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METAMORKID • 26.02.26 • Schauburg


Heizkosten: Linke kritisiert Vonovia wegen Abrechnungen

Im Oktober 2025 hatte Die Linke Dresden auf insgesamt 193 fehlerhafte Heizkostenabrechnungen beim Großvermieter Vonovia in Dresden-Pieschen öffentlich aufmerksam gemacht. Die Ursache dafür waren, so Die Linke, fehlende Wärmemengenzähler. Diese sind seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben, in der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV).

Wärmemengenzähler - Foto: Wikipedia
Wärmemengenzähler – Foto: Wikipedia, MakeMagazinDE, Waermezaehler wfm21, Ausschnitt: J. Frintert, CC BY-SA 4.0

Nun liegt die neue Abrechnung vor. Geändert habe sich jedoch nichts, so Die Linke. „Spätestens seit unserer Veröffentlichung wusste Vonovia, dass hier rechtswidrig abgerechnet wird. Trotzdem passiert – nichts. Das ist kein Versehen, das ist kalkulierte Untätigkeit“, sagt die Dresdner Bundestagsabgeordnete Clara Bünger.

Vonovia: Wir halten uns an die rechtlichen Regeln

Vonovia-Pressesprecher Matthias Wulff reagiert auf die Vorwürfe: „Bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen halten wir uns an die rechtlichen Regeln.“ In diesem Falle seien die Regeln wie folgt: Wenn eine verbundene Anlage für Heizung und Warmwasser ein Gebäude versorgt, ist der anteilige Verbrauch der Mieter für Warmwasser und Raumwärme durch einen Wärmemengenzähler zu erfassen. Ist ein solcher Wärmemengenzähler nicht eingebaut, haben Mieter ein 15%iges Kürzungsrecht. Dies sei in Paragraph 12 der Heizkostenverordnung niedergeschrieben. Wulff: „Diese Kürzung müssen die Mieter proaktiv vornehmen, dafür stehen ihnen alle Kontaktkanäle offen.“ Dann würde sich die Vonovia darum kümmern. Proaktiv bedeutet, dass die Vonovia nicht automatisch die Kosten um 15 Prozent kürzt, sondern nur, wenn der Mieter das entsprechend beantragt.

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Außerdem, so Wulff, sei die Vonovia dabei, die bislang noch nicht ausgestatteten Gebäude Schritt für Schritt mit Wärmemengenzählern auszustatten.

Linke: Infos bei Haustürgesprächen

Für Die Linke stellt sich dieses Verhalten wie eine Strategie dar. Abgerechnet werde weiter – und nur wer sich wehrt, bekommt Geld zurück. Clara Bünger fordert deshalb: „Vonovia muss alle betroffenen Gebäude in Dresden unverzüglich auf den gesetzlichen Stand bringen und sämtliche zu Unrecht erhobenen Beträge unaufgefordert zurückzahlen.“ Es könne nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter erst aktiv werden müssen, um ihr Recht zu bekommen. „Wenn Vonovia jahrelang falsch abrechnet, dann muss der Konzern auch von sich aus erstatten – in allen betroffenen Häusern in Dresden“, so Bünger.

Die Linke Dresden will die betroffenen Haushalte am 25. Februar 2026 in Haustürgesprächen erneut informieren und sie beim Widerspruch unterstützen.

8 Kommentare

  1. 2006 war die „LINKE“ maßgeblich an der Privatisierung der WOBA beteiligt und heute üben sie sich im neuen Populismus. Für mich wirkt das unglaubwürdig.

    1. Hallo Kleiner_Miezer: über der Woba-Frage ist Die Linke, die damals noch PDS hieß, auseinandergebrochen. Die damaligen Befürworter des Verkaufes des Verkaufs verblieben dann in der Linksfraktion.PDS, während die, die gegen den Verkauf gestimmt hatten, die Fraktion Die Linke gründeten. Ein erhellender Artikel dazu findet sich im Archiv der taz.

      Bei den nächsten Wahlen setzte sich die Vertreter der Fraktion „Die Linke“ dann durch, die ehemaligen PDS-Leute und Verkaufsbefürworter wie Roland Weckesser und Christine Ostrowski sind heute nicht mehr in der Partei.

    2. Im Übrigen hat der Verkauf nichts damit zu tun, dass Vonovia seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt und wir als Linke durch unsere Aktion etlichen Menschen zu ihrem Recht und Geld verholfen haben.

      Was an dieser konkreten Unterstützung, die im Schnitt den Betroffenen um die 100-150€ zurück in das Portmonee bringt, Populismus ist, würd ich gern von dir wissen.

  2. Ich habe mir gerade mal den entsprechenden Paragrafen der Heizkostenverordnung angesehen und muss sagen, dass der VONOVIA-Vertreter recht hat: für den Nutzer besteht ein Recht zur Kürzung seines Betrages, von einer Pflicht des Vermieters steht da nichts.

    Insofern ist das eigentlich Spiegelfechterei ohne Aussicht auf Erfolg, was die LINKE hier betreibt. Sinnvollerweise müsste sie sich für eine Änderung des entsprechenden Paragrafen der Heizkostenverordnung einsetzen.

    Viel heiße Luft also. (Passt natürlich zum Thema Heizen.)

    1. Da liegt die Gartenbank leider absolut daneben. Alle, die ihren Widerspruch an Vonovia geschickt haben, haben innerhalb kürzester Zeit ihr Geld zurück bekommen. Auch Mieter*innen bei anderen Vermietungen haben diesen Anspruch, wenn die nicht den einem Wärmemengenzähler abrechnen. Wenn du uns nicht glaubst, dann vielleicht dem Mieterverein… oder der sehr eindeutigen Rechtssprechung dazu.

    2. @Christopher: Ok, dann habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt.
      Mit „ohne Aussicht auf Erfolg“ meinte ich, dass es nicht gelingen wird die VONOVIA dazu zu bringen, freiwillig und vorauseilend die 15% weniger zu kassieren, quasi die bisherige Verfahrensweise zu ändern, wie das Clara Bünger fordert. Sie halten sich ja an die Verordnung…
      Dass die VONOVIA dann rückzahlen muss, wenn ein Mieter den Antrag tatsächlich stellt, sollte klar sein.

    3. @ Christopher
      Verständnis für Gelesenes oder Geschriebenes geht Ihnen ab, oder? Im ‚Erregungsmodus‘ über das so böse Unrecht der Vonovia kann das natürlich vorkommen. Die Gartenbank hat doch klar und richtig kommentiert, was ein Recht (des Mieters) und was eine Nicht-Pflicht (des Vermieters) ist. Was daran falsch oder in Ihrem Sprech „absolut daneben“ sein soll, können Sie wahrscheinlich selbst vor lauter Erregung nicht beantworten?

  3. @Torsten Ich bezog mich auf „Insofern ist das eigentlich Spiegelfechterei ohne Aussicht auf Erfolg, was die LINKE hier betreibt.“

    Das ist Ihnen aber sicher nicht entgangen ;)

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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