Auch auf den Hufewiesen gilt: Bitte auf den Wegen bleiben - Foto: Archiv/W. Schenk

Wald in Dresden: Wegegebot bei hoher Brandgefahr

Die Stadt Dresden hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Betreten der Wälder einschränkt. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 dürfen Straßen und Wege im Wald nicht mehr verlassen werden. Auch das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen, zum Beispiel direkt am Waldrand, ist untersagt.

Die Verfügung trat am 3. Juli 2025 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2025. Sie ist im elektronischen Amtsblatt der Stadt unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.

Grund für die Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit. Hohe Temperaturen und fehlender Regen haben die Waldbrandgefahr deutlich erhöht. In den meisten Fällen ist menschliches Verhalten die Ursache für Brände. Mit dem Wegegebot soll das Risiko gesenkt werden.

Die Verfügung schützt nicht nur den Wald, sondern auch Erholungssuchende und Anwohnende. Sie verhindert zudem, dass brennbares Material entzündet wird, und hält Forstwege für Einsatzfahrzeuge frei.

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Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahrenstufe gibt es unter www.mais.de/php/sachsenforst.php oder über die App „Waldbrandgefahr Sachsen“. Eine Übersicht der betroffenen Flächen im Stadtbezirk Pieschen findet sich im Themenstadtplan unter stadtplan.dresden.de.

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