Corona-Regeln: Mehr als 1.000 Kontrollen in Nahverkehr, Einzelhandel und Gastronomie

Das Dresdner Ordnungsamt will die laufenden Corona-Kontrollen weiter verstärken. Ab Montag werden bis zu zehn Teams im Einsatz sein. Sie sollen überprüfen, ob Betroffene die Quarantänevorgaben einhalten. Bei den rund 1.000 Kontrollen, die seit dem 8. November in diesem Bereich durchgeführt wurden, war bislang eine sehr gute Regelbeachtung festzustellen. Es wurden keine Verstöße registriert, erklärte ein Rathaussprecher.

Das kann jedoch nur die bekannten Fälle betreffen. Das aktuelle Infektionsgeschehen in der Stadt ist nur eingeschränkt bekannt. Darum können bei den Kontrollen nicht alle Covid-19-Infizierten in der Stadt erreicht werden. Das Gesundheitsamt selbst erklärt dazu im Corona-Dashboard der Stadt: „Aufgrund der steigenden Anzahl an Neuinfektionen ist eine zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch das Gesundheitsamt nicht mehr möglich. Die 7-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Institutes sowie die Anzahl der Covid-19- Fälle stellen das aktuelle Infektionsgeschehen nicht dar. Das Gesundheitsamt arbeitet unter Hochdruck an der Aufarbeitung.“

Gesundheitsamt kann mit dem Infektionsgeschehen nicht mithalten. Screenshot: W. Schenk

Weiterer Schwerpunkt der stadtweiten Kontrollen des Ordnungsamtes sind die gastronomischen Einrichtungen und der Einzelhandel sowie Einhaltung der Regeln zum Alkoholkonsum. Dazu hat es am Donnerstag eine gesonderte Allgemeinverfügung gegeben.

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Ferner wird ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht und die 3G-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr gelegt. In Bussen und Bahnen, im Einzelhandel sowie bei den 2G-Kontrollen in Gaststätten finden regelmäßig gemeinsame Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei statt.

Seit In-Kraft-Treten der verschärften Corona-Regeln in der zweiten Novemberwoche haben die Ordnungshüter im Zuge der Kontrollen bisher 207 Verstöße angezeigt. 66 Anzeigen betrafen infektionsschutzrechtliche Verstöße in Bussen und Bahnen, wobei in 20 Fällen fehlende 3G-Nachweise geahndet wurden und in den weiteren Fällen falsche oder falsch getragene Mund-Nasen-Bedeckungen.

Im Zusammenhang mit den Kontrollen gastronomischer Einrichtungen wurden 96 Verstöße angezeigt. Hier waren ganz überwiegend die erforderlichen Hygienekonzepte sowie die Kontaktdatenerfassung mangelhaft oder fehlten vollständig. Bei den durchgeführten Nachkontrollen hatten schätzungsweise zwei Drittel der Betreiber die zuvor beanstandeten Mängel behoben.

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