Stadt beschließt Erhaltungssatzung Trachau, Wilder Mann

Der geplante Abriss eines Mehrfamilienhauses in der Wilder-Mann-Straße 44 muss jetzt im Rahmen einer Erhaltungssatzung entschieden werden. Der Stadtrat hat gestern mit 49 Ja-Stimmen bei 16 Ablehnungen die Erhaltungssatzung H-49, Dresden-Trachau, Wilder Mann beschlossen. In fünf Jahren soll die Satzung evaluiert und dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorgelegt werden. Keine Mehrheit fand der Antrag der CDU-Fraktion, eine Reihe von Ausnahmen in die Satzung aufzunehmen, um unnötige Bürokratie bei kleineren Bauvorhaben auf den Grundstücken zu verhindern. Bereits im Stadtbezirksbeirat Pieschen hatte die Verwaltung dazu erklärt, dass diese Änderungswünsche mit dem Sächsischen Baurecht nicht vereinbar wären.

Thomas Löser (Grüne) erinnerte an den Anstoß für die Debatte um die Erhaltungssatzung und lobte das Engagement des Fotografen Ray von Zeschau, der im Februar 2020 den geplanten Abriss des Hauses in der Wilder-Mann-Straße 44 öffentlich gemacht hatte. Die daraufhin initiierte Petition fand fast 2.000 Unterstützer. „Ich habe mir damals das Haus angeschaut. Es war baufällig. Die Mieter haben das Dach selbst abgedichtet, damit sie auf dem Boden ihre Wäsche aufhängen konnten. Aber so sahen viele Häuser nach der Wende aus“, sagte er. Daran erinnerte auch Tilo Wirtz (Linke). „Wenn wir damals alle Häuser in ähnlichem oder noch schlimmeren Zustand abgerissen hätten, würden wir heute fast gar keine Gründerzeithäuser mehr in Dresden haben“. Wände, Simse, Türen, Geländer – es gebe genügend Erhaltenswertes in diesem Haus, betonte er.

Geltungsbereich verkleinert: Bereits geschätzte Gebiete im Nordwesten wurden herausgenommen. Quelle: dresden.de

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Zu der Befürchtung, dass mit der Erhaltungssatzung eine überbordende Bürokratie drohe, verwies Stefan Engel (SPD) auf entsprechende Auskünfte der Stadtverwaltung. Bei 28 Erhaltungssatzungen, die es stadtweit gebe, hätten es im Jahr 2020 rund 60 Anträge gegeben. Nur in drei Fällen sei es zu Widersprüchen gegen Verwaltungsentscheidungen gekommen. Darum sei der Vorschlag, den die FDP-Fraktion in die Debatte eingebracht hatte, in fünf Jahren eine Evaluierung vorzunehmen, „sehr vernünftig“.

„Für uns als Liberale sind solche Erhaltungssatzungen immer schwierig, wegen der drohenden Bürokratie“, erläuterte Holger Zastrow (FDP) die Haltung seiner Fraktion. Anderseits seien in den vergangenen 30 Jahren in Dresden viele Baulücken mit profanen und anspruchslosen Gebäuden gefüllt worden. Offensichtlich betrachtet jemand, der hier nur als Kapitalanleger baut, eine Stadt anders, als jemand, der hier verwurzelt sei. „Wir sollten darum strenger mit dem umgehen, was wir noch haben“, sagte er. Die geplante Erhaltungssatzung sei „vernünftig und durchdacht“, erklärte Matthias Rentzsch für die AfD-Fraktion. Auch in der Bürgerbeteiligung habe es keine entscheidenden Einwände gegeben.

Zum Jahresende sind die verbliebenen Mietparteien ausgezogen. Foto: W. Schenk

Torsten Nitzsche (Freie Wähler) zeigte dagegen Verständnis für den Eigentümer. Er habe das Haus erhalten wollen. Nachdem der Denkmalschutz-Status mehrfach abgelehnt worden sei, habe dieser sich aus wirtschaftlichen Gründen für Abriss und Neubau entschieden. „Wir wollen keine ausufernde Bürokratie, wie setzen auf gesunden Menschenverstand“, erklärte er. Als ein „vergiftetes und bitteres Geschenk“ bezeichnete Veit Böhm (CDU) die Variante der Erhaltungssatzung ohne die Änderungen der CDU-Fraktion. Die von Engel zitierten Zahlen der Verwaltung seien nicht repräsentativ. „Die Dunkelziffer ist riesig, weil viele Eigentümer in den Satzungsgebieten gar nicht wissen, dass sie für ihre Vorhaben Anträge stellen müssen“, zeigte er sich überzeugt. Mehr Bürokratie – das könne man machen. „Aber wir als CDU müssen da nicht zustimmen“, so Böhm.

