Ab dem 1. September 2025 gelten in Dresden neue Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung. Die Beiträge steigen zwischen 7,2 Prozent und 8,3 Prozent. Betroffen sind:
- Krippen und Kindertagespflegen
- Kindergärten
- Regel- und Förderhorte
Laut Stadtverwaltung sind die gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Dresdner Einrichtungen der Hauptgrund für die Anpassung. Die neuen Beiträge und die Betriebskostenübersicht für 2024 wurden am 30. Juni 2025 im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.
Neue Elternbeiträge ab 1. September (monatlich)
- Krippe/Kindertagespflege (9 Stunden): neu 268,75 Euro, bisher 250,45 Euro
- Kindergarten (9 Stunden): neu 215,75 Euro, bisher 199,14 Euro
- Hort (6 Stunden): neu 119,12 Euro, bisher 111,11 Euro
- Förderhort (6 Stunden): neu 119,12 Euro, bisher 111,11 Euro
Regelung zur Anpassung
Die Elternbeiträge werden seit dem 1. September 2022 jährlich zum 1. September angepasst. Grundlage dafür sind die Betriebskosten des Vorjahres. Der vom Stadtrat beschlossene Bemessungssatz sinkt dabei jährlich und wurde bei den neuen Beiträgen berücksichtigt.
Ermäßigung & Befreiung
- Zweites Kind: 60 Prozent des Beitrags
- Alleinerziehende: 90 Prozent fürs erste, 50 Prozent fürs zweite Kind
- Ab dem dritten Kind: beitragsfrei
- Ermäßigung/Erlass: Bei Sozialleistungsbezug oder niedrigem Einkommen möglich
Beratung & Kontakt
Die Beitragsstelle im Amt für Kindertagesbetreuung berät in der Breitscheidstraße 78e (Haus E, 2. OG, 01237 Dresden).
Sprechzeiten:
- Montag: 9 bis 12 Uhr
- Dienstag & Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
- Weitere Informationen: www.dresden.de/elternbeitraege
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