Der Schutz des gründerzeitlichen Villengebietes Wilder Mann in Trachau ist deutlich näher gerückt. Nach dem Stadtbezirksbeirat Pieschen am Dienstag hat am Mittwoch auch der Stadtratsausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften dem Entwurf der Erhaltungssatzung H-49, Dresden-Trachau, Wilder Mann, zugestimmt. Voraussichtlich am 25. März wird der Stadtrat abschließend beraten und entscheiden.
Den Anstoß für die Aufstellung der Erhaltungssatzung hatte der geplante Abriss des Hauses Wilder-Mann-Straße 44 geliefert. Die Eigentümer wollen an der Ecke Wilder-Mann-Straße / Burgsdorffstraße einen Neubau errichten. „Wir wollten den Altbestand erhalten“, hatte Alfred Biebl, einer der beiden Geschäftsführer der Projektgesellschaft WM44 GmbH, im Gespräch mit dem Onlinejournal Pieschen Aktuell betont. Das Landesamt für Denkmalschutz habe das Gebäude geprüft und zweimal entsprechende Anträge abgelehnt. Ohne Denkmalschutz-Förderung und Abschreibungen sei die Sanierung des Mehrfamilienhauses wirtschaftlich nicht darstellbar, so Biebl. Darum habe man dann Pläne für einen Neubau entwickelt.
Den Widerstand gegen den geplanten Abriss initiierte Grünen-Landtagsabgeordneter Thomas Löser, nachdem der Fotograf Ray van Zeschau auf seiner Facebookseite „Verschwundenes Dresden“ das Thema öffentlich gemacht hatte. Eine entsprechende Petition fand fast 2.000 Unterstützer. Fraktionsübergreifend wurde dann im Stadtrat die Idee der Erhaltungssatzung in Angriff genommen, um den Abriss des Hauses Wilder-Mann-Straße 44 zu verhindern oder zumindest deutlich schwerer zu machen. Das damals noch von drei Mietparteien bewohnte Haus steht seit Jahresende leer.
Inzwischen haben die Experten im Stadtplanungsamt das Areal ausführlich untersucht und ihre Ergebnisse in dem Satzungs-Entwurf festgehalten. Das ursprünglich geplante Geltungsgebiet wurde noch einmal verkleinert. Grund ist, dass einige Bereiche bereits geschützt sind. „Der Siedlungsbau der 1920er Jahre zwischen Aachener Straße und Stephanstraße steht denkmalrechtlich als Sachgesamtheit „Gartenheimsiedlung Trachau“ bzw. „Gartenheimsiedlung Trachau II“ unter Schutz; im Bereich Aachener Straße, Platanenstraße,
Böttgerstraße und Kronenstraße sind die Freiflächen der Gartenheimsiedlung Trachau darüber hinausgehend als Gartendenkmal erfasst. Im Quartier zwischen Böttgerstraße, Platanenstraße, Stephanstraße und Schützenhofstraße ist die sogenannte „Kriegersiedlung“ ebenfalls als Sachgesamtheit „Kriegerfamilienheim“ erfasst. Für diese Bereiche besteht somit bereits ein hoher Schutzstatus“, schreiben die Experten zur Begründung. Aus dem gleichen Grund wurde die Bebauung nördlich der Döbelner Straße und der Schützenhofstraße herausgenommen. „Im Bereich der Schützenhofstraße ist ein großer Anteil der bestehenden Villen bereits als Einzeldenkmal erfasst. Aus diesem Grund wurde der Hangbereich aus der weitergehenden Analyse und dem Geltungsbereich ausgenommen.“
Debatte um Notwendigkeit einer Erhaltungssatzung
In dem jetzt verbleibenden Geltungsbereich der Satzung sind ebenfalls viele Gebäude geschützt – es gibt bereits 128 Einzeldenkmäler. Bei der Vorstellung des Entwurfs im Stadtbezirksbeirat Pieschen hatte Annette Abolmaali vom Stadtplanungsamt noch einmal erläutert, warum eine Erhaltungssatzung erforderlich sei. „Es ist ein hoher Veränderungsdruck zu beobachten, der sich im Abriss nicht denkmalgeschützter Gebäude, im Neubau von Wohngebäuden mit maximaler Ausnutzung im Maß der baulichen Nutzung, in Nachverdichtungen der zweiten Reihe aber auch im Qualitätsverlust der Freiraumgestaltung zeigt. Damit verändert sich der ursprüngliche Charakter des Gebietes und ein Verlust der prägenden Gestaltmerkmale setzt ein.“ Sie erklärte auch, dass die – vor allem von der CDU gewollten – Ausnahmen in der Erhaltungssatzung mit dem Sächsischen Baurecht nicht vereinbar seien.
