Mehrere Einbrüche und eine Diebstahlserie hat die Dresdner Polizei aufgeklärt. Betroffen waren im April 2019 zum Beispiel eine Kita in der Oschatzer Straße und Geschäftsräume in der Trachenberger Straße. Gegen einen 37-jährigen Deutschen hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage erhoben. Er war zwischenzeitlich abgetaucht und konnte Ende Oktober festgenommen werden. „Insgesamt werden dem Beschuldigten im Zeitraum Dezember 2018 bis Juni 2020 zwölf Straftaten zur Last gelegt“, erklärte heute Jürgen Schmidt, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden.
Dazu gehören zwei Einbrüche in ein Zahntechniklabor und ein weiterer in eine Hautarztpraxis in Löbtau. Zahntechniker-Instrumente, ein Laptop, Speichertechnik, eine Brille, ein leerer Tresor, Rezepte und ein iPad im Gesamtwert von etwa 3.000 Euro seien hier Ende 2018 / Anfang 2019 entwendet worden, der verursachte Sachschaden lag bei über 10.000 Euro.
Im April 2019 sei der damals 36-Jährige in eine Kindertagesstätte in Dresden-Pieschen eingedrungen, um in den Räumen befindliche Gegenstände zu entwenden. „Das schlug fehl, da mit dem Einbruch eine Alarmanlage aktiviert wurde und der Beschuldigte am Tatort von der Polizei gestellt werden konnte“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der beim Einbruch verursachte Sachschaden habe bei etwa 800 Euro gelegen.
Ebenfalls im April 2019 soll der Beschuldigte gewaltsam in die Geschäftsräume eines Unternehmens in der Trachenberger Straße eingedrungen sein und dort unter anderem ein Mobiltelefon, Fahrzeugschlüssel für drei Pkw sowie Bargeld im Gesamtwert von etwa 2.000,00 Euro entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten. In einem benachbarten Unternehmen habe er seinen Diebeszug fortgesetzt und einen Flachbildschirm, einen Minitresor und eine externe Festplatte im Gesamtwert von etwa 1.200,00 Euro entwendet. Mit einem der drei Fahrzeugschlüssel habe er dann eine auf dem Parkplatz des Grundstücks abgestellten Pkw im Wert von cirka 18.000 Euro gestohlen. Der bei den Einbrüchen verursachte Sachschaden lag bei 5.400 Euro.
Der Beschuldigte sei bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Bei Begehung der Taten habe er unter Führungsaufsicht gestanden. Die Ermittlungen seien aufwändig gewesen und hätten unter anderem mehrere kriminaltechnische Untersuchungen und Gutachten von Sachverständigen erfordert, sagte Schmidt.
Bereits am 5. Januar 2020 hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, diesen aber zunächst außer Vollzug gesetzt. Ein auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 3. April 2020 erlassener erweiterter Haftbefehl konnte zunächst nicht realisiert werden, da der Beschuldigte untergetaucht war. Nach einer zielgerichteten Fahndung sei der Beschuldigte dann am 24. Oktober von der Polizei festgenommen worden. Das Amtsgericht Dresden werde nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
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