Ab Montag 0.00 Uhr gilt in Sachsen flächendeckend die Pflicht der „Mund- und Nasenbedeckung“ im öffentlichen Personennahverkehr und in Einkaufsstätten. Das könne mit einem Schal, einem Tuch oder einer Maske erfolgen, erklärte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) heute nach einer dreistündigen Kabinettssitzung. Die neue Sächsische Corona-Verordnung (Link am 20.04. aktualisiert) soll am Sonnabend veröffentlicht werden, kündigte er an. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) ergänzte, dass ihr Haus eine Handreichung mit Antworten auf viele Einzelfragen bereitstellen werde. Zudem könnte für Anfragen auch die zentrale Corona-Hotline 0800 100 0214 genutzt werden. Die neue Verordnung gilt bis zum 3. Mai, 24 Uhr. Ab Montag fallen damit – wie berichtet – die Ausgangsbeschränkungen weg, die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter bleiben bestehen.
Neue Sächsische Corona-Verordnung (Wortlaut)
Neben der Einführung der Mundschutz-Pflicht weicht das Kabinett auch in einer anderen Frage von den bundesweiten Verabredungen ab. „Wir wollen Gottesdienste mit einer Besucherzahl bis zu 15 Personen ermöglichen“, sagte Kretschmer. Entscheidungen zur Öffnung gastronomischer Betriebe, der Kindertageseinrichtungen, von Spielplätzen oder Friseurgeschäften würden in Vorbereitung auf weitere Lockerungen nach dem 3. Mai getroffen. Das könnte dann auch die Arbeit der Sportvereine betreffen.
„Ich warne vor zu großer Euphorie“, betonte Kretschmer. „Der Alltag beginnt erst dann wieder, wenn es einen Impfschutz gegen das Corona-Virus gibt und der überwiegende Teil der Bevölkerung immun ist“, fügte er hinzu. Die angekündigte Lockerung könne dazu führen, dass „regional und anlassbezogen“ bei einer erhöhten Zahl an Infektionen reagiert werden müsse.
Obwohl es viel Kritik an der 800-Quadratmeter-Begrenzung der Verkaufsfläche gibt, werde Sachsen bei dieser Regelung bleiben, so Köpping. Mit der Regelung soll vor allem die Ansammlung vieler Menschen auf engem Raum verhindert werden, betonte Kretschmer. Eine grundsätzliche Kita-Öffnung halte man für verfrüht. Ab Montag würde die Zahl der Kinder in der Notbetreuung deutlich ansteigen, weil dann zum Beispiel auch Verkäuferinnen, Tierfpfleger oder Personal in Bestattungsunternehmen die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder in die Kitas und Horte zu bringen.
Kretschmer äußerte sich auch zur Frage von Großveranstaltungen. Bis Ende August betreffe dies in Sachsen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen. Eine Regelung für Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern könne es Ende Mai geben.
8 Kommentare zu “Sachsen führt Mundschutz-Pflicht im Nahverkehr und in Geschäften ein”
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Und? Wer verteilt die Masken? Die erwarte ich dann Montag früh im Briefkasten!
Reicht doch Schal oder Tuch, und das hat man in der Regel doch zuhause. Find ich sinnvoll, zählt ja nur im Nahverkehr und beim Einkauf und nicht generell
Und warum bleiben Zoo, Museen etc geschlossen? Dort kann man sich eher weitläufig aus dem Weg gehen und den Einrichtungen würde es helfen. Ich finde das alles völlig unverhältnismäßig und undurchdacht!
Sachsen prescht mal wieder vor. Unser MP muss sich wohl auf Bundesebene noch ein bissi profilieren.
Wir haben in DD Stand heute rund 500 Infizierte…..bei rund 500.000 EW sind das 0,1 %.
Ich lach mich tot….wenn s nicht so traurig wäre.
Besteht für Verkäuferinnen eine Pflicht? Für mich … durch Heuschnupfen schon so geplagt … eine Zumutung. Länger als 8 Stunden so eine Maske… Tuch oder schal zu tragen.
Die Alternative wäre ja nur die Krankschreibung für mich.
[…] Sachsen führt Mundschutz-Pflicht im Nahverkehr und in Geschäften ein […]
In der Verordnung steht gar nichts von Maskenpflicht, oder übersehe ich da was? Kann mir jemand den Passus nennen?
Der Link zum Dokument wurde korrigiert. Sie finden die entsprechenden Passagen In der Rechtsverordnung im §3, Absatz 2, Punkt 4 und im §7, Absatz 3, Punkt 2.