlägen, Niederschriften von Aufstellungsversammlungen oder eidesstattlichen Versicherungen würden regelmäßig zur Zurückweisung von Wahlvorschlägen führen. Da müssen prominente Bewerber genauso behandelt werden wie jede beliebige Wählervereinigung oder Partei, der ein solcher Anfängerfehler unterläuft.

OB-Wahl muss rechtssicher sein

Die Landesdirektion muss nun über die Beschwerden, die noch bis Donnerstag eingereicht werden können, entscheiden. Sollte die Entscheidung des Wahlausschusses nicht korrigiert werden, „droht nicht nur ein Verlust des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit und Fairness der Wahlorgane, sondern die Ungültigkeit der gesamten Wahl und damit eine Wahlwiederholung“, warnen Schollbach, Hofmann und Matthis. Dies gelte es zu vermeiden. Die Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters müsse rechtssicher durchgeführt werden.

Die siebenjährige Amtszeit von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hatte am 3. September 2015 begonnen und endet regulär am 2. September 2022. Darum muss die OB-Wahl im Zeitraum vom 3. Juni bis 2. August 2022 durchgeführt werden. So schreibt es die Sächsische Gemeindeordnung vor.

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