Ab sofort ist das Budget für die Projektförderung durch den Stadtbezirksbeirat Pieschen blockiert. Grund ist die von Finanzbürgermeister Peter Lames (SPD) verhängte Haushaltssperre. Sie gilt seit 21. April. Anträge auf Projektförderung, die bereits auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtbezirksbeirates am 5. Mai standen, wurden darum von der Tagesordnung genommen. Dazu gehört auch der Antrag der Initiative Stadtteilleben auf Förderung des Veranstaltungskalenders für den Stadtbezirk. Die Initiative wird vom Onlinejournal Pieschen Aktuell unterstützt.
Seit 2019 stehen den Stadtbezirkbeiräten eigene Budgets für die Förderung von Projekten für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichen Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens zur Verfügung. Rund 5 Millionen Euro sind das pro Jahr für die ganze Stadt, im Stadtbezirk Pieschen stehen 535.000 Euro zur Verfügung. Die ersten Anträge sind bereits bewilligt worden. Etwa 460.000 Euro sind jetzt noch in dem Topf.
„Nur für Projekte, bei denen bereits vor Erlass der Haushaltssperre ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde, können die bewilligten Finanzmittel weiterhin mittels Auszahlungsantrags durch die Antragsteller abgerufen werden können“, erklärte eine Rathaussprecherin auf Anfrage. Vorlagen, die eine Entscheidung über Fördermittelprojekte zum Inhalt haben, können in den Sitzungen des Stadtbezirksbeirates werden behandelt noch beschlossen werden, fügte sie hinzu. Dies betreffe auch die Kleinprojekte, die im Umlaufverfahren beschlossen werden.
Die jetzt verhängte Haushaltssperre begründet der Finanzbürgermeister mit „erheblichen Einnahmeausfällen im städtischen Haushalt, insbesondere bei der Gewerbesteuer“. Zudem seien aufgrund der noch anhaltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens weitere deutliche Mindereinnahmen für den Haushalt absehbar – zum Beispiel bei der Beherbergungssteuer, aber auch bei Sondernutzungs- und Parkgebühren. Gleichzeitig bleiben jedoch große Ausgabepositionen, wie für Personal, in unveränderter Höhe bestehen.
Die Einnahmeausfälle aus der Sondernutzungsgebühr hatte gestern der Stadtrat bewilligt. Demnach wird Gastronomen und Händlern die Sondernutzungsgebühr erlassen, die sie sonst für Tische, Stühle, Sonnenschirme oder Werbeaufsteller vor ihren Geschäften entrichten müssen. Auch eine Erweiterung der Flächen wurden genehmigt, um die Abstandsregeln einhalten zu können.
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