Am Hype der Kryptowährungen teilzuhaben, klingt für viele Anleger verlockend. Doch spätestens, wenn das Finanzamt anklopft und einen Anteil am Erfolg einfordert, vergeht vielen Personen das Lachen.
Das aktuelle Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aus dem März 2025 hat dabei erneut die Spielregeln geändert. Es verspricht zwar Klarheit, erzeugt aber gleichzeitig eine ordentliche Portion Verwirrung. Was steckt dahinter, wie sind Gewinne, Verluste oder spezielle Vorgänge wie Staking künftig zu behandeln? Es lohnt sich, einmal genauer hinzusehen!
Kryptowerte im Fokus: Was versteht das Finanzamt darunter?
Dass sich Steuerbehörden selten mit Begrifflichkeiten aus dem Hightech-Bereich auskennen, ist ein offenes Geheimnis. Umso bemerkenswerter ist es, dass das BMF mittlerweile eine recht griffige Definition für „Kryptowerte“ liefert.
Gemeint sind damit sämtliche digitalen Werte oder Rechte, die über eine Distributed-Ledger-Technologie, kurz DLT, oder eine vergleichbare Technologie gespeichert und übertragen werden.
Damit sind nicht nur Bitcoins gemeint, sondern im Prinzip alle Token, die in digitalen Geldbörsen schlummern. Dabei ist auch unabhängig, ob die Kurse laufend an der Börse nachvollzogen werden können oder ob es sich um virtuelle Assets mit weniger spekulativem Charakter handelt.
Unterschiede in der steuerlichen Behandlung zwischen Currency, Utility und Security Token
Token sind nicht gleich Token. Das Finanzministerium unterscheidet mittlerweile klar zwischen verschiedenen Arten und zwar je nach Verwendungszweck. Anleger, die hier nicht genau hinschauen, könnten beim nächsten Steuerbescheid eine unangenehme Überraschung erleben.
Currency Token dienen als Zahlungsmittel oder zur Spekulation auf Kursveränderungen. Utility Token gewähren dem Nutzer spezielle Rechte, etwa Zugang zu bestimmten Dienstleistungen. Ein Security Token hingegen ist einem klassischen Wertpapier sehr ähnlich und verkörpert in der Regel einen Anteil an einem Unternehmen oder ein finanzielles Recht.
Steuerlich wird es hier spannend, da Currency Token bei kurzen Haltezeiten voll steuerpflichtig sind. Utility Token können je nach konkretem Einzelfall variieren. Security Token wiederum folgen oft den gleichen steuerlichen Spielregeln, die auch für Aktien oder Anleihen gelten.
Mining, Staking und Airdrops: Welche Steuerpflichten entstehen bei Erträgen?
Wer Bitcoins schürft oder Coins durch Staking erwirbt, sollte sich darauf einstellen, dass das Finanzamt längst nicht mehr tatenlos zusieht. Beim Mining gilt, dass alles, was erwirtschaftet wird, steuerlich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder zumindest zu Einkünften aus sonstigen Leistungen zählt. Ganz ähnlich ist es beim aktiven Staking. Hier werden Coins zur Validierung neuer Blöcke eingesetzt und die daraus entstehenden Gewinne gelten steuerlich ebenfalls als Einkünfte.
Airdrops und sogenannte Hard Forks – wenn also bestehende Token gespalten werden und Anleger plötzlich neue Token erhalten – sind eine steuerliche Grauzone. Laut dem BMF gilt allerdings: Sobald Gegenleistungen erbracht wurden, etwa durch vorherige Aktivität oder Registrierung, kann es zu einer Steuerpflicht kommen. Wer fleißig Tokens sammelt, könnte am Ende also unfreiwillig in Steuerpflicht geraten.
Gewinne aus Kryptowerten: Ab wann müssen Anleger Steuern zahlen?
Die wohl wichtigste Frage aller Anleger lautet nach wie vor: Wann genau verlangt das Finanzamt seinen Anteil vom Kryptogewinn? Hier bleibt das BMF relativ eindeutig. Gewinne aus Verkäufen oder Tauschgeschäften von Kryptowährungen auf Marktplätzen sind steuerpflichtig, sobald die Coins weniger als ein Jahr im Besitz waren.
Wer jedoch die nötige Geduld aufbringt und seine Coins länger als zwölf Monate hält, kann sich entspannt zurücklehnen, denn die Gewinne sind dann steuerfrei. Das macht natürlich langfristige Strategien besonders attraktiv – die Geduldigen dürfen hier tatsächlich einmal jubeln.
Neue steuerliche Herausforderungen bei DeFi und Smart Contracts
Wenn das BMF plötzlich anfängt, über dezentrale Finanzmärkte und Smart Contracts zu sprechen, weiß man, dass die neue Welt endgültig in den Amtsstuben angekommen ist. Erstmals findet sich in dem aktuellen Schreiben nämlich eine konkrete Bewertung von DeFi-Anwendungen.
Dabei werden Transaktionen wie das Verleihen oder Tauschen über automatisierte Smart Contracts steuerlich erfasst. Wer also glaubte, dezentralisierte Strukturen wären immun gegen das Finanzamt, irrt. Die Behörden haben sehr wohl erkannt, dass genau hier beträchtliche Geldströme fließen und haben jetzt die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um auch hier kräftig mitzuspielen.
Mehr Transparenz und Dokumentation von Krypto-Anlegern gefordert
Dass Dokumentation für Steuerbehörden das halbe Leben ist, überrascht niemanden, doch gerade bei Kryptowerten hat das BMF nochmals deutlich nachgelegt. Anleger sind verpflichtet, ihre Transaktionen penibel zu dokumentieren, einschließlich genauer Zeitpunkte, Kurse und Herkunft der Tokens.
Ohne genaue Aufzeichnungen könnte die nächste Steuererklärung zum Albtraum werden. Steuerpflichtige müssen sich auf detaillierte Nachfragen gefasst machen und sollten daher ihre Dokumentation frühzeitig auf Vordermann bringen.
Bei der Bewertung von Kryptowährungen sieht das Finanzministerium durchaus Spielraum vor. Die Bewertung darf nach Tageskursen erfolgen, was Anlegern eine gewisse Flexibilität ermöglicht, sofern sie nachvollziehbar bleibt. Einfach den niedrigsten Kurs des Tages herauszusuchen, funktioniert allerdings nicht. Vielmehr sollten die gewählten Kurse regelmäßig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Wer hier kreativ wird, könnte also eher Ärger bekommen als Steuern sparen.
Fazit: Was bedeutet das neue BMF-Schreiben konkret für Krypto-Anleger?
Auch wenn der Steuerdschungel weiterhin dicht bleibt, so lichtet sich zumindest das Dickicht rund um Kryptowährungen allmählich. Die neuen BMF-Regelungen verlangen Anlegern zwar einiges an Dokumentationsaufwand ab, bieten aber gleichzeitig klare Spielregeln und Rechtssicherheit.
Langfristiges Denken zahlt sich nun stärker denn je aus und wer sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzt, dürfte in Zukunft deutlich entspannter schlafen. Zwar wird wohl niemand voller Vorfreude auf die nächste Steuererklärung warten, aber zumindest gibt es nun weniger böse Überraschungen. Und das ist in Sachen Krypto und Steuern schon ein kleiner Fortschritt.