Die Fahrradverkaufszahlen steigen landesweit ungebrochen und so ist die Diebstahl-Abschreckung mittels Fahrradcodierung bei den Dresdnerinnen und Dresdnern weiter sehr gefragt. „Unsere ehrenamtlichen Codiererinnen und Codierer haben stets alle Hände voll zu tun“, berichtet Edwin Seifert, Geschäftsführer des ADFC Dresden. „Und das Tolle ist: Eine Sommerpause legen sie nicht ein, auch im Juli und August wird codiert!“, betonte er.
Dank der minutengenauen Terminbuchung über ein Termin-Anmeldeportal kommt jede und jeder sofort an die Reihe, eine Warteschlange entsteht also erst gar nicht.
Worauf muss beim Termin geachtet werden? Ganz wichtig ist, den Kaufbeleg für das Fahrrad mitzubringen, sagt Seifert. Ohne Kaufbeleg keine Codierung, zudem werden zehn Euro für die Codiergebühr fällig. Für ADFC-Mitglieder sowie Ermäßigungsberechtigte (Dresden-Pass, Ehrenamts-Pass) beträgt die Codiergebühr nur drei Euro. Vor Ort ist zudem eine Einverständniserklärung auszufüllen, die idealerweise auch schon vorausgefüllt mitgebracht werden kann (Download auf Website).
Codiert wird vor den Türen der ADFC-Geschäftsstelle im Innenhof Bautzner Straße 25 in der Äußeren Neustadt. Nicht einmal 10 Minuten dauert die Prozedur, dann ist schon das nächste Fahrrad an der Reihe. Das ehrenamtliche ADFC-Team codiert Fahrräder (als Fahrradwerkstatt-Leistung) in der Regel alle 14 Tage am Mittwochnachmittag: Die nächsten Termin sind am Mittoch, 24. Juli, und am 7. August.
Sinn und Zweck der Codierung sei, dass beim Auffinden eines gestohlenen Fahrrades durch den Code der rechtmäßige Besitzer schnell ausfindig gemacht werden könne, erläutert Seifert. Der ADFC Dresden codiert die Räder mit einem Nagelpräger. Dabei werde eine individuelle Ziffern- und Zahlenkombination in den Rahmen geprägt. Eine zusätzliche Folie schützt den Code.
Carbonräder können nicht mit dem Nagelpräger codiert werden, werden jedoch mittels einer Klebecodierung markiert. Aufgeprägt wird der sogenannte Eigentümer-Identifikations-Nummer-Code (EIN-Code), der sich aus dem Kfz-Kennzeichen des Ortes, den letzten Ziffern des amtlichen Gemeindeschlüssels, einer Straßenkennung, der Hausnummer, den Initialen des Eigentümers, sowie dem Jahr der Codierung zusammensetzt. Der EIN-Code erfordert keine Datenbank, denn die Polizei kann allein anhand des Codes den rechtmäßigen Eigentümer ermitteln. Erfolgt ein Umzug, so helfen die Einwohnermeldeämter dabei, den Besitzer zu ermitteln. Bei Weiterverkauf des Fahrrades ist eine Neucodierung ebenfalls nicht nötig, die Codierung muss nur im Kaufvertrag vermerkt werden, und die Codierpapiere sollten im Original mit überreicht werden.
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