Bundesnotbremse, geändertes Infektionsschutzgesetz, die Verordnung zu Rechten von Geimpften und Genesenen – was gilt jetzt für die Dresdnerinnen und Dresdner? Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke) stellt dazu klar. „Die aktuelle Entwicklung bringt uns der Normalität näher, die wir so sehnsüchtig erwarten. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger jedoch, nicht leichtsinnig oder achtlos zu werden: die AHA-L Regeln sind weiterhin äußerst wichtig.“ Tests und Impfungen würden keine hundertprozentige Sicherheit bieten, sagt sie und fügt hinzu. „Deshalb gelten diese Regeln auch für Geimpfte und Genesene verbindlich weiter.“
Was ist im einzelnen geregelt? Was gilt wann?
Änderung des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“):
Die Bundesnotbremse formuliert die Bestimmungen für eine Inzidenz über 100. Liegt eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis an drei Tagen in Folge darüber, treten dort ab dem übernächsten Tag verschärfte bundeseinheitliche Maßnahmen in Kraft. Diese gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Schwelle von 100 wieder unterschreitet. Die Lockerungen treten dann zum übernächsten Tag ein. Verschärfte Anordnungen betreffen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Öffnungen von Geschäften, Wechselunterricht an Schulen oder Schließung von Gastronomie und Kultureinrichtungen.
Sächsische CoronaSchutzVerordnung (SächsCoronaSchVO):
Diese regelt zum einen die genauen Lockerungsschritte bei der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100. Zum anderen sind Maßnahmen festgehalten, die im Vergleich zur Bundesnotbremse, eine weitere Verschärfung der Regelungen beinhalten. Beispiel: in Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz in Sachsen müssen bei Beerdigungen alle Personen einen Negativtest vorweisen, wenn mehr als zehn Personen teilnehmen. Die Testpflichten für die Belegschaft und die Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflegen in Erweiterung zum Infektionsschutzgesetz bleibt bestehen. Darüber hinaus wird die Dresdner Allgemeinverfügung zur Beschränkung des öffentlichen Alkoholkonsums parallel zur neuen SächsCoronaSchVO ab Montag, 10. Mai aufgehoben.
Verordnung zu den Rechten von Geimpften und Genesenen:
Die Verordnung setzt für vollständig Geimpfte und kürzlich Genesene bestimmte Vorkehrungen der Bundesnotbremse außer Kraft. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen fallen für diesen Personenkreis weg. Zudem werden sie negativ Getesteten gleichgestellt und bräuchten dann etwa für einen Friseur- oder Zoobesuch keinen tagesaktuellen Test mehr.
Zu Neuerungen auf dem Corona-Dashboard der Landeshauptstadt erklärte heute ein Rathaussprecher: „Bei der Angabe der besorgniserregenden Virusmutationen, die unter den positiven Meldungen angegeben ist, wird die britische Variante B.1.1.7 nicht mehr enthalten sein. Diese ist mittlerweile in Sachsen vorherrschend, so dass die Angabe sich jetzt auf die südafrikanische und die brasilianische Virusvariante beschränkt. Diese zählen laut Definition ebenfalls zu den besorgniserregenden Varianten. Weitere besorgniserregende Varianten wurden bisher nicht definiert. Die indische Variante steht aktuell unter Beobachtung, ist jedoch nicht als besorgniserregende Variante klassifiziert.“
4 thoughts on “Corona-Pandemie: Welche Regeln jetzt in Dresden gelten”
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Die Lockerungen kommen viel zu früh! Wir erinnern uns, die Kinder dürfen in weiten Teilen noch nicht wieder normal zur Schule gehen. Man hätte erstmal warten sollen, bis die Zahlen wirklich wieder weit gesenkt sind. Ich fürchte das Absinken der Zahlen wird damit wieder gebrochen werden.
Man muss die Schlussfolgerungen halt nur mal anders formulieren, dann wird die Situation offensichtlich absurd:
Wir lockern ab 100, weil wir nicht unter diese mindest-Inzidenz fallen wollen.
April, April! Oh, schon Mai?
Die Lockerungen sind längst überfällig. Für ALLE. Es gibt keine Pandemie (mehr), nur künstlich hochgetestete Zahlen. Verschwiegene Zahlen. Gefälschte Zahlen.
*seufz*
Ja, wird auch langsam teuer den Leuten viel Geld dafür zu geben so zu tun als würden sie künstlich beatmet werden. Und dann erst die Kosten dafür dass sie als „Verstorben“ untertauchen!
Ich versteh‘ auch nicht wie man diese Weltverschwörung auf Dauer querfinanzieren will.