Die Dresdner Polizei hat in der Nacht zum Sonntag zwei nichtgenehmigte Partys in Pieschen und Kaditz beendet.
Party Nr. 1
Samstagabend hatten mehrere Anwohner die Polizei über sehr laute Musik im Bereich der Moritzburger Straße am Gillplatz am Elbufer verständigt. Die Gruppierung sei mit mehreren Fahrzeuge angereist und betreibe dort auch Notstromaggregate. Als mehrere Einsatzfahrzeuge gegen 21.30 Uhr vor Ort eintrafen, stellten sie am Grillplatz etwa 100 Personen und überlaute Musik fest. Aus der Gruppe heraus wurden die Beamten mit zwei Flaschen beworfen, welche die Polizisten nur knapp verfehlten. Als Verantwortlicher der Party habe sich ein 17-Jähriger zu erkennen gegeben, erklärte eine Polizeisprecherin. Dessen Personalien seien erhoben worden. Dann forderten die Polizisten, die Veranstaltung zu beenden. Die Personen hätten den Ort schließlich verlassen.
Wegen des unzulässigen Lärms wurde eine Anzeige ausgertigt. Außerdem leitete die Polizei Ermittlungen wegen der Flaschenwürfe ein.
Party Nr. 2
Am frühen Sonntagmorgen gegen 1.25 Uhr haben sich Anwohner über Lärm durch eine Party im Bereich der Flutrinne beschwert. Die Beamten konnten die Lärmquelle schließlich auf einem Grundstück an der Grimmstraße ausfindig machen. Der Grundstückseigentümer hatte die Veranstaltung auf seinem Gelände untersagt und die Polizei bereits im Tagesverlauf darauf hingewiesen, dass sich die Veranstalter nicht daran halten könnten. Vor Ort haben sich eine 54-jährige Frau und ein 31-jähriger Mann als Verantwortliche ausgegeben. Sie hätten erklärt, dass es sich nur um eine Geburtstagsfeier handele, sagte eine Polizeisprecherin. Dennoch stellten die Beamten fest, dass es einen Sicherheitsdienst, einen Getränkeausschank sowie Musikanlangen gab. Dies habe deutlich gegen eine private Party gesprochen, so die Polizeisprecherin.
Mit Eintreffen weiterer Unterstützungskräfte beendete die Polizei die Veranstaltung. Die etwa 70 anwesenden Personen hätten das Gelände verlassen. Gegen die beiden Verantwortlichen wurde Anzeige wegen unzulässigen Lärms erstattet. Zudem werde geprüft, ob sie gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen haben.
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