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Ministerium korrigiert: Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten bleiben zu

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung soll morgen vom Kabinett beraten und verabschiedet werden. Gestern hatten sich die Regierungen des Bundes und der Länder auf eine Lockerung der Corona-Beschränkungen geeinigt. Gleichzeitig korrigierte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt heute in einer Pressemitteilung einige der gestern veröffentlichten Regelungen. Demnach „bleiben beispielsweise Museen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten weiterhin geschlossen“, heißt es. Im Stadtbezirk Pieschen ist das Straßenbahnmuseum in der Trachenberger Straße von dieser Regelung betroffen.

Bekräftigt wird dagegen die Ankündigung, dass die Ausgangsbeschränkungen wegfallen werden. „Menschen benötigen keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Gleichzeitig bleiben, wie gestern bereits angekündigt, die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter aufrechterhalten. Die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gelten überall und insbesondere dort, wo Kontakte stattfinden. Das Tragen von Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen wird ausdrücklich empfohlen. Gültig bleibe das Verbot von Ansammlungen von Menschen sowie auch von Veranstaltungen. Auch die Schließung von Hotels und Gastronomie gelte weiter.

Bestehen bleiben auch die strengen Besuchsverbote von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.

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Tanzquelle Elbflorenz


Zusätzlich zu den bisher geöffneten Läden können künftig alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen. Autohäuser, Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen können unabhängig von der Verkaufsfläche geöffnet werden.

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