Neue Corona-Schutz-Verordnung: Ab Montag öffnet der gesamte Einzelhandel

Der gesamte Einzelhandel kann ab kommenden Montag, 31. Mai, wieder öffnen. Auch die Chancen für die Öffnung der Innengastronomie steigen in Dresden. Erstmals lag der Wert für die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch mit 41,3 nach langer Zeit wieder unter 50. Er muss sich nun an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 50 stabilisieren.

Das geht aus der neuen Corona-Schutz-Verordnung hervor, die die Staatsregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen hat. Sie soll bis zum 13. Juni gelten. Neben den Inzidenzwerten ist die Bettenkapazität in den Krankenhäusern weiterhin ausschlaggebend.

Die Öffnung des Einzelhandels ist verbunden mit der Pflicht für die Kunden, einen tagesaktuellen Test vorzuweisen. Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung seien weiterhin von der Testpflicht ausgenommen, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung zu den Kabinettsbeschlüssen.

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Auch für Sport und Freizeit gelten ab Montag weitgehende Lockerungen.

  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt,
  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung Testpflicht ist erlaubt.
  • Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
  • Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
  • Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder
  • Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst unverändert. Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen sich maximal zwei Hausstände und in Innenräumen maximal fünf Personen, sonst zehn Personen, treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen nun zehn Personen zusammenkommen ohne Beschränkung der Anzahl der Haushalte. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit. Die Regelungen für die Maskenpflicht bleiben bestehen.

Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 50, gelten folgende Regeln:

  • die Innengastronomie kann mit Kontakterfassung für Besucher öffnen; sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen.
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

Die Testpflicht im Einzelhandel, in Gastronomie und Hotellerie, in Zoos, Botanischen Gärten, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie Kulturstätten entfällt dagegen erst, wenn der Wert von der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

2 Kommentare zu “Neue Corona-Schutz-Verordnung: Ab Montag öffnet der gesamte Einzelhandel

  1. Klaus Stonitsch sagt:

    Entfällt die Testpflicht auch beim Friseur?

  2. […] Neue Corona-Schutz-Verordnung: Ab Montag öffnet der gesamte Einzelhandel […]

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