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Nina Chuba • 03.07.26 • Rudolf-Harbig-Stadion


Sicher mit Feuerwerk ins neue Jahr

Zum Jahreswechsel wird traditionell Feuerwerk gezündet. Dabei kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Ursache sind oft unsachgemäßer Gebrauch oder nicht konformitätsbewertete Feuerwerkskörper.

Auswahl an Feuerwerksartikeln im Handel - Foto: Landesdirektion Sachsen
Auswahl an Feuerwerksartikeln im Handel – Foto: Landesdirektion Sachsen

Am 29. Dezember beginnt in Sachsen der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Die Landesdirektion Sachsen kontrolliert auch in diesem Jahr, ob die gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf und bei der Lagerung eingehalten werden. Händler müssen den Verkauf von Feuerwerk bei der Landesdirektion anzeigen. Außerdem gelten gesetzliche Vorgaben zur Lagerung. Derzeit liegen etwa 3.000 Verkaufsanzeigen vor. Diese wurden von der Landesdirektion bearbeitet. In diesen Geschäften ist der Verkauf erlaubt.

Jährlich kontrollieren die Behörden etwa 400 bis 500 Verkaufsstellen. Im Jahr 2024 wurden 75 Mängel festgestellt. 2023 waren es noch 117. Die häufigsten Verstöße betreffen defekte Feuerlöscher, falsche Lagerung zusammen mit brennbaren Materialien oder mangelnde Aufsicht. Seltener, aber schwerwiegender sind zu große Lagerbestände. Bei Verstößen verhängt die Landesdirektion in der Regel Bußgelder zwischen 150 und 1.000 Euro. Besteht ein Straftatbestand, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben.

  • Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen und Knallerbsen dürfen ganzjährig verkauft werden. Der Erwerb ist ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt.
  • Feuerwerk der Kategorie F2, etwa Silvesterraketen und Batterien, darf nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden. Der Kauf ist ab 18 Jahren möglich. Andere pyrotechnische Artikel dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden.

Die Verwendung von Kategorie-F2-Feuerwerk ist auf den 31. Dezember und 1. Januar beschränkt. Der Verkauf darf ausschließlich in geschlossenen Räumen stattfinden. Straßenverkauf oder Verkauf aus Fahrzeugen ist nicht gestattet. Zudem muss fachkundiges Personal den Verkauf beaufsichtigen. Auch die zulässigen Höchstmengen im Lager und am Verkaufsstand sind einzuhalten.

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Beim Kauf sollte auf die richtige Kennzeichnung geachtet werden. Feuerwerk, das in der EU zugelassen ist, trägt ein CE-Zeichen mit vierstelliger Kennnummer sowie eine Registriernummer. In Deutschland geprüfte Produkte sind zusätzlich mit einer BAM-Nummer versehen.

LKA Sachsen warnt vor Gefahren

Das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) warnt vor den Gefahren und gibt Hinweise zur sicheren Anwendung. Zwischen Januar und November 2025 registrierte die Polizei in Sachsen 1.236 Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik. Dazu zählen 170 gefährliche Körperverletzungen, 325 Sachbeschädigungen und 300 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.

Feuerwerkskörper für den europäischen Markt müssen einen Konformitätsnachweis besitzen. Das erkennt man an der CE-Kennzeichnung. Sie steht für geprüfte Sicherheit und ordnungsgemäße Handhabung.

Wer Feuerwerkskörper ohne CE-Zeichen verwendet, setzt sich und andere einer erheblichen Gefahr aus. Auch kleine Knallkörper können eine starke Wirkung entfalten. Kommt es zu Schäden, drohen strafrechtliche Konsequenzen und hohe Schadensersatzforderungen.

Entscheidend für die sichere und legale Nutzung ist nicht die Herkunft des Produkts, sondern dessen Prüfung. Alle Feuerwerksartikel, ob Rakete, Tischfeuerwerk oder Knaller, müssen ein offizielles Prüfverfahren durchlaufen haben.

Empfehlungen des Landeskriminalamts:

  • Nur CE-gekennzeichnete Feuerwerkskörper verwenden.
  • Bei Produkten aus dem Ausland auf CE-Zeichen und Kategorie achten. Ohne Erlaubnis sind nur Artikel der Kategorien F1 und F2 erlaubt.
  • Keine Produkte kaufen, die falsch oder gar nicht gekennzeichnet sind.
  • Gebrauchsanweisungen beachten.
  • Niemals Feuerwerkskörper verändern oder selbst basteln.
  • Feuerwerk der Kategorie F2 nur im Freien zünden, nicht in Innenräumen oder auf Balkonen.
  • Keine Feuerwerkskörper auf Menschen, Tiere oder Gebäude richten.
  • Blindgänger nicht erneut zünden, sondern Abstand halten.
  • Kinder nur mit geeigneten Artikeln hantieren lassen. Für F1 gilt ein Mindestalter von 12 Jahren.
  • Fenster vor dem Verlassen der Wohnung schließen.
  • Anzündstäbchen statt Streichhölzer verwenden.
  • Raketen nur senkrecht und aus sicheren Halterungen starten. Bäume und Dachüberstände beachten.
  • Herabfallende Teile können Schäden verursachen. Dafür haftet der Verursacher.
  • Feuerwerksbatterien nach Gebrauch vollständig abkühlen lassen. Erst dann entsorgen.
  • Kleine Batterien vor dem Umfallen sichern. Eventuelle Stabilisierungselemente verwenden.

Die Polizei rät zur Vorsicht. Nur geprüfte Produkte und der richtige Umgang sorgen für einen sicheren Start ins neue Jahr – auch an einem Sonnabend.

Empfehlung der Redaktion: Am sichersten und besten für Hund, Katze und Umwelt ist natürlich, überhaupt auf Feuerwerk und Böller zu verzichten. Wir empfehlen die Kampagne „Brot statt Böller“, dazu aufregende Feuerwerksmusik und wünschen allen Leserinnen und Lesern einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Die Redaktion von Pieschen-Aktuell wünscht einen guten Rutsch nach 2026 - Foto: J. Frintert
Die Redaktion von Pieschen-Aktuell wünscht einen guten Rutsch nach 2026 – Foto: J. Frintert

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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