Die Zahl der Feuerwehreinsätze wegen absturzgefährdeter Eiszapfen an Häuserdächern wächst. „Wir weisen an dieser Stelle nochmals daraufhin, dass die Sicherung der Gebäude und die daraus entstehenden Gefährdungen Aufgabe der Gebäudeeigentümer:innen ist“, betonte Michael Klahre, Sprecher der Dresdner Feuerwehr. In Ausnahmefällen könne die Feuerwehr „im Rahmen der Ersatzvornahme“ tätig werden, fügte er hinzu. Der Einsatz der Feuerwehr sei jedoch für die jeweiligen Eigentümer:innen kostenpflichtig.
Der tiefe Frost hat an vielen Regenrinnen und Häusersimsen die Eiszapfen wachsen lassen. Hinzu kommen immer noch erhebliche Schneemengen auf den Dächern. Da laut Wetterbericht die Temperaturen in den kommenden Tagen über Null Grad steigen werden, beginnen Schnee und Eiszapfen zu schmelzen. Schon das zeitweise Tauwetter kann Schnee und Eis zu gefährlichen Unfallquellen machen. Eiszapfen erreichen schnell eine Länge von 50 Zentimetern bis zu einen Meter. Größere Eiszapfen können das Gewicht von einigen Kilogramm entwickeln und beim Sturz vom Dach eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellen. Im schlimmsten Fall können sie sogar lebensgefährlich sein.
Während Dächer mit einer Neigung von mehr als 45 Grad laut Bauvorschrift Schneefangsysteme haben müssen, ist in allen anderen Fällen und besonders bei Eiszapfen die Eigeninitiative der Hausbesitzer gefragt. „Der Eigentümer muss die Schneesituation immer im Auge behalten und regelmäßig kontrollieren. Kann er das nicht selbst machen, muss er Dritte damit beauftragten. Auch in diesem Fall besteht aber weiterhin eine Kontrollpflicht für den Eigentümer“, erklärte Stephan Scheele, Experte für Versicherungsrecht. Wenn sich der Abgang von Schnee und Eis ankündigt, seien konkrete Maßnahmen erforderlich, so Scheele. Dazu gehörten das Wegbrechen der Eiszapfen oder die Beseitigung des Schnees. Bei akuten Gefährdungslagen könne auch eine – zeitweise – Sperrung des Gehwegs erforderlich sein. „In diesen Fällen sollte indes mindestens zeitgleich mit der Feuerwehr oder der Polizei Kontakt aufgenommen werden. Sinnvoll ist auch das Aufstellen eines Schildes, welches vor der Gefahr von Dachlawinen warnt“, rät Scheele.
Passiert trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas, könne die Gebäudehaftpflichtversicherung helfen. Allerdings nur, wenn diese Risiken mitversichert sind. Rechtsanwalt Scheele empfiehlt Hauseigentümern darum, die eigenen Versicherungen dahingehend zu überprüfen.
3 thoughts on “Gefährliche Unfallquellen bei Tauwetter: Eiszapfen und Dachlawinen”
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In welcher Bauvorschrift soll das mit der Dachneigung und der Pflicht zu Schneefangsystemen stehen?
Das hat wohl eher mit der Versicherungspflicht zu tun. siehe zum Beispiel hier: https://www.planungswelten.de/m/schneefanggitter-fuer-wen-besteht-eine-pflicht/#:~:text=Die%20Notwendigkeit%20Schneefanggitter%20anzubringen%20ist,f%C3%BCr%20eines%20Sicherung%20gesorgt%20werden.
Rein interessehalber: wie verhält sich das rechtlich mit diesen mit Flatterband komplett abgesperrten Gehwegen? Bei Gefahr im Verzug, einem Hinweis darauf und am selben Tag erfolgender Gefahrenabwendung keine Frage, aber dass jetzt alle paar Meter der Fussweg über die Komplette Breite und tagelang dichtgeflattert wird erscheint mir nicht im Sinne des Erfinders öffentlich gewidmeter Wege.