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Hufewiesen Trachau: Konflikt um Größe der geplanten Wohnbebauung

Die Entwicklung der Hufewiesen in Trachau steckt in der Warteschleife fest. Die Gründe sind verschieden. Der wichtigste liegt in den Konflikten zwischen dem Vorentwurf der Stadtverwaltung und den mehr als 250 Stellungsnahmen. Zudem ist unklar, wie es mit der Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des öffentlichen Grüns weitergeht und letztlich sind viele Akteure derzeit im Urlaub.

Sieben Monate nach dem Ende der Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr.3028, Dresden-Trachau Nr.6, Hufewiesen Alttrachau, wollen wir hier eine Zwischenbilanz ziehen. Auf der 12,6 Hektar großen Fläche sollen acht Hektar als öffentliches Grün entwickelt werden. Vier Hektar sind am westlichen Rand für die Wohnbebauung vorgesehen. Hier will der Eigentümer der Hufewiesen, das Berliner Unternehmen Adler Real Estate, investieren. Die restliche Fläche soll an die Stadt veräußert werden.

Konflikte zwischen Vorentwurf und Stellungnahmen

Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat sich mit einem schwerwiegenden Widerspruch gegen die Planung gemeldet. Der vom Zweckverband für die räumliche Entwicklung der Stadt Dresden und der umliegenden Kommunen gerade als Satzung verabschiedete Regionalplan legt unter anderem die Flächen für die Einflugschneise des Dresdner Flughafens fest, um Anwohner langfristig vor der Belästigung durch Fluglärm zu schützen. Mehr als die Hälfte der Hufewiesen und vor allem die für die Wohnbebauung geplante Fläche liegen in diesem Korridor.

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Eindeutig zeigt die Karte im Lärmschutzkorridor die 1,6 Hektar große Fläche für die Wohnbebauung. Quelle: rpv-elbtalosterz.de

Der im vergangenen Jahr aktualisierte Regionalplan erlaubt eine Ausnahme, um die entlang der Leipziger Straße vorhandene Wohnbebauung abzurunden. Die 1,6 Hektar große Fläche ist extra in einer Karte farblich markiert. „Eine darüber hinausgehende Ausweisung von Wohnbauflächen ist unzulässig. Die vorgelegte Planung überschreitet mit der Darstellung der geplanten Wohnbebauung im Gestaltungsplan diese Ausnahmefläche deutlich und befindet sich somit in Konflikt zu dieser regionalplanerischen Festlegung“, heißt es darum in der Stellungnahme des Zweckverbandes. Heidemarie Russig, Leiterin der Verbandsgeschäftsstelle betont, dass der Regionalplan vom Verband bereits als Satzung verabschiedet und nach Prüfung der zuständigen Behörden genehmigt wurde. Einzig die für September geplante öffentliche Bekanntmachung stehe noch aus.

Den Konflikt muss nun das Stadtplanungsamt bei der Auswertung der Stellungnahmen lösen. Eine Reduzierung der von Adler Real Estate geplanten Wohnbebauung wird sich wohl nicht vermeiden lassen. Neben den im Plan genannten rund 4 Hektar Baugebiet sind weitere 1,4 Hektar als Verkehrsfläche vorgesehen. „Die Stellungnahme wird – wie alle anderen im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen – im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes geprüft. Ein Ergebnis der Prüfung liegt gegenwärtig noch nicht vor“, antwortete Rathaussprecher Karl Schuricht auf eine entsprechende Anfrage des Onlinejournals Pieschen Aktuell.

Verein Hufewiesen will behutsame Bebauung

Verein Hufewiesen bemüht sich seit mehr als zehn Jahren um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Investoren und der Anwohner. Beispielhaft sind auf dessen Homepage die verschiedenen Planungsschritte und Einflussmöglichkeiten erläutert. Gleichzeitig bringt der Verein Licht in die vielen Fachbegriffe des Planungsrechtes. Er warnt vor einer Maximierung der Baufläche und plädiert für eine „behutsame Bebauung“.

hufewiesen bplan lageplan verein

Der Hufewiesen Verein hat die geplanten Bauvorhaben visualisiert. Quelle: Verein Hufewiesen Trachau

„Nach unserer Kenntnis könnten im Westen der Hufewiesen immer noch 250 Wohnungen mit durchschnittlich 80 qm Nutzfläche entstehen“, heißt es dazu. Das entspreche auch der Größenordnung, die Investor Adler Real Estate genannt hätte. Allerdings weise der Vorentwurf zum B-Plan deutlich mehr Baufläche aus.

