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Van Holzen • 07.11.25 • GrooveStation


Bürgerbegehren nach Ansicht der Stadtverwaltung unzulässig

Die Stadtverwaltung Dresden hält das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten“ aus verwaltungsrechtlicher Sicht für unzulässig. Das teilte die Verwaltung am Montag (10. November) mit. Die finale Entscheidung liegt nun beim Stadtrat. Initiiert wurde das Begehren im März 2025 von den Linken-Politikern André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis. Ziel ist es, den Nahverkehr in Dresden mindestens auf dem Niveau von 2024 zu erhalten. Bis Ende Juni sammelten die Initiatoren 40.142 Unterschriften und überschritten damit deutlich die erforderlichen 21.500 Stimmen.

Straßenbahnen der Dresdner Verkehrsbetriebe im Betriebshof Trachenberge. Foto: J. Frintert
Straßenbahnen der Dresdner Verkehrsbetriebe im Betriebshof Trachenberge. Foto: J. Frintert

In ihrer Prüfung kam die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis, dass wesentliche formale Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Insbesondere seien die im Begehren benannten Vorschläge zur Kostendeckung nicht umsetzbar. Genannt wurden unter anderem zusätzliche Fördermittel von Bund und Land, eine höhere Gewinnausschüttung der SachsenEnergie AG sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Laut Stadtverwaltung liege nur Letzteres überhaupt im Einflussbereich der Kommune.

Zudem gehe die Stadt davon aus, dass die im Begehren veranschlagten 18 Millionen Euro jährlich nicht ausreichen würden, um das angestrebte Niveau zu halten. Der tatsächliche Finanzbedarf liege deutlich höher. Dadurch wären Einschnitte in anderen freiwilligen Bereichen wie Kultur, Jugend, Sport und Stadtteilförderung notwendig. Diese Auswirkungen seien im Begehren jedoch nicht dargestellt worden.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit trifft gemäß § 25 Absatz 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung der Stadtrat. Zuvor soll die Vorlage in den Ausschüssen beraten werden. Sollte der Stadtrat dem Bürgerbegehren zustimmen, müsste innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Alternativ könnte der Stadtrat die Forderung auch direkt umsetzen und die Mittel zur Verfügung stellen. Eine Durchführung des Bürgerentscheids würde nach Einschätzung von Experten etwa 800.000 Euro kosten. Die Entscheidung im Stadtrat wird für die Dezembersitzung erwartet.

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Reaktionen aus dem Stadtrat

Die Fraktion Team Zastrow begrüßt die Einschätzung der Stadtverwaltung. Fraktionschef Holger Zastrow spricht sich für Reformen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) aus und fordert eine Konzentration auf das Kerngeschäft sowie strukturelle Veränderungen.

Die Linke hingegen kritisiert das Vorgehen scharf. Die Initiatoren werfen Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) vor, entgegen der Einschätzung des städtischen Rechtsamtes ein Gutachten in Auftrag gegeben zu haben, um das Bürgerbegehren juristisch angreifbar zu machen. Die Partei spricht von einem Versuch, die Debatte mit juristischen Mitteln zu verzögern und gleichzeitig Kürzungen im Nahverkehr umzusetzen.

Auch die Grünen äußern Kritik. Die Fraktionsvorsitzende Agnes Scharnetzky sieht im Vorgehen des Oberbürgermeisters eine politische Fehlentscheidung. Der finanzpolitische Sprecher Torsten Hans wirft Hilbert vor, eigene Haushaltsbeschlüsse zu ignorieren und den tatsächlichen Finanzspielraum falsch darzustellen.

Die CDU-Fraktion zeigt sich zurückhaltend. Der verkehrspolitische Sprecher Veit Böhm kündigte an, die verschiedenen Argumente sorgfältig zu prüfen. Eine abschließende Bewertung sei noch nicht möglich.

Die SPD reagiert mit deutlichen Worten. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stefan Engel spricht von Willkür und einem „Tritt gegen die Demokratie“. Für ihn sei unverständlich, wie ein Bürgerbegehren mit über 40.000 Unterschriften einfach abgelehnt werden könne.

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