Thema: Hafencity

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Hochwasserschutz-Pläne für Pieschen bis 2017 – Hafencity wird höher gelegt

Mit Warften soll der Hochwasserschutz in der künftigen Hafencity an der Leipziger Straße sichergestellt werden. Entsprechende Vorschläge habe der Investor USD Immobilien präsentiert. Das erklärte Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) am Rande der Präsentation des aktuellen Stands der Hochwasservorsorge in Dresden. Der Vorteil der Lösung mit Warften bestehe darin, dass sich diese mit den späteren Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz gut verbinden ließen, sagte sie.

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Die Hochwasserschutzlinie unterhalb der Leipziger Straße zeigt noch verschiedene Varianten. Quelle: Umweltamt Dresden

Etwa 40.000 Kubikmeter Erde würden dafür sorgen, dass die geplanten Neubauten über den Hochwasserständen von 2002 und 2013 liegen, ergänzte Jens-Olaf Seifert, Abteilungsleiter im Umweltamt. Die Warftenlösung habe sich bei Planung und Realisierung der Hamburger Hafencity bewährt. Deiche wären in diesem Gebiet der Hansestadt nicht möglich gewesen. Bei Warften wird durch künstlich aufgeschüttetes Erdreich eine Überflutung von Bauwerken verhindert. Außerdem sorgen höher gelegene Wohnbereiche und Wege dafür, dass das tägliche Leben auch bei Hochwasser kaum eingeschränkt werde. Die Warftenlösung und das erhöhte Bauen müsse der private Investor finanzieren, so Jähnigen.

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Bis 2017 soll die Analyse einer umfassende Hochwasserschutzes entlang der Leipziger Straße zwischen Marienbrücke und Pieschener Winkel abgeschlossen sein. Fest stehe inzwischen für die Umweltexperten, dass „ein Gebietsschutz technisch machbar ist und stadtbildverträglich umgesetzt werden kann“, bekräftige Seifert. Das Hochwasser 2013 habe deutlich gemacht, mit welchem Elan und Einsatz sich die Einwohner in Pieschen dem Hochwasser widersetzen. Die „größte privat organisierte Sandsacksperre“ habe eine Überflutung des Stadtteils verhindert. Zur Auswertung des Hochwasser 2013 gehöre aber auch, dass die Behörden die vorhandenen Hochwasserschutz-Anlagen besser publik machen müssten. Entlang der Kötzschenbrodaer Straße seien Sandsäcke auf die Flutschutzmauern gestapelt worden. Dadurch war der Aufbau der mobilen Wände nicht mehr möglich gewesen. Wäre das Wasser noch weiter gestiegen, hätten dies die Säcke auf der Mauer nicht stoppen können. Das müsse bei einem neuen Hochwasser besser kommuniziert und gesteuert werden, sagte Seifert.

Die neue Herangehensweise an den Hochwasserschutz für Pieschen ist Bestandteil des Planes Hochwasservorsorge Dresden, der nach dem Hochwasser 2002 erarbeitet wurde. Rund 200 verschiedene Maßnahmen sind hier auf 1500 Seiten beschrieben und dokumentiert. Der Plan werde ständig weiter entwickelt und aktualisiert. Mit der Auswertung des Hochwasser vom Juni 2013 seien weitere 70 Hochwasserschutzmaßnahmen hinzugekommen, so Seifert.

3 Meinungen zu “Hochwasserschutz-Pläne für Pieschen bis 2017 – Hafencity wird höher gelegt

  1. Helge sagt:

    Hochwasserschutz? Nichts dahinbauen, wo der Fluß verläuft! In der Physik habe ich gelernt, daß Wasser sich nicht komprimieren lässt!

    Wenn auf der einen Seite des Flusses ein Damm gebaut wird, sucht sich das Wasser einen anderen Weg! Macht so weiter, eines Tages ist alles zur Sau und man ist keinen Meter schlauer geworden!

  2. Martin Straube sagt:

    Das ist doch wohl die Krönung, legen wir jetzt an der Elbe in Dresden eine Hallig mit Warft an? Wo sind wir hier?
    § 73 Abs. 1 SächWG legt definitiv fest, dass Überschwemmungsgebiete (ÜSG) für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und die dafür erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten sind. Im festgesetzten ÜSG ist explizit gem. § 78 Abs. 1 Nr. 6 das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche untersagt! Die Ausnahmetatbestände gem. § 78 Abs. 2 und 3 gelten nur für die in § 78 Abs. 1, Nr. 1 und 2 genannten Fälle, nicht jedoch für § 78 Abs. 1 Nr. 6 (siehe oben)! Hat Röderau Süd nicht gereicht?
    Die Bewohner von Birkwitz-Pratzschwitz, die in Elbnähe eine Baugenehmigung erhalten hatten und 2002 und 2013 untergegangen sind, bleiben ohne jede Hoffnung auf eine Entschädigung durch die zuständige Baubehörde.
    Aber wenn schon der Landtag und das Kongresszentrum in Dresden in rechtswidriger Weise im festgesetzten ÜSG errichtet wurden, ist wohl auch bei der Hafencity „Polen offen“?! Für die Evakuierung der Bewohner und die Schadensbeseitigung gilt sicher dann das Gemeinwohlprinzip (Steuermittel, wie in Röderau Süd)?
    Falls der Sachsensumpf bisher nicht für alle sichtbar war, können wir uns schon immer paar schöne gelbe Gummistiefel bereitstellen und nach dem nächsten Hochwasser persönlich durchwaten. Viel Spaß!

    • Martin Straube sagt:

      Hier der ergänzte und korrigierte Kommentar:
      Das ist doch wohl die Krönung, legen wir jetzt an der Elbe in Dresden eine Hallig mit Warft an? Wo sind wir hier?
      § 73 Abs. 1 SächsWG legt definitiv fest, dass Überschwemmungsgebiete (ÜSG) für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und die dafür erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten sind. Im festgesetzten ÜSG ist explizit gem. § 78 Abs. 1 Nr. 6 WHG das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche untersagt! Die Ausnahmetatbestände gem. § 78 Abs. 2 und 3 WHG gelten nur für die in § 78 Abs. 1, Nr. 1 und 2 WHG genannten Fälle, nicht jedoch für § 78 Abs. 1 Nr. 6 WHG (siehe oben)!
      Hat Röderau Süd nicht gereicht?
      Die Bewohner von Birkwitz-Pratzschwitz, die in Elbnähe eine Baugenehmigung erhalten hatten und 2002 und 2013 untergegangen sind, bleiben ohne jede Hoffnung auf eine Entschädigung durch die zuständige Baubehörde.
      Aber wenn schon der Landtag und das Kongresszentrum in Dresden in rechtswidriger Weise im festgesetzten ÜSG errichtet wurden, ist wohl auch bei der Hafencity „Polen offen“?! Für die Evakuierung der Bewohner und die Schadensbeseitigung gilt sicher dann das Gemeinwohlprinzip (Steuermittel, wie in Röderau Süd)?
      Falls der Sachsensumpf bisher nicht für alle sichtbar war, können wir uns schon immer paar schöne gelbe Gummistiefel bereitstellen und nach dem nächsten Hochwasser persönlich durchwaten. Viel Spaß!