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Corona-Virus: Stadt erlässt Allgemeinverfügung – Fragebogen zur Risikobewertung

Die Stadt Dresden hat mit einer Allgemeinverfügung alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt. Die entsprechende Verfügung gilt seit heute, 13. März und bis auf Widerruf. Festgelegt wurde auch, dass es bei Veranstaltungen mit 100 bis maximal 1.000 Personen eine Anzeigenpflicht gegenüber dem Gesundheitsamt gibt. „Diese Maßnahme soll eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen, damit sich die Akteure des Gesundheitswesens bestmöglich auf etwaige Erkrankungsfälle einstellen können“, heißt es in einer entsprechenden Erklärung aus dem Rathaus.
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Links zum Thema:

Allgemeinverfügung der Stadt Dresden
Fragebogen zur Selbsteinschätzung einer Veranstaltung
weitere Informationen der Stadtverwaltung rings um die Corona-Pandemie [/box]

Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung der Veranstaltung veröffentlicht. Er muss im Zusammenhang mit der Meldung von Veranstaltungen mit 100 bis 1.000 Personen ausgefüllt und dem Gesundheitsamt mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die E-Mail: gesundheitsamt-verwaltung@dresden.de geschickt werden.

Die Allgemeinverfügung stehe in Verbindung mit dem Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen, die das Sächsische Sozialministerium veröffentlicht hat, heißt es weiter. „Sie bezieht sich auf Großveranstaltungen, die per Definition Veranstaltungen, Vergnügen oder sonstige Menschenansammlungen sind – unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfinden. Zu den Teilnehmern zählen alle Gäste, Personal und andere Personen.“

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