Land- und Amtsgericht Dresden. Foto: J. Frintert

Anklage wegen sexuellem Missbrauch

Am Montag begann ein Prozess vor dem Amtsgericht Dresden gegen einen 61-jährigen Mann, der seine damals fünf- bis sechsjährige Enkeltochter sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte Michael W. besaß mehrere Jahre lang mehrere Kneipen in Dresden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er zwischen November 2010 und Juni 2013 in seiner Wohnung in der Hubertusstraße in Dresden-Trachenberge seine damals vier- bis sechsjährige Enkeltochter mehrfach sexuell missbraucht habe. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Richter Alexander Keller machte ihm deutlich, dass ein Geständnis strafmildernd wirken würde.

Zum Prozessauftakt ließ sich der ehemalige Wirt nach der Verlesung der Anklage auf eine Befragung durch Gericht und Staatsanwaltschaft ein. Seine Tochter habe damals im selben Haus gewohnt und er habe mehrfach auf die Enkeltochter aufgepasst, so der Angeklagte. Ob er mit ihr auch im Schwimmbad war, könne er sich nicht richtig erinnern. Laut Anklageschrift soll es dort zu einem weiteren Vorfall gekommen sein.

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Das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und seiner Tochter scheint angespannt gewesen zu sein. Vor Gericht äußerte er sich mehrfach abfällig über sie und behauptete, dass sie es nur auf sein Geld abgesehen habe. Die Vorwürfe seien „erstunken und erlogen“, sowohl seine Tochter als auch die Enkeltochter seien psychisch krank, so Michael W.

Das Gericht konfrontierte ihn mit Chat-Nachrichten aus jener Zeit, in denen ihm seine Tochter bereits damals den Missbrauch der Enkelin vorwarf. Das könne er sich nicht erklären und daran habe er keine Erinnerung, so der Angeklagte.

Anschließend hörte das Gericht den Vormund des inzwischen 18-jährigen Opfers. Die Betreuerin schilderte, dass die junge Frau sich trotz des schweren Schicksals gut entwickelt habe und gerade den Realschulabschluss erreicht habe. Nun strebe sie einen Abschluss an einem beruflichen Gymnasium an. Die Betreuerin gab den Anstoß für die Ermittlungen gegen den Großvater. Denn vor zwei Jahren gab es in Dresden schon einen Gerichtsprozess, in dem das Mädchen als Zeugin auftrat, sie war von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht worden. Der wurde daraufhin zu sieben Jahren Haft verurteilt (Bericht in DNN und Tag24).

In dem Zusammenhang hatte sie auch mit ihrer Betreuerin über das Thema gesprochen. Als sie ihr gegenüber den Satz sagte: „na, mein Opa hat mich doch auch schon“ schaltete die Betreuerin die Polizei ein.

Das Gericht sah unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Aussage des Opfers als Videoaufzeichnung an. Weitere Zeugen sollen noch gehört werden, und auch die junge Frau soll vor Gericht aussagen. Als Richter Keller ankündigte, dass auch bei dieser Vernehmung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werde, fragte der Angeklagte, ob man die Berichterstattung der „Lügenpresse“ nicht verbieten könne. Dies wies Richter Keller zurück.

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