Thema: OB-Wahl 2022

OB-Wahl 2022: Vier von elf Wahlorten im Stadtbezirk Pieschen nicht barrierefrei

Für die OB-Wahl am 12. Juni stehen im Stadtbezirk Pieschen 33 Wahllokale zur Verfügung. Sie befinden sich in elf verschiedenen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen. Vier dieser Einrichtungen sind nicht barrierefrei erreichbar: Das sind die Oberschule Pieschen, die 9. Oberschule, die Räume des DRK in der Klingerstraße und das BSZ für Gesundheit und Soziales in der Maxim-Gorki-Straße. „Ob ein Wahllokal barrierefrei erreichbar ist oder nicht, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt“, heißt es dazu in den Erläuterungen der Stadt zum Wahlablauf. Wählerinnen und Wähler, die auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind, können einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann schon vor dem Wahltag per Briefwahl ihre Stimme abgeben, oder am Wahltag in einem beliebigen barrierefreien Wahllokal ihr Wahlrecht ausüben.

Die Möglichkeit, in einem beliebigen Wahllokal wählen zu können, gilt auch für alle anderen Wählerinnen und Wähler. Voraussetzung ist aber die Beantragung eines Wahlscheins.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 10. Juni, 16 Uhr, beantragt werden. Damit sie bei der Auszählung der Stimmen auch berücksichtigt werden können, müssen die Briefwahlunterlagen spätestens bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief benannten Adresse eingehen.

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Zur Wahl sind mitzubringen: die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass (EU-Bürger Identitätsausweis). Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl am 12. Juni 2022 für den etwaigen zweiten Wahlgang in den allgemeinen Wahlbezirken, nicht aber bei der Briefwahl, wieder ausgehändigt.

Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen und schreiben können oder körperliche Beeinträchtigungen haben, können sich von einer Hilfsperson bei der Stimmabgabe helfen lassen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Fragen zur Oberbürgermeisterwahl beantwortet die Wahlbehörde telefonisch zu den allgemeinen Dienstzeiten unter (03 51) 4 88 11 20 oder per E-Mail an wahlamt@dresden.de.

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