Ab Freitag, 11. Juni, entfällt in Dresden in vielen Bereichen die Testpflicht. Auch der Nachweis eines tagesaktuellen Tests ist dann nicht mehr erforderlich. Grund ist die Entwicklung des Corona-Inzidenzwertes. Er liegt am heutigen Donnerstag in Dresden 14 Tage in Folge unter 35, erklärte ein Rathaussprecher.
Von der Testpflicht beziehungsweise dem Nachweis eines tagesaktuellen Tests befreit sind:
- Ladengeschäfte und Märkte
- körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetik
- Gastronomie
- Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken
- bei Beerdigungen und Hochzeiten, in Kirchen
- Kulturstätten wie Kinos, Konzert- und Opernhäuser, Theater
- Sportangebote im bisher zulässigen Rahmen (ausgenommen Sportveranstaltungen mit Publikum, bei den der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann)
- botanische und zoologische Gärten, Führungen
- Freizeit- und Vergnügungsparks
- Angebote der Kinder-, Familien- und Jugenderholung
- Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtung
en sowie ähnliche Einrichtungen sowie Volkshochschulen - Kunst-, Musik- und Tanzschulen
- Fahr-, Boots- und Flugschulen
Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in den bereits bekannten Bereichen bleibe weiterhin erhalten. Zudem habe die Unterschreitung keinerlei Auswirkungen auf die aktuellen Kontaktbeschränkungen und die Versammlungseinschränkungen. Wichtig, so der Rathaussprecher, seien nach wie vor das Einhalten von Abstand, das regelmäßige Lüften geschlossener Räume sowie die bekannten Hygienemaßnahmen.
Am Wochenende werde zudem das Bürgertelefon mit der Nummer 0351-4885322 eingestellt. Die Corona-Hotline des Freistaates bleibt weiter freigeschaltet: Telefon 0800-1000214
Wie bereits berichtet, tritt ab Montag, 14. Juni, eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Bleibt die Inzidenz weiter stabil unter 35, könnten die Dresdner mit weiteren Lockerungen rechnen. Darüber werde rechtzeitig informiert, so der Rathaussprecher.
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