Der ehemalige Mengsplatz im Dresdner Stadtteil Übigau ist heute kaum noch als Platz erkennbar. Er lag an der Einmündung der Thäterstraße auf die Mengsstraße und trug bis 1947 den Namen des ehemaligen Hofmalers Anton Raphael Mengs. Zuvor war er seit 1899 als Albertplatz bekannt. Nach der Eingemeindung 1903 wurde er umbenannt, da der Name Albertplatz bereits in der Inneren Neustadt vergeben war. 
Heute befindet sich dort eine etwas verwilderte Grünanlage. Umgeben von ein paar Linden steht ein Sandsteinrondell mit großer Schale im Mittelpunkt. Ob es sich dabei um einen Brunnen oder eine reine Schmuckschale handelt, ist unklar. In den Archiven existieren keine Bilder, die einen Wasserbetrieb belegen. Auch Anwohner erinnern sich nicht daran, den Brunnen am „Mengser“ jemals in Funktion gesehen zu haben. „Mengser“, so hieß der Platz hier im Volksmund noch lange, obwohl ihm mit der Bebauung der Westseite in den 1960ern der Titel Platz genommen wurde. Offiziell ist das hier einfach nur noch die Kreuzung Thäter- und Mengsstraße.
42. Grundschule
An der Ostseite befindet sich ein eindrucksvolles Gebäude, im von Bauhaus inspirierten Baustil der 1920er Jahre. Bis zum Jahr 2000 war hier die 42. Grundschule beheimatet (zur Geschichte der Schule gibt es in Übigau-Online eine Chronik). In dem Haus befinden sich jetzt Wohnungen und der Platz bleibt weitgehend ungenutzt.
Im vergangenen Jahr beschloss der Stadtbezirksbeirat Pieschen, 20.000 Euro für ein Gutachten bereitzustellen (Pieschen-Aktuell vom 8. Juli 2024). Über das Ergebnis berichtete Jana Kaden vom Amt für Stadtgrün im Stadtbezirksbeirat Anfang September 2025 (Pieschen-Aktuell vom 3. September 2025). Langfristiges Ziel ist eine denkmalgerechte Sanierung. Dafür müssen unter anderem zwei Linden ersetzt und der Weg neu gepflastert werden. Die Steinschale soll erhalten bleiben, kleinere Reparaturen sind notwendig.
Die Kosten hängen vom künftigen Umgang mit dem Sandsteinrondell ab. Als reine Skulptur würden für die Sanierung etwa 18.000 Euro fällig. Soll er als Brunnen betrieben werden, steigen die Kosten um rund 86.000 Euro. Insgesamt wird die Sanierung des Platzes (ohne Brunnen) mit rund 137.000 Euro veranschlagt. Im aktuellen Doppelhaushalt 2025/26 der Stadt Dresden ist jedoch kein Budget für das Projekt vorgesehen. 
Übigauer Insel engagiert sich
Der Verein Übigauer Insel e. V. engagiert sich für die Erhaltung und Wiederbelebung des Platzes. Der Verein veranstaltet dort regelmäßig Treffen, unter anderem zu Ostern und Weihnachten. Auch das 700-jährige Bestehen Übigaus wurde auf dem Platz gefeiert. Die Mitglieder wünschen sich den Ort als generationsübergreifenden Treffpunkt für Begegnung, Kommunikation und soziale Teilhabe. „Wir wollen das Stadtteilleben in Übigau beleben“, sagt Silke Vogel, Schatzmeisterin des Vereins. Der Vorsitzende Tino Jasef, der auch für die Freien Wähler im Stadtbezirksbeirat sitzt, betont, dass es sehr schön wäre, wenn der Platz seinen Namen zurückbekommen könne. Da kein Haus direkt angrenzt, müssten dafür noch nicht einmal Adressen geändert werden. Auf jeden Fall freue man sich, dass der Stadtbezirksbeirat der Vorlage zur denkmalpflegerischen Zielstellung und zu bauvorbereitenden Untersuchungen zugestimmt hat.
Am kommenden Dienstag wird im Stadtbezirksbeirat schon wieder über den Mengsplatz beraten und abgestimmt. Dann geht es aber nur um die Förderung des geplanten Weihnachtsmarktes am 13. Dezember, dem Sonnabend vor dem dritten Advent.






Nur eine Anmerkung:
> Er lag an der Kreuzung von Thäterstraße und Mengsstraße
Es handelt sich nicht um eine Kreuzung, sondern um eine Einmündung. Lt. StVO handelt es sich um eine Einmündung, wenn eine Straße auf eine andere trifft, ohne dass diese überquert werden kann.
Scheint doch hier so zu sein.
Vielen Dank, Herr Hanisch, für Ihre Anmerkung, ich hätte das aus meinem Sprachverständnis so nicht unterschieden. Haben Sie eventuell den Paragraphen in der StVO für mich, der diese Unterscheidung hervorhebt. Ich habe auf die Schnelle nur einen Artikel im Verkehrslexikon gefunden, der sich auf ein Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf bezieht.
Hallo Herr Frintert, da war ich beim Lesen und dem folgenden Kommentieren etwas zu schnell. Die StVO bezieht sich tatsächlich nur auf die Vorfahrtsfrage.
Wenn die Angaben im von Ihnen zitierten Verkehrslexikon stimmen (die Quellen dafür fehlen leider auch), sollte es sich bei der Thäterstraße / Mengsstraße um eine Einmündung handelt, denn es kreuzt ja nichts.
Wahrscheinlich ist es aber eine Frage für die Straßenplaner und -bauer. Im Netz kursieren unzählige Beschreibungen dazu, fast alle ohne Quellenangaben oder mit verkehrten.
So z.Bsp.:
https://www.mtrlegal.com/wiki/einmuendungen/ führt § 1 Abs. 1 StVO an, indem die beiden Begriffe ( Kreuzungen und Einmündungen) überhaupt nicht vorkommen, zumindest finde ich sie nicht.
Alles schon Opfer der KI?
Eine Sanierung der Thäterstraße mitsamt Fußweg entlang der ehemaligen Schule, wäre wohl dringender als der „Mengsplatz“ selber. Die Thäterstraße hat dort schon einen Krater, der seit Monaten nur mit einer Leitbarke überdeckt ist…..