Wilder Mann 44 Visualisierung

Wilder-Mann-Straße 44: Der Entwurf des Neubauprojekts – Ansicht von der Burgsdorffstraße. Quelle: ivts.eu

Bereits im Entwurf der Erhaltungssatzung waren die Ergebnisse einer ausführlichen Untersuchung des Areals durch die Experten im Stadtplanungsamt dargelegt worden. Das ursprünglich geplante Geltungsgebiet wurde noch einmal verkleinert. Einige Bereiche waren bereits geschützt. „Der Siedlungsbau der 1920er Jahre zwischen Aachener Straße und Stephanstraße steht denkmalrechtlich als Sachgesamtheit „Gartenheimsiedlung Trachau“ bzw. „Gartenheimsiedlung Trachau II“ unter Schutz; im Bereich Aachener Straße, Platanenstraße, Böttgerstraße und Kronenstraße sind die Freiflächen der Gartenheimsiedlung Trachau darüber hinausgehend als Gartendenkmal erfasst. Im Quartier zwischen Böttgerstraße, Platanenstraße, Stephanstraße und Schützenhofstraße ist die sogenannte „Kriegersiedlung“ ebenfalls als Sachgesamtheit „Kriegerfamilienheim“ erfasst. Für diese Bereiche besteht somit bereits ein hoher Schutzstatus“, heißt es in der Begründung. Ebenfalls wurde die Bebauung nördlich der Döbelner Straße und der Schützenhofstraße herausgenommen. „Im Bereich der Schützenhofstraße ist ein großer Anteil der bestehenden Villen bereits als Einzeldenkmal erfasst. Aus diesem Grund wurde der Hangbereich aus der weitergehenden Analyse und dem Geltungsbereich ausgenommen.“

In dem jetzt verbleibenden Geltungsbereich der Satzung sind ebenfalls viele Gebäude geschützt – es gibt bereits 128 Einzeldenkmäler. Dennoch spüre die Verwaltung einen hohen Veränderungsdruck, der sich im Abriss nicht denkmalgeschützter Gebäude, im Neubau von Wohngebäuden mit maximaler Ausnutzung im Maß der baulichen Nutzung, in Nachverdichtungen der zweiten Reihe aber auch im Qualitätsverlust der Freiraumgestaltung zeigt“, hatte Annette Abolmaali vom Stadtplanungsamt bei der Vorstellung der Satzung im Stadtbezirksbeirat Pieschen erläutert und hinzugefügt. „Damit verändert sich der ursprüngliche Charakter des Gebietes und ein Verlust der prägenden Gestaltmerkmale setzt ein.“ Nun gilt hier die „Erhaltungssatzung H-49, Dresden-Trachau, Wilder Mann“.

2 Kommentare zu “Stadt beschließt Erhaltungssatzung Trachau, Wilder Mann

  1. A. Nitsche sagt:

    Nun hat es der Löser doch geschafft wegen einer Bruchbude seinen persönlichen Willen durchzusetzen. Gratulation zu diesem Unfug der kleine Vermieter nur belastet und keinerlei Nutzeffekt hat. Ich werde mir jedenfalls nicht Arbeit von Genehmigungsverfahren aufhalsen und mir unsinnige Auflagen antun. Mich würde ja z. B. mal interessieren was der Grüne zur Errichtung von Voltovoltaikanlagen sagt. Nach geltendem Baurecht konnte man die, im entsprechenden Rahmen, genehmigungsfrei errichten. Jetzt Meine Lebenszeit und Freizeit ist mir für den Papierkram zu kostbar. Lieber verkauf ich mal an einen richtigen Miethai. Den such ich dann extra raus.

  2. der mit dem Wolf tanzt sagt:

    ….ja der Herr Löser.

    Wehret den grünen Ideen.

    die betroffenen Hausbesitzer in dem betroffenen Gebiet werden sich bedanken für soviel „Fürsorge“.

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