Landesdirektion: Hilbert kann zur OB-Wahl antreten – Fehler „nicht wesentlich“

„Alle Beschwerden werden zurückgewiesen“. Mit dieser Entscheidung der Landesdirektion Sachsen kann Amtsinhaber Dirk Hilbert (FDP) am 12. Juni zur OB-Wahl in Dresden antreten. Sieben andere Bewerber für die Wahl oder deren Vertrauenspersonen hatten gegen die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses vom 11. April Beschwerde eingelegt.

„Wir haben um das Ergebnis gerungen. Sollte dagegen geklagt werden, möchte ich nicht, dass unsere Entscheidung kassiert wird“, betonte Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen heute vor der Presse im Arcotel Hafencity. „Es handelt sich nicht um wesentliche Rechtsverstöße, die für das Ergebnis der Aufstellungsversammlung relevant waren“, führte Kraushaar zur Begründung an. Dennoch konstatierte die Behörde, dass die Aufstellungsversammlung des Vereins Unabhängige Bürger für Dresden e.V., der Hilbert als Kandidaten für die Dresdner Oberbürgermeisterwahl 2022 vorgeschlagen hat, „tatsächlich mit mehreren Formfehlern belastet ist“.

Formfehler ja, aber geringfügig

So seien zwei von insgesamt vierzehn Teilnehmern der Aufstellungsversammlung nicht stimmberechtigt gewesen, weil sie nicht in Dresden wohnten. Zudem hatte eines der beiden nicht stimmberechtigten Mitglieder des Vereins die Versicherung an Eides statt über den ordnungsgemäßen Verlauf der Aufstellungsversammlung abgegeben. Dafür sei die Person nicht berechtigt gewesen. Fehler in der Wahlvorbereitung müssten das Wahlergebnis aber „wesentlich beeinflussen“. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. 14 Vereinsmitglieder hätten Hilbert einstimmig nominiert, bleiben immer noch 12 gültige Stimmen. In den Hinweisen aus dem Innenministerium zur Durchführung von Nominierungsveranstaltungen bei Kommunalwahlen hieß es, dass drei Personen ausreichen würden. Hilbert hätte zudem als Amtsinhaber auch ohne eine Nominierungsversammlung zur Wahl antreten können, betonte Kraushaar und zog ein Resümé: „Das Wesen des demokratischen Wahlrechts ist es, den Wählerinnen und Wählern die Wahl – am besten aus einem breiten Spektrum von Kandidatinnen und Kandidaten – zu ermöglichen. Die Zurückweisung eines Wahlvorschlages aufgrund geringfügiger Form- und Verfahrensmängel würde diesem Grundsatz zuwiderlaufen.“

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Beschwerdeführer: Dilletantismus im Hilbert-Verein bestätigt

Für die Beschwerdeführer dokumentiert die Entscheidung der Landesdirektion den Dilletantismus des bei der Nominierung von Hilbert. „Dies hat einmal mehr gezeigt, dass Dresden einen besseren Oberbürgermeister verdient“, twitterte SPD-OB-Kandidat Albrecht Pallas. Als „zutiefst ärgerlich“ bezeichnete Dresdens SPD-Co-Vorsitzende Julia Natascha Hartl den Verlauf der Nominierungsaffäre. „Dass Hilbert daran scheitert, die überschaubaren Regeln für die Wahl über die Bühne zu bekommen, ist sinnbildlich für seine Amtsführung in den letzten Jahren: Zukunftsfragen wurden wenig konzentriert und auch leider zunehmend arrogant angegangen. Fehlentwicklungen scheinen gleichgültig hingenommen zu werden“, erklärte sie.

Schollbach: Ich schaue nach vorn und suche den Wettbewerb

„Mit großem Befremden nehmen wir die Entscheidung zur Kenntnis“, sagten Dresdens Linke-Vorstände Jacqueline Muth und Jens Matthis. „Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist es schwer erträglich, dass nicht für alle Beteiligten die gleichen Regeln des Kommunalwahlgesetzes gelten sollen“. Man habe Zweifel, dass die Entscheidung bei einer nachträglichen Wahlanfechtung auch vor den Gerichten Bestand hätte. Der OB-Kandidat der Linken, André Schollbach, betonte, dass er die Dresdnerinnen und Dresdner mit seinen Ideen überzeugen wolle. „Viele Dresdner wünschen einen Wechsel“, zeigte er sich sicher und betonte. „Ich schaue nach vorn und suche den demokratischen Wettbewerb.“

Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten wollen noch prüfen, wie sie weiter vorgehen. „Gleiche Regeln, gleiches Recht für alle ist ein wichtiger Grundsatz unserer Demokratie – gerade bei Wahlen sollten wir besonders achtsam damit umgehen“, twitterten die Piraten. Für die Dresdner Grünen wirft die Entscheidung der Landesdirektion die Frage auf, „ob der Amtsinhaber zukünftig Narrenfreiheit bei den Modalitäten seines Antrittes genießt“. Man werde die Argumentation der Landesdirektion jetzt umfassend prüfen und anschließend über weitere Schritte entscheiden, kündigten sie an.

Hilbert: Wir bedauern gegangene Formfehler

Erleichterung dagegen bei Dirk Hilbert. „Ich freue mich sehr über die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen. Im Sinne aller Dresdner Wählerinnen und Wähler gibt es jetzt Klarheit. Das ist gut für die Demokratie und gut für Dresden“, erklärte er. „Natürlich bedauern wir den begangenen Formfehler. Er hatte jedoch, wie die Rechtsaufsichtsbehörde heute bestätigt hat, keine tatsächliche Auswirkung auf den fristgerecht eingereichten Wahlvorschlag“, so Hilbert weiter. „Wir wollen die Wahl am 12. Juni gewinnen“, richtete er den Blick nun nach vorn. Die Dresdner CDU begrüßte die Entscheidung. Sie hat keinen eigenen Bewerber nominiert. „Unser überparteilicher Kandidat des bürgerlichen Lagers kann sich nun weiter voll auf den Wahlkampf und dessen Vorbereitung konzentrieren. Wir freuen uns nun auf einen, von allen Seiten, fair geführten Wahlkampf “, erklärte Kreisvorsitzender Markus Reichel.

Wie es weitergeht

Gegen die Entscheidung der Landesdirektion kann beim Verwaltungsgericht Dresden geklagt werden. Dies, so Jens Roth, Referatsleiter Kommunalwesen, habe aber keine aufschiebende Wirkung was den Wahltermin betrifft. Auch der Weg über eine einstweilige Verfügung sei möglich. Dabei wolle man nicht darüber spekulieren, wie schnell das Verwaltungsgericht entscheiden würde. Auch nach der Wahl könne noch der Rechtsweg beschritten werden. Dann müsste aber die gesamte Wahl und deren Ergebnis angefochten werden. Sollte dies Erfolg haben, könnte Hilbert in einer dann notwendigen Neuwahl erneut antreten.

Der nächste offizielle Schritt auf dem Weg zur OB-Wahl 2022 in Dresden ist die Veröffentlichung der Wahlvorschläge – voraussichtlich am 5. Mai. Bereits ab dem 16. Mai können die Wahlberechtigten das künftige Stadtoberhaupt per Briefwahl wählen. Sollte am 12. Juni keine Entscheidung fallen, findet am 10. Juli eine Stichwahl statt.

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