Neue Corona-Verordnung: Lockerungen für Feste und Feiern – Mund-Nase-Bedeckung bleibt

In Dresden steht die Corona-Ampel seit ihrer Einführung auf Grün. Immer lauter werden Forderungen nach weiteren Lockerungen. Die am Dienstag von Sachsens Staatsregierung beschlossene neue Corona-Schutzverordnung soll dieser Entwicklung Rechnung tragen. Sie tritt am Montag, 20. Juli, in Kraft und gilt bis zum 31. August.

Die Abstandsregeln von 1,50 Metern und die Pflicht zum Tragen einer eine Mund- und Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen bleiben bestehen. Damit hat sich die Hoffnung vieler auf einen Wegfall der „Schnutenpullis“ (plattdeutsches Wort des Jahres) zerschlagen.

Wichtig für die Schulferien und die Organisatoren der Ferienfreizeiten ist die Ankündigung, dass Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten möglich sind.

Volksfeste bis zu 1.000 Teilnehmer erlaubt

Lockerungen gibt es für Feiern und Feste. Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1.000 Besuchern können stattfinden, ab 1. September auch mit über 1.000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist.

In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt, so die neue Verordnung. Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sind wieder möglich. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Sport wieder mit Publikum

Ab Montag sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1.000 Personen wieder erlaubt. Während hier ein genehmigtes Hygienekonzept erforderlich ist, wird dieses für Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern nicht gefordert. Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen bleiben bis 31. Oktober untersagt. Damit ist weiterhin unklar, ob die Fußball-Bundesliga mit oder ohne Zuschauer starten wird.

In Dresden hat es in den vergangenen Tagen zwei Neuinfektionen gegeben. Die von der Stadtverwaltung eingerichtete sogenannte Corona-Ampel zeigt auf den ersten Blick, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gegeben hat. Das Neustadt-Geflüster verlinkt eine Aufbereitung aller von der Stadtverwaltung seit 7. März veröffentlichten Zahlen zur Corona-Pandemie, erstellt von fidel. Die bundesweiten Werte kann man auf einer grafischen Übersicht auf zeit.de verfolgen.

Erläuterungen zum Thema:

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Sterbefall: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein an einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
  • Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
  • Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.

Der Beitrag entstand mit Unterstützung von Jan Frintert, Neustadt Geflüster

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