Sachsenbad an der Wurzener Straße - im Hintergrund mit dem gelben Schornstein das Blockheizkraftwerk der Sachsen-Energie - Foto: J. Frintert

Stadtbezirksbeirat will Verkauf des Grundstücks am Sachsenbad stoppen

Im Februar 2025 hatte der Investor Montis Real Estate öffentlich gemacht, dass der Zustand des Sachsenbades schlimmer sei als erwartet und man deshalb das Gebäude erweitern wolle, um die geplanten Projekte umzusetzen, siehe Pieschen-Aktuell vom 12. Februar. Diese Idee stieß unter anderem bei der Bürgerinitiative „Neues Sachsenbad“ auf Widerstand (Pieschen-Aktuell vom 7. März).

Auf der Sitzung am 1. April positionierte sich der Stadtbezirksbeirat deutlich und geschlossen gegen die Erweiterungspläne. Grüne, SPD, Linke und Piraten legten dafür einen Vorschlag und eine Anfrage vor. Mit dem sollte der Oberbürgermeister beauftragt werden, die restliche Fläche des Flurstücks 263/b (siehe Themenstadtplan auf dresden.de) nördlich des Sachsenbades nicht zu verkaufen.

Sophia Jansen (Grüne) stellten den Vorschlag vor und erläuterte: „Wir wollen damit ein Stopp-Zeichen setzen“. Rolf Poppe (AfD), der zugleich Stadtrat ist, wandte ein, dass der Stadtbezirksbeirat nicht befugt sei, den Oberbürgermeister zu beauftragen, das müsse als Anfrage formuliert werden. Jens Hänsch (Piraten) betonte, dass man das bewusst in Anfrage und Antrag aufgeteilt habe. „Das hat mehr als ein Geschmäckle, wenn erst die Presse, dann der Stadtrat informiert wird“, so Hänsch.

Einstimmig beschlossen

Auf Anraten von Amtsleiter Grundmann einigten sich die Räte dann schnell und einstimmig auf folgenden Text: „Der Stadtbezirksbeirat schlägt dem Oberbürgermeister vor, die restliche Fläche des Flurstücks 263/b nördlich des Sachsenbads nicht zu verkaufen.“

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In der Begründung dieses Vorschlages heißt es unter anderem, dass der Verkauf der Fläche den Bau des neuen Sachsenbades aus Sicht des Stadtbezirksbeirates zukünftig unmöglich machen würde. Außerdem sei der Erhalt kommunaler Flächen in öffentlicher Hand ein wichtiges Instrument der Daseinsvorsorge und ermögliche der Stadt langfristig Gestaltungsspielräume für die Stadtentwicklung. Die Räte sehen zügigen Handlungsbedarf und fordern die Stadt auf, zukünftig Informationen und Bauplanungen zum Sachsenbad transparent darzustellen.

Sachsenbad an der Wurzener Straße - im Hintergrund mit dem gelben Schornstein das Blockheizkraftwerk der Sachsen-Energie. Diesen Teil des Grundstücks will der Investor noch erwerben - Foto: J. Frintert

Sachsenbad an der Wurzener Straße – im Hintergrund mit dem gelben Schornstein das Blockheizkraftwerk der Sachsen-Energie. Diesen Teil des Grundstücks will der Investor noch erwerben – Foto: J. Frintert

Elf Fragen an die Stadtverwaltung

Ebenso schnell und einstimmig verabschiedeten die Räte eine Anfrage an die Stadtverwaltung mit der Überschrift „Altes und Neues Sachsenbad“

Mit der Fristverlängerung zur Einreichung des Bauantrages im Juli 2024, so argumentieren die Räte, gab es keine weitere Information der Stadt gegenüber dem Stadtbezirksbeirat Pieschen, obwohl augenscheinlich die Planungen vorangetrieben wurden und Zielkonflikte hinsichtlich eines Badneubaus entstanden seien. Informationen zu den Bauplanungen wurden am 13. Februar 2025 ausschließlich über die Presse veröffentlicht. Die zuständige Bauausschussitzung am 26. März war nicht öffentlich.

Folgende Fragen soll die Stadtverwaltung nun beantworten:

  • Wie wurden die Erlöse aus der Grundstücksveräußerung (1.040.000 Euro) und die nicht benötigten Aufwendungen für das Wetterschutzdach (941.000 €) verwendet. Wo sind die Erlöse verblieben, wenn diese (noch) nicht eingesetzt wurden?
  • Der Käufer des Sachsenbades hat sich zur denkmalgerechten Sanierung, das heißt zum Erhalt des Denkmals verpflichtet. Unter welchen Bedingungen würde die Denkmalschutzbehörde einem Teilabriss des Sachsenbades zustimmen?
  • Können bei einem Teilabriss die in der Beschlussvorlage aufgeführten Nutzungen weiterhin gewährleistet werden?
  • Warum wird auch die auf 2026 verschobene Frist zur Einreichung eines Bauantrages voraussichtlich nicht eingehalten werden können?
  • Welche Gebäude-Sicherungsmaßnahmen werden im Jahr 2025 vom Eigentümer ergriffen, um das Gebäude zu erhalten?
  • Können die einsturzgefährdeten Gebäudeteile bis zum voraussichtlichen Beginn der Sanierung erhalten werden?
  • Seit wann genau ist dem Eigentümer und der Stadtverwaltung bekannt, dass Teile der Originalsubstanz des Sachsenbades im Zuge einer Sanierung nicht erhalten werden können?
  • Wieso wird der Verlust von 2.200 Quadratmetern Nutzfläche aufgrund der schlechten Gebäudequalität im Altbau mit 5000 m² Neubau aufgewertet? Welche Bedingungen ermöglichen eine Genehmigung dieser Bestandserweiterung?
  • Warum wurde die Möglichkeit eines denkmalgerechten, modernen Anbaus nördlich des Sachsenbades von der Denkmalschutzbehörde nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt untersucht, sodass diese Möglichkeit in die Entwicklungsstudie der Stesad von 2021 mit einfließen konnte?
  • Warum sind die fundierten Gründe des Investors für die Gewährung der Fristverlängerung nicht öffentlich einsehbar?
  • Kann bei Verkauf der nördlich angrenzenden, kommunalen Grundstücke zur Erweiterung des Sanierungsobjektes (Sachsenbad) die Möglichkeit eines Schwimmhallenneubaus zukünftig auf der verbleibenden kommunalen Grundstücksfläche mit Sicherheit gewährleistet werden?

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