In den Dresdner Kindertageseinrichtung wird am Freitag gestreikt. Ein Notbetreuung steht nicht zur Verfügung. Darüber informierte heute ein Rathaussprecher.
Die Gewerkschaft ver.di habe ihre Mitglieder für morgen, Freitag, 3. Februar 2023 zu einem ganztägigen Warnstreik in den kommunalen Kitas und Horten in Dresden aufgerufen. „Der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen wurde über diesen Aufruf heute, Donnerstagvormittag, 2. Februar 2023, 9.40 Uhr, von ver.di Bezirk Sachsen-West-Ost-Süd in Kenntnis gesetzt.
Über den angekündigten Streik und das vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen vorbereitete Informationsangebot, werden die Eltern noch heute in einem separaten Elternbrief informiert“, kündigte der Rathaussprecher an.
Am Streiktag wird der Eigenbetrieb auf der städtischen Internetseite www.dresden.de/kita-streik ab 6 Uhr wieder eine Übersicht derjenigen Kindertageseinrichtungen veröffentlichen, die vom Streik konkret betroffen sind. Zusätzlich erhalten Eltern über die Hotline 0351-4885111 in der Zeit von 6 bis 14 Uhr Auskunft darüber, ob ihre Kita oder ihr Hort vom Streik betroffen sein wird.
Für Eltern steht keine Notbetreuung in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Stattdessen werden die Kitas und Horte öffnen, sobald pädagogische Fachkräfte, die nicht dem Streikaufruf folgen wollen, für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind.
Eine Betreuung in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen ist nur möglich, wenn dort ein Gastplatz zur Verfügung steht. Hierfür müssen die Eltern das ausgefüllte „Formblatt für Gastkinder“ mitbringen sowie das Verpflegungsgeld für das Mittagessen in der Gasteinrichtung im Voraus und in bar bezahlen. Das Formblatt wird den Eltern zusammen mit dem Elternbrief ausgehändigt und ist zusätzlich auf der Internetseite www.dresden.de/kita-streik veröffentlicht. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt den Eltern dennoch vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren.
Sollten Eltern streikbedingt ihre Kinder nicht in die Betreuung von Kita oder Hort geben können, so erhalten sie automatisch 1/20 Ihres monatlichen Elternbeitrages für den Streiktag zurückerstattet. Die Kindertageseinrichtungen informieren dazu die Beitragsstelle für die entsprechende Beitragsrückerstattung. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Den Rückerstattungsbescheid erhalten die Eltern spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.
4 Meinungen zu “Am Freitag ganztägiger Streik in Dresdens Kindertageseinrichtungen”
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Mit diesem streik-so berechtigt die Forderungen auch sein mögen- trifft man nur die Familien. Es wird damit kein Druck auf die Stadt als Geldgeber ausgeübt.
Mit dieser Argumentation könnte nahezu jeglicher Streik als wirkungslos oder -schlimmer- unlauter hingestellt werden, weil ja fast immer zunächst die Bürger die primär Leidtragenden sind. Nicht dass User:in „Helga Klumm“ letzteres gemacht hätte: Da steht ja ganz klar, dass die Forderungen berechtigt sind. Was aber schlagen Sie den betroffenen Angestellten vor zu tun, um ihren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen?
Abgesehen davon habe ich in diesem konkreten Fall den Artikel so verstanden, dass neben der (aus städtischer Sicht unangenehmen) Aufmerksamkeit durchaus auch finanzielle Folgen drohen: „Sollten Eltern streikbedingt ihre Kinder nicht in die Betreuung von Kita oder Hort geben können, so erhalten sie automatisch 1/20 Ihres monatlichen Elternbeitrages für den Streiktag zurückerstattet.“
Ein klarer Vorteil für Eltern in der Kindertagespflege,
den neben einer kleinen Gruppengröße von maximal 5 Kindern,
wesentlich individuellerer Betreuung, familiärer Atmosphäre
und ganz viel Draußen-Sein:
Wir streiken nicht!
Müsste so ein Kommentar nicht als „Anzeige“ gekennzeichnet und entsprechend abgerechnet werden…? (Zwinkersmiley)