Online-Umfrage noch nicht ausgewertet

Die Anwohner sind bereits auf verschiedenen Wegen an der Planung des öffentlichen Grüns beteiligt. Treibende Kraft dabei ist ohne Zweifel der Verein Hufewiesen e.V. Beispielhaft sind auf dessen Homepage die verschiedenen Planungsschritte und Einflussmöglichkeiten erläutert. Gleichzeitig bringt der Verein Licht in die vielen Fachbegriffe des Planungsrechtes.

Nach dem Auftaktdialog im November 2019 hatte die Stadtverwaltung vom 24. Februar bis 22. März 2020 eine Online-Umfrage durchgeführt. Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. „Die Auswertung wird gegenwärtig fertiggestellt und anschließend auf www.dresden.de/hufewiesen veröffentlicht“, vertröstet Rathaussprecher Schuricht alle Neugierigen.

Noch kein neuer Termin für Planungsworkshop

Der für Anfang Juli 2020 Planungsworkshop wurde wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. „Ein Ersatztermin steht noch nicht fest“, so Schuricht. Beim Planungsworkshop sollen etwa 50 Beteiligte über die Ausgestaltung des öffentlichen Grüns beraten. Zur Zusammensetzung hatte die Stadtverwaltung beim Auftaktdialog klare Vorstellungen geäußert. Neben 35 Bürgerinnen und Bürgern sollen sieben Mitglieder des Stadtrates, drei Vertreter der Stadtverwaltung und fünf repräsentative Vertreter von Interessengruppen am Planungsworkshop beteiligt sein. Zur Vorbereitung „befinden wir uns in der verwaltungsinternen Abstimmung“, sagte der Rathaussprecher.

 

12 thoughts on “Hufewiesen Trachau: Konflikt um Größe der geplanten Wohnbebauung

  1. Robert sagt:

    Ehrlich gesagt ist mir unklar, warum man hier so ein Aufhebens um die paar Flugzeuge macht, die täglich über der Siedlung in Dresden landen werden. Wenn es danach geht ist ganz Pieschen-Süd und Mickten auch ein Flugschneise, wenn die Flieger aus Süden landen.

    Vielmehr sollten sich die zukünftigen wehrlosen Bürger um dem Glockenterror von mindestens 95 dB sorgen, der sie ab Einzug tagtäglich 7, 12 und 18 Uhr heimsuchen wird. Dazu noch das wilde 4-5-fach Gebimmel am heiligen Sonntag morgen ohne Sinn und Verstand. Wer will am Heiligen Sonntag schon ausschlafen?

    Das Wohngebiet liegt wunderbar, fast trianguliert zwischen drei der so genannten Gotteshäuser. Auch wird es die Kirchenvorstände in ihrer unfassbaren Ignoranz und Egozentrik wieder einen Dreck interessieren, dass fast 90-95% der Bevölkerung ihrer Konfession überhaupt nicht angehören und fast 85% der Bevölkerung überhaupt KEINER Denomination angehörig sind. Das ist Lärm, der krank macht. Viel Spaß.

    • Rainer Witz sagt:

      Wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen…
      Das bei Ihnen eine deutliche Abneigung gegenüber religiöse Institutionen besteht, ist denke ich rüber gekommen.
      Allerdings finde ich laut Themenstadtplan der Stadt Dresden gerade mal die Apostelkirche Trachau als einzige, die in deutlicher Hörweite sein könnte. Alles andere darum sind Gemeindezentren oder so weit weg, dass es in den üblichen Hintergrundgeräuschen der Straßenbahnen, Autos, Baustellen, etc. untergehen dürfte.

