Kostenlos oder nicht – gute und schlechte Erfahrungen mit neuen Corona-Test-Regeln

Gute und schlechte Erfahrungen hat Carsten Olzmann schon am ersten Tag der nun wieder kostenpflichtigen Corona-Tests gemacht. Am späten Nachmittag wurde er gestern in seinem Testzentrum in der Leipziger Straße von einem Mann tätlich angegriffen. Vorangegangen war eine Debatte, in der der Mann einen kostenlosen Test verlangte. „Er hat dies mit seinem Glauben begründet“, sagte Olzmann. Die Ausnahmeregeln für einen kostenlosen Corona-Test sehen eine solche Begründung jedoch nicht vor. Das, so Olzmann, habe er dem Mann auch erklärt. Erst nachdem dieser von seiner Forderung nicht abrückte, habe er ihn aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen. Daraufhin habe der Mann auf ihn eingeschlagen. Alarmierte Polizeibeamte hätten den Mann dann des Hauses verwiesen. Wie es im Polizeibericht heißt, wurden gegen den 43-jährigen Deutschen Anzeigen wegen Hausfriedensbruch sowie Körperverletzung gefertigt.

„Ich hatte das Gefühl, dass der Mann es auf den Krawall abgesehen hatte“, blickt Carsten Olzmann heute zurück. Ein Kunde habe ihm dann erzählt, dass der Mann den Vorgang in den sozialen Medien auch entsprechend verbreitet und kommentiert habe. Er habe jetzt bei der Stabsstelle des Sozialministeriums angefragt, ob es neben den bereits bestehenden Ausnahmen auch für die Impfablehnung aus Glaubensfragen Regelungen geben werde, sagte Olzmann.

Auch in anderen Fällen herrsche noch Unklarheit. Wenn zum Bespiel jemand seine Angehörigen in einem Pflegeheim besuchen möchte, müsse er sich testen lassen – auch wenn er geimpft ist. Das kann bei regelmäßigen Besuchen schnell teuer werden. Im Impfzentrum in der Leipziger Straße wird der Schnelltest für 12 Euro angeboten. Einzige Chance sind hier eigene Testkapazitäten in den Pflegeeinrichtungen oder auch in Krankenhäusern. Auch dort bestehe Testpflicht für Besucher – auch für Geimpfte.

Ansonsten war der erste Tag mit den kostenpflichtigen Corona-Tests im Testzentrum in der Leipziger Straße reibungslos verlaufen. Auch bei den Teilnehmer eines Kurses „Erste Hilfe am Säugling, Kleinkind und Kind“ sei die Neuregelung der Corona-Tests auf Verständnis gestoßen. Wer nicht unter die Ausnahme fiel, habe sich einfach testen lassen, erzählte Olzmann und verwies darauf, dass der Vorfall mit dem tätlichen Angriff eine Ausnahme war. Und er hofft, dass das auch so bleibt.

Kostenlose Tests gibt es nach den jetzigen Regeln für alle, die jünger als 18 Jahre sind. Hier reicht ein amtlicher Ausweis mit Foto als Nachweis. Auch Schwangere und stillende Mütter können sich weiterhin gratis testen lassen, wenn sie sich mit ihrem Mutterpass ausweisen. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, benötigt ein ärztliches Zeugnis, mit Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Angaben zum Aussteller des Attests. Eine Diagnose sei nicht erforderlich. Eine weitere Gruppe von Personen sind diejenigen, die vom Gesundheitsamt ein Schreiben erhalten haben, ihre Quarantäne mit einem Test zu beenden. Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen – zum Beispiel Sputnik – geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.

Mehr zum Thema Corona-Tests

16 Meinungen zu “Kostenlos oder nicht – gute und schlechte Erfahrungen mit neuen Corona-Test-Regeln

  1. Dresdner Gartenbank sagt:

    Unglaublich wo wir in diesem Land angekommen sind. „GUTE und schlechte Erfahrungen mit neuen Corona-Test-Regeln“, schon die Überschrift erzeugt bei mir einen Würgereiz.

    Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung wird diskriminiert, obwohl er GESUND ist und einfach nur von seinem Recht Gebrauch macht, sich im Moment – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen zu lassen. (Es gibt keine Impfpflicht.) Von der Mehrheit wird dieser POLITISCHE Tabubruch achselzuckend hingenommen. Es ist keine medizinisch begründbare Regelung. Und erzählt mir bitte nichts mehr von Solidarität, das war schon in der DDR ein reines Lippenbekenntnis.

    Artikel 3 Grundgesetz… interessiert nicht mehr.
    Europäisches Antidiskriminierungsgesetz… egal.
    Gleichbehandlungsgrundsatz und Nichtdiskriminierung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte… nie gehört.

    Hauptsache, es wird immer richtig gegendert.

  2. Ryder sagt:

    @ Dresdner Gartenbank
    Da bin ich ganz bei Ihnen.
    Vor allem ist es eine bodenlose Frechheit die Tests für Krankenhausbesucher kostenpflichtig zu machen.

    Das Geld was der Bund jetzt dadurch einspart, kann ja jetzt lieber weiter als Entwicklungshilfe nach China geschickt werden (jährlich ca. eine halbe Milliarde Euro).
    Und wieso bezahle ich die Folgekosten von Tabak- u. Alkoholkonsum mit?

    Natürlich darf man einem MA eines Testzentrums gegenüber nicht tätlich werden, das geht gar nicht. Der MA hat sich das ja auch nicht ausgedacht. Vielmehr sollte denen mal auf die Finger geschaut werden, die solche Bestimmungen ausgeheckt haben. Für die gibt es sicherlich wiederum Ausnahmeregelungen…

  3. Die Antwort ist 42 sagt:

    Hi Gartenbank, Sie scheinen ein Experte in Gesetzen zu sein. Das ist gut. Aber dann akzeptieren Sie auch Experten in Gesundheitsfragen.
    Eine Frage: Sind Sie gegen irgendwas geimpft? Vielleicht wenn Sie Ihr „Recht“ auf Urlaub in fremden Ländern wahrnehmen wollen?
    Kleiner Tipp: Eine Impfung wird gesunden Menschen verabreicht (Prophylaxe), ein Medikament erkrankten Personen). Ein kleiner, aber doch feiner, und ab und an auch sogar ein lebensrettender Unterschied.

  4. Filburt sagt:

    Liebe Impfgegner:innen, natürlich ist es Euer Recht, sich nicht impfen zu lassen.

    Aber, falls es in fünf oder zehn Jahren immer noch keine Langzeitwirkungen durch mRNA Impfstoffe geben sollte, entspannt Ihr Euch dann alle wieder?

    (Das Gendern musste jetzt sein ;-) )

    • Dresdner Gartenbank sagt:

      Auch an dich lieber Filburt eine Gegenfrage:
      Wenn man als Radfahrer gelegentlich mal keinen Helm trägt (gibt ja keine Helmpflicht), ist man dann auch schon ein „Helmgegner“?

      Es gibt nicht nur schwarz und weiss.

    • Die Antwort ist 42 sagt:

      Eben liebe Gartenbank, es gibt kein schwarz oder weiß. Und darum frage ich mich, warum Sie gleich in Ihrem ersten Kommentar steil gehen, die große Keule rausholen und anschließend vom verkappten Impfzwang schwadronieren. Denken Sie, was Sie wollen, machen Sie, was Sie wollen, aber bitte beachten Sie, dass es noch 80 Millionen andere in diesem Land gibt. Wenn ich keinen Helm trage, gehe ich alleine ein Risiko ein. Das sieht ein wenig anders bei der Impffrage aus. Ihre Entscheidung kann durchaus ein Risiko für andere darstellen.
      Und beantworten Sie doch ruhig mal eine Frage und stellen nicht nur Gegenfragen. Sagen Sie doch mal, ob Sie geimpft sind? Und ja, ich vertraue einer Impfung, auch wenn nicht alle anderen geimpft sind.
      Ich drücke Ihnen wirklich die Daumen, dass Sie nicht erkranken. Aber kommen Sie nicht angejammert, wenn Sie es tun.