Die CDU wollte sicherstellen, dass die Einführung der Erhaltungssatzung nicht dazu führt, dass für den Bau einer Dachterrasse, eines Carports, einer Gartenlaube, eines kleinen Swimmingpools oder für Solaranlagen jedes Mal eine Baugenehmigung eingeholt werden müsse. Weil diese Positionen jetzt aus dem Satzungsentwurf gestrichen wurden, hat die CDU ihre Haltung überdacht. Ihr Stadtbezirksbeirat Christoph Böhm erläuterte die Gründe dafür am Dienstag ausführlich. „Wir sind bei allem dabei, was den Abriss des Hauses in der Wilder-Mann-Straße betrifft. Aber es muss verhältnismäßig sein“, betonte er. „Ich stimme Herrn Böhm zu“, erklärte Rolf Jörg Poppe (AfD) und fügte hinzu, er sehe keine Notwendigkeit, eine solche Satzung zu verabschieden. „Die Folgen sind nicht vorhersehbar“, sagte er. „Besitz verlangt auch Verantwortung“, hielt Thoma Sawatzki (Grüne) dagegen und plädierte für die Erhaltungssatzung. Die Absicht, dass Haus in der Wilder-Mann-Straße abzureißen, „hat uns gezeigt, dass Gefahren bestehen“. Am Ende stimmten 10 Stadtbezirksbeiräte für den Satzungsentwurf, 6 dagegen und zwei enthielten sich.
Eine Meinung zu “Zustimmung zu Erhaltungssatzung zum Schutz des Villengebietes Wilder Mann”
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Verehrter Herr Kemper, der tatsächliche Unterschied ist der: Nicht ich scheue das Licht der Öffentlichkeit.
Bedauerlicherweise bin ich damit vertraut wie besagter Herr über Nichtanwesende spricht. Sobald diese in der Nähe sind schweigt er. Es ist kein Kleinkrieg und auch keine Diffamierungskampagne, vielmehr eine Reaktion auf seine Art Menschen zu behandeln.
Was den Bereich Diskussion betrifft, eine solche findet nicht statt. Er macht Politik am Küchentisch mit seinem Söhnchen. Die Mitglieder werden über die Presse informiert. Und Bitte, nennen Sie mir eine einzige Aussage von ihm die man als Argument bezeichnen könnte. Der Satz: -Nichts da!- kann wohl kaum als politisches Argument bezeichnet werden. Sich dem Wähler anbieten ist das eine. Nicht fähig zu sozialen Handlungen zu sein, hierzu gehört die Fähigkeit auf Menschen zuzugehen, mit diesen Gespräche über gesellschaftliche Prozesse zu führen, um überhaupt das soziale, das gemeinsame verstehen zu können, und sich stattdessen in für Bürger verschlossene Räume zurückzuziehen, nach verlorenen Wahlen sagen: -Wir machen so eine gute Politik, der Bürger versteht uns nicht-, dass genügt auf Dauer nicht. Mag sein dass das früher einmal funktioniert hat, bis vor ca. dreißig Jahren, heute wollen die Menschen Antworten, nehmen Anteil an ihrem Land.
Lesen Sie doch einmal den obigen Artikel. Wie wird hier die CDU beschrieben? Als nicht vorbereitet, mangels Wissen um die Gesetzeslage. Da ist nichts zu finden über eine nähere Auseinandersetzung im Vorfeld mit der Thematik. Da wird amateurhaft drauf los politisiert und wenn man, wieder einmal, erwischt wird bei fehlender Sachkenntnis, kommt die Ideologiekeule zum Einsatz.
Sie wollen Beispiele? Hufewiesen: war nicht gewünscht. Was interessiert uns Bürgerwille? Keinerlei Bereitschaft das Thema auch nur zu erörtern. War ich bei, saß mit in diversen Veranstaltungen (öffentlich, nicht intern). Kommentar: Dass sind so seltsame Menschen. Anmerkung von mir: Niemals würde ich Menschen, vor allem nicht anwesende (die können sich nicht wehren) derart benennen. Dass verbietet sich mir. Ebenso wenig ist es mir erlaubt von Menschen als Zecken zu sprechen. Immer wieder gehört und entsetzt. Ist das christlich? Ist das demokratisch? Und nein, es ist auch nicht Christdemokratisch. Beim Thema Sachsenbad das gleiche. Die gleichen Verhaltensweisen. Weitere Themen: Haltepunkt Pieschen, kein Interesse. Könnte ich stundenlang weitermachen, was den Bürger bewegt ist nicht unser Thema.
Wie ich in meinem oberen Kommentar beschrieben habe: Ohne Not wird ein Loch nach dem anderen gegraben, völlig unnütze Baustellen eröffnet, relevante Themen liegen gelassen, da ist es ein leichtes diese Löcher mit Blättern zu bedecken, Fallen daraus zu machen, ihn am Nasenring heran zu führen und hinein zu stoßen.
Kleine Anmerkung: Nicht ich für dieses Desaster (Wahlergebnisse, desaströses Bild in der öffentlichen Meinung) verantwortlich. Sie sagen ich würde ihn falsch darstellen, hätte keine Achtung vor ihm. Ist Ihnen mal aufgefallen dass er keine Meinung dazu hat? Woran wird das wohl liegen?