Thema: Landtagswahl 2019

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Verfassungsgericht prüft AfD-Beschwerde – Freie Wähler scheitern – Wahlbörse startet

Bei der Landtagswahl am 1. September werden im Wahlkreis 47, zu dem der Stadtbezirk Pieschen gehört, acht Direktbewerber antreten. Der Landeswahlausschuss hat die Beschwerden der sieben Kandidaten der Freien Wähler über die Nichtzulassung als Direktbewerber in Dresden zurückgewiesen. Die Freien Wähler scheiterten demnach an einem Formfehler. In der Begründung führt der Landeswahlausschuss an, dass das „Sächsische Wahlgesetz zwingend vorschreibt, dass die Kreiswahlvorschläge von drei Vorstandsmitgliedern des Landesverbandes zu unterzeichnen sind. Diese waren jedoch von einem nicht unterschriftsberechtigten Parteimitglied unterschrieben worden.“

Zugelassene Direktkandidaten im Wahlkreis 47 (alphabetisch):

  • Drews, Vincent (SPD)
  • Gensichen, Uta (Die Linke)
  • Klepsch, Barbara (CDU)
  • Krause, Susanne (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Schubert, Stefan (FDP)
  • Zickler, Hans-Jürgen (AfD)

Darüber wurden die Direktbewerber der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) und der Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) im Wahlkreis 47 zugelassen.

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Verfassungsgerichtshof verhandelt Beschwerden der AfD

Die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Landesliste der AfD auf 18 Bewerber zu kürzen, wird vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen überprüft. Wie die Verfassungsrichter mitteilten, wurde für den 25. Juli eine mündliche Verhandlung anberaumt. Acht AfD-Mitglieder, die auf den nicht zugelassenen Listenplätzen stehen sowie der AfD-Landesverband hatten Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Während das Gericht 2014 entsprechende Beschwerden wegen Nichtzuständigkeit zurückgewiesen hatte, beschreiten die Richter dieses Jahr offenbar einen anderen Weg.

Wahlbörse startet heute

Zum Ausgang der Landtagswahl am 1. September haben verschiedene Wahlforschungsinstitute seit September 2015 insgesamt 18 Prognosen veröffentlicht. Die beiden bemerkenswertesten Daten werden dabei für Bündnis 90/die Grünen und die AfD sichtbar. Die Grünen steigern sich von 7 auf 12, zwischenzeitlich sogar auf 16, Prozent. Noch klarer ist der gewachsene Zuspruch bei der AfD. Während hier 2015 noch 13 Prozent genannt werden, waren es Ende Juni 2019 doppelt so viel – 26 Prozent.

Seit heute (ab 17 Uhr) ist ein weiteres Prognose-Angebot für die Landtagswahl in Sachsen am Start – die PESM Wahlbörse. Der Ansatz bei Wahlbörsen unterscheidet sich grundsätzlich von Wahlumfragen. Die Macher von der Prognosys Bewertungs GmbH aus Flensburg beschreiben ihr Vorgehen so: Gefragt werden nicht einzelne Personen danach, welche Partei sie wählen würden. Wir fragen „Was glauben Sie, wie die gesamte Wählerschaft entscheiden wird? oder Wie werden die einzelnen Parteien abschneiden?“, heißt es auf der Plattform. Die kollektive Intelligenz der Teilnehmer, deren Bewertung der Chancen aller Parteien führe so am Ende zu einer Prognose. Gehandelt werden die einzelnen Parteien hier wie an der Aktienbörse.

Bei der Landtagswahl in Sachsen im August 2014 hatte die PSEM Wahlbörse die geringste Abweichung vom tatsächlichen Wahlausgang verzeichnet – im Vergleich zu Wahlforschungsinstituten wie Forschungsgruppe Wahlen oder Infratest Dimap. Erstaunlich dabei ist der Umstand, dass vergleichsweise wenige Mitspieler ausreichen, um ein derartiges Ergebnis zu erzielen. Bei der Landtagswahl waren es knapp 90. Bei der Wahl zum Oberbürgermeister in Dresden 2015 reichten rund 40 Mitspieler aus, um mit ihrer Vorhersage in beiden Wahlgängen dicht beim Wahlergebnis zu landen.

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