Ab Mittwoch gelten in Dresden umfangreiche Lockerungen der Corona-Einschränkungen. Hotels können wieder Touristen und andere Gäste begrüßen und müssen sich nicht mehr nur auf die Dienstreisenden beschränken. Die Gastronomiebetriebe dürfen nach den Terrassen nun auch ihre Innenräume wieder öffnen. Außerdem werden Kindergärten und Schulen zum Regelbetrieb zurückkehren. In den Sportvereinen kann das gemeinsame Training in den Outdoor-Mannschaftsportarten mit bis zu 30 Personen wieder stattfinden. Auch Stadtführungen für die Dresden-Touristen können wieder angeboten werden. Bei Hochzeiten und Trauerfeiern sind bis zu 50 Personen erlaubt. Grund für die Lockerungen ist der Inzidenzwert von unter 50 und die seit heute geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.
„Dass wir jetzt stabil unter dem Wert von 50 liegen, ist nicht zuletzt ein Verdienst aller Dresdnerinnen und Dresdner, die sich konsequent an die Regularien gehalten und so Neuansteckungen vermieden haben“, erklärte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP). „Dass wir nun einen Teil unserer Freiheiten zurückerhalten, ist nur konsequent. Ich freue mich insbesondere für die Berufsgruppen, die schon seit Monaten darauf warten, endlich wieder ihrer Arbeit nachgehen zu können“, so Hilbert weiter. Fakt sei aber auch, fügte er hinzu, „dass wir langfristig die Pandemie nur überwinden, wenn die Zahl der Geimpften weiter steigt“. Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni könne sich nun jeder, sich dies möchte, impfen lassen, ergänzte Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke). Die Abstands- und Hygieneregeln würden aber weiterhin gelten.
Änderungen bei einer Inzidenz unter 50
Bei Inzidenzen unter 100 und unter 50 gilt die „5+2 Regel“: Wenn an fünf Werktagen der Wert unterschritten ist, folgen ab dem übernächsten Tag Lockerungen. Für die Inzidenz unter 50 gilt nun:
- Es dürfen sich zehn Personen ohne die Festlegung auf die Anzahl der Haushalte treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit.
- Kitas und Schulen können in den Regelbetrieb übergehen. Das bedeutet u. a. Präsenzunterricht an den Schulen ohne Teilung der Klassen in allen Fächern. Ab Klasse 5 besteht Maskenpflicht im Unterricht, jedoch nicht während etwaiger Abschlussprüfungen. Schulfahrten sind weiterhin nicht erlaubt. Es bleibt bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Für sie ist das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske nach wie vor Pflicht.
- Die Innengastronomie kann wieder mit Kontakterfassung öffnen. Sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen. Genesene und Geimpfte sind davon ausgenommen.
- Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig. Außerdem sind wieder Sportveranstaltungen mit Publikum erlaubt – mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testpflicht.
- Eheschließungen und Beerdigungen dürfen mit bis zu 50 Personen stattfinden.
- Übernachtungsangebote sind auch in Hotels und Pensionen wieder zulässig. Voraussetzung sind Terminbuchung, Kontakterfassung und Testpflicht bei Ankunft für alle nicht genesenen oder geimpften Personen.
Wenn die Inzidenz an 14 Tagen in Folge unter 35 liegt, wird beispielsweise die Testpflicht im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, in der Gastronomie, in Zoos oder in Kulturstätten entfallen.
2 Kommentare zu “Gastronomie und Hotels in Dresden können ab Mittwoch vollständig öffnen”
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Was ändert sich an der Außengastronomie? Bis heute gilt eine Testpflicht oder Impfnachweis, wenn Personen aus mehr als 2 Hausständen an einem Tisch sitzen.
Gruss Thomas
Gastronomie
Öffnung von Außen- und Innenbereichen mit Kontakterfassung und tagesaktuellem Negativ-Test bei Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch (gilt nicht für Geimpfte und Genesene)