Die Stadt Dresden hat mit einer Allgemeinverfügung alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt. Die entsprechende Verfügung gilt seit
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Übigau, Mickten, Pieschen, Kaditz, Trachenberge, Trachau
Die Stadt Dresden hat mit einer Allgemeinverfügung alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt. Die entsprechende Verfügung gilt seit
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