Am Montagnachmittag hat die Polizei in Dresden-Kaditz einen 95 Jahre alten Autofahrer gestoppt, der mit einem Kleinfahrzeug auf der Autobahn 4 unterwegs war – mit einer Höchstgeschwindigkeit von lediglich 25 km/h. Zuvor hatten mehrere Verkehrsteilnehmer die Beamten alarmiert.
Das Fahrzeug war zwischen den Anschlussstellen Dresden-Wilder Mann und Dresden-Neustadt auf der rechten Spur unterwegs. Nachdem der Mann die Autobahn verlassen hatte, hielten ihn die Polizisten an, belehrten ihn vor Ort und leiteten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige ein.
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Autobahnen nur von Fahrzeugen befahren werden, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Eine gesetzlich festgelegte generelle Mindestgeschwindigkeit gibt es zwar nicht – auf einzelnen Streckenabschnitten kann jedoch durch Verkehrszeichen eine solche vorgeschrieben sein. Diese gilt allerdings nicht bei schlechten Wetter- oder Straßenverhältnissen. Langsames Fahren ist erlaubt, sofern es der Verkehrssituation entspricht.