  5. Ryder sagt:

    @ Die Antwort ist 42
    Glauben Sie etwa, Sie stellen für andere keine Gefahr mehr dar?
    Es ist doch mittlerweile zigfach belegt worden, dass auch Geimpfte andere Menschen anstecken können und dies auch tun. Ebenso können Sie selber immer noch erkranken, trotz Impfung.
    Warum ist die Inzidenz in Bremen so hoch obwohl die Spizenreiter in der Impfquote sind?

    • Die Antwort ist 42. sagt:

      Hi Ryder,
      nein, ich glaube das auch nicht. Ich habe nämlich nie behauptet, dass der Schutz bei 100% liegt. Hat auch keine Studie je behauptet. Ist sogar einfache Mathematik bzw. Statistik. Bei 80% Schutz ist eine Wahrscheinlichkeit vorhanden, zu erkranken, gegeben. Allerdings ist auch die Wahrscheinlichkeit vorhanden, mit mildem Verlauf durch Covid zu kommen, deutlich höher (fragen Sie im KH nach, falls Sie den Zahlen aus den Medien nicht trauen).
      Ach so, Bremen, hohe Impfquote:
      100 Leite geimpft, 20 werden evtl. krank.
      100000 geimpft, 20000 werden evtl. krank.
      Selbst mit dieser vereinfachten Rechnung sollte jetzt der Zusammenhang klar werden.
      Auch Sie müssen sich nicht impfen lassen, ist nach wie vor Ihr gutes Recht. Aber jede Entscheidung führt zu Konsequenzen. Ist nur ziemlicher Mist, wenn sie andere Personen in Mitleidenschaft zieht.
      Ich drücke Ihnen ebenfalls die Daumen, dass Sie gesund bleiben.

  6. Stefan sagt:

    Das Argument die kostenlosen Test aus „Fairnessgründen gegenüber der Steuerzahler“ zu stoppen ist nicht logisch.
    Auch nichtgeimpfte Personen sind Steuerzahler und finanzierten und finanzieren Milliardenbeiträge zur Impfstoffentwicklung, Impfstoffbeschaffung und Impfung, obwohl sie diese nicht beanspruchen werden.

  7. Rolf sagt:

    Die frustrierten melden sich hier doch immer als erstes und müssen uns zwanghaft ihre Meinung aufdrücken…. Wer nur nagativ ist wird wohl noch ne Menge Spaß im leben haben…. Macht einfach was ihr für richtig haltet und nervt nicht alle

  8. Fürst Metternich sagt:

    …für mich sind alle nicht geimpften und Impfverweigerer sogenannte „Widerstandskämpfer“.

    Sie fühlen sich so, und damit großartig.

    Richtig erklären können Sie Ihr Verhalten eher nicht. Aber es ist cool gegen den Mainstream zu sein.

    Armes Deutschland.

