Die Vorhersage verspricht ein sonniges und warmes Wochenende. Mit Einschränkungen am Sonntag. Anlass genug für Detlef Sittel (CDU), Erster Bürgermeister und zuständig für die Ordnung in der Stadt, einen Appell loszuwerden. „Damit alle ihre Freizeit draußen genießen können, muss man aufeinander Rücksicht nehmen und sollte sich über die geltenden Spielregeln informieren“, erinnert er. Auf ihren täglichen Fußstreifen würden die Bediensteten des Ordnungsamtes auch die Grünanlagen, Grillplätze und Spielplätze kontrollieren.
Gerade erst hat die Stadt drei Container am Elbufer aufgestellt. Sie fassen jeweils rund 1.100 Liter Müll und stehen unterhalb der Albertbrücke, an der Mündung der Prießnitz unterhalb des Diakonissenkrankenhauses und in Blasewitz am Gautschweg. Die Aktion, so heißt es, sei ein Pilotprojekt. Es soll geprüft werden, ob die Container dazu beitragen können, dass weniger Müll auf den Elbwiesen liegen bleibt. Vandalen hatten kurz danach den Container in der Neustadt samt Müll in die Elbe geworfen. Für den Stadtbezirk Pieschen sind derzeit keine zusätzlichen Container im Gespräch. Besonders der einzige öffentliche Grillplatz unterhalb der Eisenberger Straße wäre dafür geeignet.
Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel erinnerte heute noch einmal an die wichtigsten Regeln.
Grillen und offene Feuer:
- auf privaten Grundstücken erlaubt
- Pflanzenabfälle und Gehölze verbrenne ist nicht erlaubt
- Grillen und Lagerfeuer im öffentlichen Bereich nur an den zwölf Grillplätzen den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe erlaubt
- auf allen anderen Straßen, Plätzen, Grün- und Erholungsanlagen sind Grillen und Lagerfeuer verboten
- Müll wieder mit nach Hause nehmen oder in den öffentlichen Papierkörben entsorgen
Verhalten in Grünanlagen und auf Spielplätzen
- Abfälle, Müll und Hundehaufen gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse
- Es ist verboten, im öffentlichen Bereich zu nächtigen, zu urinieren und Grünanlagen mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren.
- Auf Spielplätzen ist für Hunde der Zutritt verboten
- Auf Spielplätzen sind die festgelegten Nutzungszeiten zu beachten
- Auf Spielplätzen sind Rauchen, Alkohol und andere berauschende Mittel verboten
- Glasbehältnisse und metallische Behältnisse sind auf Spielplätzen verboten.
Ruhezeiten einhalten
- kein Lärm montags bis donnerstags und sonntags von 22 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages
- kein Lärm freitags und sonnabends von 24 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages
- kein Lärm in der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr an Sonnabenden und an Sonn- und Feiertagen.
Eine Meinung zu “Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel: Beim Grillen und Feiern an Spielregeln halten”
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„kein Lärm in der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr an Sonnabenden und an Sonn- und Feiertagen.“
Eigentlich widerspricht sich das, einerseits wird der Sonnabend als regulärer Werktag angesehen, andererseits gibt es an diesem Tag diese Einschränkung.
Was ist zum Beispiel mit Bauarbeiten, wie sie oft von den DVB an Wochenenden vorgenommen werden. Müssen da in der „Mittagsruhe“ die Arbeiten eingestellt werden?
Der Paul