Im Streit mit Regine Töberich um das Wohnungsbauprojekt „Marina Garden“ hat die Landeshauptstadt Dresden jetzt ein Vergleichsangebot beim Oberlandesgericht eingereicht. Sie bietet ein Zahlung von 3,5 Millionen Euro an. Die Summe soll auch den Ankauf der Grundstücke an der Leipziger Straße 33 decken, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.
Damit liegt die Stadt weit entfernt von den Vorstellungen, die Töberich vor acht Wochen zu dem vom Oberlandesgericht empfohlenen Vergleich unterbreitet hat. Die liegen bei 16,6 Millionen Euro. Sie hatte ihre Forderung in zwei Teilbeträge gesplittet: 5,6 Millionen Euro als Verkehrswert für das Grundstück und 11 Millionen Euro sogenanntes Prozessrisiko. Für Töberich ist das der Schadenersatz für den entgangenen Gewinn aus ihrem Projekt Marina Garden.
Die Richter am Oberlandesgericht hatte dagegen Zweifel angemeldet, ob überhaupt ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden könne. Schließlich habe es noch keine Baugenehmigung gegeben und es sei offen, ob es überhaupt eine gegeben hätte. Allerdings hatte das Gericht eine Amtspflichtverletzung der Stadt Dresden festgestellt, weil diese nicht fristgemäß über die Bauvoranfrage für das geplante Bauvorhaben am Alexander-Puschkin-Platz entschieden hatte.
„Dieses Fehlverhalten eines Amtes darf man nicht einfach durchgehen lassen“, hatte CDU-Stadtrat Gunter Thiele damals reagiert. Auch wenn dem Stadtrat das Mittel eines Untersuchungsausschusses nicht zur Verfügung stehe, „muss geklärt werden, wer hier wofür verantwortlich ist“, bekräftigte er seine Position heute im Gespräch. Zu den von Töberich und der Stadtverwaltung genannten Vergleichssummen wollte er sich nicht äußern. Eines allerdings sei für ihn völlig klar. „Allein mit der Zahlung des Verkehrswertes für das Grundstück an Frau Töberich ist hier keine Gerechtigkeit hergestellt.“
Für die Fraktion die Linke kommentierte Tilo Wirtz, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau, die Absicht der Stadt, das Grundstück an der Elbe zu erwerben: „Einem Vergleich, bei dem die Stadt Eigentümerin des Grundstücks wird, würden wir uns nicht grundsätzlich verschließen“.