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Nahverkehr erhalten – Widerspruch gegen Stadtratsbeschluss

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ haben Widerspruch gegen die Unzulässigkeitserklärung des Stadtrats eingelegt. Die Entscheidung liegt nun bei der Landesdirektion Sachsen als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde.

Wie gehts weiter mit den Dresdner Verkehrsbetrieben. Foto: Archiv/J. Frintert gehts weiter mit den Dresdner Verkehrsbetrieben. Foto: Archiv/J. Frintert
Wie gehts weiter mit den Dresdner Verkehrsbetrieben. Foto: Archiv/J. Frintert

Vorgeschichte

  • 30. Juni 2025: Einreichung von über 40.000 Unterschriften bei OB Dirk Hilbert
  • Rechtsamt der Stadt Dresden empfahl Zulässigkeit
  • Hilbert ließ ein externes Gutachten erstellen, das Unzulässigkeit begründete
  • 11. Dezember: Stadtrat erklärte mit 39:31 Stimmen (bei einer Enthaltung) das Begehren für unzulässig
  • Für die Unzulässigkeit stimmten: AfD, CDU, FDP und Team Zastrow

Argumente der Initiatoren

Die Initiatoren halten den Stadtratsbeschluss für rechtswidrig und argumentieren:

1. Vertrauensschutz bei amtlichen Angaben

Die Bürger dürfen auf die vom Oberbürgermeister genannte und vom Stadtrat am 31. März 2025 bestätigte Zahl von 18 Millionen Euro vertrauen. Der OB verfügt als Verwaltungsleiter über überlegenes behördliches Wissen – die Bürger können davon ausgehen, dass seine offiziellen Angaben zutreffend sind.

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2. Verpflichtung zur Verwendung amtlicher Zahlen

Die Initiatoren argumentieren, sie hätten die amtliche Zahl sogar verwenden müssen. Eine eigenmächtig höhere Kostenschätzung hätte ein verzerrtes, übertriebenes Bild gezeichnet und möglicherweise selbst zur Unzulässigkeit geführt.

3. Solider Kostendeckungsvorschlag

Die vorgeschlagene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 450 auf 475 Prozent würde laut Berechnungen des städtischen Steuer- und Stadtkassenamtes Mehreinnahmen erbringen, die die 18-Millionen-Lücke in jedem Jahr deutlich übersteigen.

4. Maßgeblicher Zeitpunkt: Unterschriftensammlung

Entscheidend für die Zulässigkeit ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung durch die Bürger, nicht spätere Entwicklungen. Andernfalls könnten OB und Stadtrat Bürgerbegehren durch Verzögerung oder nachträgliche Änderungen gezielt verhindern – „nahezu jedes Bürgerbegehren“ ließe sich so „nach Belieben zu Fall bringen“.

5. Politische Debatte vor dem Bürgerentscheid

Selbst wenn sich nach Einreichung Fakten ändern, ist vor dem eigentlichen Bürgerentscheid eine öffentliche Debatte vorgesehen. Dabei können Stadt und Stadtrat neue Entwicklungen darstellen und sich mit den Argumenten des Bürgerbegehrens auseinandersetzen.

Die Landesdirektion Sachsen muss nun als Rechtsaufsichtsbehörde entscheiden, ob diese Argumentation trägt oder der Stadtratsbeschluss rechtmäßig war.

Die Initiatoren André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis erklären: „Das Stadtoberhaupt hat offenkundig Angst vor dem Votum der Bürgerinnen und Bürger.“ Deshalb versuche Dirk Hilbert mit allen Mitteln, den Bürgerentscheid zur Zukunft der Dresdner Verkehrsbetriebe zu verhindern. Als Initiatoren des Bürgerbegehrens würden sie treuhänderisch die Interessen der über 40.000 Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. „Wir arbeiten darauf hin, dass der Bürgerentscheid noch in diesem Jahr stattfinden kann“, so die Initiatoren.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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