  9. Hofmann sagt:

    Es wird überall in den Medien in die Gruppen Geimpfte oder Nichtgeimpfte eingeteilt, Nichtgeimpfte in dem Sinne, dass sie eine Gefahr für sich selbst und auch für andere darstellen durch ihr Nichtgeimpftsein. Wie ist es aber bei Personen, die Corona durchgemacht haben, reichlich Antikörper besitzen und denen die Ärzte von einer Impfung abraten? Aussagen meiner behandelnden Ärzte zum Beispiel „Ich würde Sie nicht mit gutem Gewissen impfen“, „Wer es hatte zu impfen, ist medizinischer Unsinn“, „Sie sind bestmöglich geschützt, so gut kann es keine Impfung“ (ich habe lt. meinem Hausarzt die 8-fache Menge an Antikörper gegenüber der Norm), dennoch zähle ich zu den Nichtgeimpften mit allen Konsequenzen bezüglich 2G oder 3G. Das Vertrauensverhältnis zu meinen Ärzten möchte ich nicht zerstören, indem ich mich trotz deren Abratens impfen lasse, Testen lassen möchte ich mich nicht aufgrund starken Würgereiz und leicht auslösbarem Nasenbluten, bleibt mir nur „Dauerfastquarantäne“, d.h. Verzicht auf alles, was einen Nachweis 2G/3G erfordert, obwohl ich nachweislich mehr Antikörper habe, als eine Impfung erzeugt? Hier sollte meiner Meinung nach mit mehr Fingerspitzengefühl agiert werden, zum Beispiel, dass alle halben Jahre auf die Menge der Antikörper getestet wird und ansonsten mit Geimpften gleichgestellt, lt. Studie der Uniklinik Leipzig (veröffentlicht unter https://www.mdr.de/wissen/dauer-immunitaet-schutz-nach-corona-impfung-und-infektion-auffrischung-100.html) sind Antikörper bzw. T-Zellen „sehr lange, vielleicht lebenslang“ schützend. Nur wird das von denen, die die Vorschriften festlegen, außen vor gelassen.

    • Rolf sagt:

      Ich verstehe sie nicht …..Sie sind doch genesen also 2G. Ist doch die beste Variante von allen und sie haben dadurch doch keine Einschränkungen mehr…..

    • Dresdner Gartenbank sagt:

      @Rolf: Als „genesen“ gilt man nur 6 Monate. Das ist ja der Unsinn.

      Das Verrückteste ist, dass es unsere Regierung gar nicht zu interessieren scheint, wie der Immunitätsstatus in der Bevölkerung ist, obwohl das das wichtigste Kriterium wäre. Das RKI und das Bundesgesundheitsministerium sind seit 19 Monaten nicht willens oder in der Lage belastbare wissenschaftliche Daten zur Infektionslage wie auch zur Immunität zu liefern. Eine aussagekräftige Kohortenstudie gibt es bis heute nicht. Man stochert weitgehend im Dunkeln.
      Siehe dazu z.B. das 8.Thesenpapier von Prof. Schrappe:
      https://schrappe.com/ms2/index_htm_files/Thesenpap8_endfass.pdf

      Weil die Regierung offensichtlich unfähig ist, gibt es jetzt auf Betreiben einer engagierten Ärztin immerhin eine Bürgerinitiative zur Ermittlung des Immunitätsstatus der Bevölkerung:

      https://evidenzdervernunft.solutions/

  10. Fibu sagt:

    Mal was anderes: wenn ich meinen Vater im Pflegeheim besuche, muss ich mich nicht testen lassen, weil die meine Impfbescheinigung gesehen und eingescannt haben. Wieso ist das nicht überall so?

Das könnte Sie auch interessieren …

Alter Leipziger Bahnhof: Ständige Vertretung in Betrieb

Es ist ein verwunschener Platz mitten in der Stadt. Das Gelände rund um den Alten Leipziger Bahnhof liegt seit Jahren brach. Bäume und Tiere >>>

Autodieb rast in Elektrokasten

Schon wieder! Nachdem erst am Donnerstag eine Verfolgungsjagd auf der Autobahn mit einem Unfall endete, stoppte auch diese Fahrt eines >>>

Gestohlener Audi kollidierte bei Verfolgung mit Polizeifahrzeug

Am Donnerstag, 11. Juli 2024 kam es gegen 8.25 Uhr auf der Autobahn 4 zwischen den Anschlussstellen Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt >>>

Pieschner Kinotipps ab 11. Juli

Mit freundlicher Unterstützung des Dresdner Kinokalenders präsentieren wir die Kinotipps der Woche für den Stadtbezirk Pieschen. >>>

Probealarm am Mittwoch

Am Mittwoch, 10. Juli 2024, werden in Dresden um 15 Uhr für zwölf Sekunden die Sirenen stadtweit zum Probealarm ertönen. Zu hören ist ein Signal, >>>