Kopfnoten auf dem Zeugnis der 9. Klasse sind zulässig. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung einen anderslautenden Beschluss des
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Übigau, Mickten, Pieschen, Kaditz, Trachenberge, Trachau
Kopfnoten auf dem Zeugnis der 9. Klasse sind zulässig. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung einen anderslautenden Beschluss des
WeiterlesenKopfnoten für Betragen, Ordnung, Fleiß und Mitarbeit auf einem Bewerbungszeugnis sind rechtswidrig. Ein Schüler hat jetzt mit einer entsprechenden Klage
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