Gegen die Zulassung von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) als Bewerber zur OB-Wahl am 12. Juni liegt jetzt eine Beschwerde von der Piratenpartei Dresden vor. Rechtsanwalt Jens Hänsch, Generalsekretär der Piratenpartei Dresden und Sachsen und Vertrauensperson des Wahlvorschlages der Piraten, hat die Beschwerde gegen den Beschluss des Gemeindewahlausschusses vom 11. April heute beim Wahlamt der Stadt Dresden eingereicht.
Dem Verein Unabhängige Bürger für Dresden e.V. seien „schwerwiegende Fehler bei der Aufstellungsversammlung“ unterlaufen, heißt es in dem Schreiben. Der Verein habe damit gegen die Sächsische Kommunalwahlordnung verstoßen. Frank Schröder, Schatzmeister des Vereins, habe bei der Aufstellungsversammlung mit abgestimmt und anschließend auch eine der drei erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen abgegeben. Dies hätte er nicht gedurft, da er seinen Wohnsitz nicht in Dresden habe. Bei der Aufstellungsversammlung seien nur in Dresden stimmberechtige Bürger zugelassen. Gleiches gilt für die Abgabe der eidesstattlichen Erklärungen. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Frank Schröder in Kesselsdorf wohnen.
Hilbert reagierte heute mit einer Presserklärung auf das knappe Abstimmungsergebnis des Gemeindewahlausschusses. Dieser hatte am Montag, nachdem die Unstimmigkeiten bekannt geworden waren, mit drei Ja und zwei Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen dem Wahlvorschlag des Vereins zugestimmt. Den Vorwurf, dass Schröder nicht in Dresden wohne und damit nicht stimmberechtigt gewesen sei, konnte oder wollte Hilbert in seiner Erklärung nicht entkräften. Statt dessen kommentierte er den Umstand mit den Worten. „Für diesen Einwand gab es am Montag aber keinen belastbaren Beleg“. Der Verein wolle nun den „Vorgang auch aus unserer Sicht noch einmal prüfen, um so auf alle Eventualitäten in den kommenden Tagen bestmöglich vorbereitet zu sein“, so Hilbert.
Der Gemeindewahlausschuss ist nun verpflichtet, die Beschwerde der Landesdirektion vorzulegen. Diese muss über die Beschwerde „unverzüglich“ – so das Wahlgesetz – entscheiden. Beschwerdeführer Hänsch wartet nun gespannt auf die Entscheidung. „Ich habe nach vergleichbaren Präzedenzfällen gesucht, aber keine gefunden“, sagte er auf Anfrage. Egal, wie die Landesdirektion entscheide, rechne er aber mit Klagen dagegen.
Auch die AfD und die Linke hatten Beschwerden gegen die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses angekündigt. Diese müssen innerhalb von drei Tagen nach der Sitzung des Gremiums, als bis 14. April, eingegangen sein.
Vergesst Hilbert, Anzeige rechts oben MARTIN anklicken & lesen, eine echt gute Entscheidung zur OB-Wahl *__* ich drücke jedenfalls die Daumen das wir alle eine nötige Veränderung/Verbesserung hinbekommen werden