Nach 63 Corona-Schutzverordnungen: Zum 1. März ist Schluss

Sachsen beendet zum 1. März die letzten Corona-Schutzmaßnahmen. Die Landesregierung folgt damit der Ankündigung des Bundes, ab morgen alle Corona-Testpflichten aufzuheben. „Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben“, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) nach der heutigen Sitzung des Kabinettes und fügte hinzu. „Ich freue mich, dass wir die Corona-Schutz-Verordnung nach knapp drei Jahren und insgesamt 63 Verordnungen auslaufen lassen und damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Normalität gehen können“

Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten.

Künftig gilt damit nur noch die Maskenpflicht für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen. Diese wird im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgeschrieben. Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte – gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.

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Andre Schollbach


Die Infektionszahlen und die Entwicklung der Fallzahlen in den Krankenhäusern würde die heutige Entscheidung rechtfertigen, so Köpping. Dies dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch weiterhin notwendig sei, umsichtig zu sein und gerade in sensiblen Bereichen oder im Umgang mit vulnerablen Gruppen Vorsicht walten zu lassen. Die Gesundheitsministerin empfiehlt, eine Maske zu tragen, wenn es eng ist. Und appelliert: „Bei einem positiven Test sollte auch weiterhin darauf geachtet werden, dass andere Personen nicht angesteckt werden. Rücksicht ist wichtig.“

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