Laub 1710

Geringe Chance für Wiederkehr der stadtweiten „Komplexreinigung“

Rund 725 des 1.400 Kilometer langen Straßennetzes in Dresden müssen von privaten Grundstücksbesitzern sauber gehalten werden. Für die restlichen 675 Kilometer ist die öffentliche Stadtreinigung zuständig. Die Anliegerpflichten sind nicht immer einfach zu bewältigen. „Früher gab es zwei mal im Jahr eine Komplexreinigung in der ganzen Stadt“, erinnert sich der Trachauer Mathias Horwarth. Er zahle als Grundstückseigentümer wöchentlich für eine Kehrmaschine. Die könne wegen der geparkten Autos nur in der Mitte der Straße fahren. „Obwohl es in zig anderen Städten genau aus diesem Grund an den Kehrtagen ein temporär festgelegtes Halteverbot gibt, sieht die Landeshauptstadt Dresden sich seit Jahren nicht in der Lage, das durchzusetzen“, kritisierte er und erinnert sich an zahlreiche Vorstöße in seiner Zeit als CDU-Ortsbeirat in Pieschen. Er hatte sich, wie auch andere Betroffene, auf der Facebookseite von Pieschen Aktuell mit einem Kommentar unter dem Bericht „Rathaus: Grundstückseigentümer müssen Herbstlaub entsorgen“ zu Wort gemeldet.

Eine Wiederbelebung der Komplexreinigung ist dagegen unwahrscheinlich. Die Verwaltung hat sich mit der Stadtreinigung auf eine andere Verfahrensweise geeinigt. „Die Stadtreinigung hat das tägliche Kehrregime so eingeordnet, dass die Straßenreinigung zu verschiedenen Tageszeiten stattfindet. Weiterhin wurde mit der Stadtreinigung vereinbart, dass an allen öffentlich gereinigten Straßen, die wiederholt zugeparkt und dadurch inakzeptabel verunreinigt sind, zusätzlich operative Bedarfsreinigungen vorgenommen werden können“, sagte Rathaussprecherin Anke Hoffmann. Bei diesen operativen Einsätzen seien dann auch temporäre Halteverbote möglich. Ein generelles Halteverbot für die im Straßenreinigungskalender vorgesehenen Tage gebe es aber nicht.

„Für alle nicht öffentlich gereinigten Flächen sind die Anlieger verantwortlich“, wiederholte Hoffmann die Aufforderung der Stadt, das Herbstlaub zu beseitigen und fügte hinzu. „Ansonsten bleibt noch die Jedermann freistehende Beauftragung von gewerblichen Anbietern.“

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