Staatsanwalt: Kein Fremdverschulden am Tod eines 37-jährigen Italieners

Der Tod eines 37-jährigen Italieners nach einem Polizeieinsatz in der Nacht zum Sonntag ist nicht auf Fremdverschulden zurückzuführen. „Es gibt keine Anzeichen für einen Erstickungstod oder für den Einsatz von Gewalt gegen Kopf und Hals des Verstorbenen“, erklärte heute ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden. Erste Ergebnisse der Obduktion würden vielmehr darauf hindeuten, dass der 37-jährige einen Herzinfarkt erlitten hat und hieran verstorben ist. „Möglicherweise haben Konsum von Alkohol und Drogen zur Auslösung des Herzinfarktes beigetragen. Das endgültige Sektionsgutachten und die Ergebnisse der Toxikologie im Hinblick auf den Blutalkoholgehalt und die Art, den Wirkstoff und die Mengen möglicherweise konsumierter Betäubungsmittel müssen jedoch abgewartet werden“, so der Behördensprecher.

Da es bisher keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod des 37-jährigen gebe, würden die Ermittlungen derzeit ausschließlich im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens weitergeführt. „Es besteht kein Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten einzuleiten, die den 37-jährigen am Sonntag in den zentralen Polizeigewahrsam verbracht hatten“, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

In der Nacht zum Sonntag hatte das Personal von Citybeach Dresden die Polizei alarmiert, weil ein Gast auf dem Geländer randaliert hatte. Die Beamten übernahmen den 37-Jährigen und riefen noch auf dem Weg zum Revier in der Schießgasse den Rettungsdienst, weil es dem Mann sichtbar schlecht ging. Reanimationsversuche von Polizisten und Rettungssanitätern im Hof seien vergeblich gewesen. Der Mann war kurz darauf in einem Krankenhaus verstorben.

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