      Ende 2019 hatte Dresden knapp 560.000 Einwohner, davon 76.000 lutheranisch Evangelisch (ich lasse mal die 26.000 Katholiken und die vielen Freikirchler aussen vor, wobei da das Glockengeläut nahezu identisch ist), macht also schonmal maximal 86% die der Religionsgemeinschaft nicht angehören (82% bei mit Katholiken). Wenn wir jetzt noch die Muslime, Juden, etc. dazu nehmen, dürfte der Anteil der gottlosen Menschen noch geringer sein. Soviel erstmal zur Relation.

      Je nach Kirche Läuten die Kirchen Sonntags zum Anfang des Gottesdienstes (meist zwischen 9 und 10 Uhr) und dann nochmal zum Hochamt so eine halbe Stunde später. Persönlich sehe ich das als eine Zeit an, an der man ruhig aufstehen kann, wenn man sein Leben nicht sinnlos verplempern will (oder am Vorabend zuviel gesoffen hat), aber hier ist jeder sein eigener Herr. Samstags wird um 16 Uhr (kommt noch aus dem Judentum mit dem Sabbat) bei manchen Kirchen der Sonntag eingeläutet. Das Läuten werktags am Mittag ist das Angelus-Läuten, das war früher das Zeichen für die Leute, das Mittagspausenzeit ist (verbunden mit dem „Engel des Herrn“ Gebets). Ist kulturhistorisch zu sehen. Teils kommt noch das zarte Stundenläuten hinzu. Auch eine Möglichkeit kurz inne zu halten und ein Zeitgefühl zu bekommen.

      Warum ich hier so kleinkariert bin? Ich wohne in freier Luftlinie vielleicht 150m vom Kirchenturm entfernt. Ja, anfangs hat mich das Geläute auch genervt, vor allem das 7 Uhr Geläute wäre aus meiner Sicht etwas, was man sich sparen könnte (ich komme aus einer katholischen Stadt, da gab es das nicht). Inzwischen nehme ich es fast nicht mehr wahr, es sei denn, es läutet mal ausserhalb des gewohnten Rhythmus.
      Wen sowas stört, der soll mal nach der Karte googeln (ich glaube es war ein Bericht im Spiegel) in welchen Städten schon der Muezzin zum Gebet rufen darf…. da sind mir persönlich aus kultureller und gewohnheitstechnischer Sicht die Glocken doch viel lieber.

      Sicher, das Geläute ist Geschmackssache und ob es einfach dazu gehört oder Belästigung ist, darf jeder für sich entscheiden. Allerdings habe ich die Vermutung, das in Deutschland zu nahezu jeder etwas größeren Siedlung die Kirche und das Geläute dazu gehört und wir uns damit arrangieren dürfen/müssen. Wen so etwas stört, soll eben vorher auf den Stadtplan schauen und dort nicht hinziehen, steht ja jedem frei dort zu wohnen, wo er sich wohl fühlt. Hat ja jeder Standort Vor- und Nachteile.

    • Robert sagt:

      Lieber Herr Witz,

      ich werde hier keine Privatfede starten, aber sehe mich bemüßigt den gröbsten Nonsense Ihrer Erwiderung zu korrigieren. Ich hege keine “Abneigung” gegen die Großkirchen, sondern hier stellt sich viel mehr die Grundfrage: welche Macht bestimmte Institutionen in einer pluralen Gesellschaft haben (dürfen). Das Grundrecht der Religionsfreiheit erstreckt sich auch auf das Grundrecht der negativen Freiheit, nämlich der Freiheit VON Religion. Selbiges wird in unserem Land tagtäglich missachtet.

      (1) Ihr Argumentum ad hominem diskreditiert Sie nur selbst. Es gibt Menschen, die als Schichtarbeiter nicht aus “Faulheit”, sondern aus kontingenten Gründen gezwungen sind auch tagsüber zu schlafen. Auch geht es Sie einen Dreck an, wie, wann und wo Menschen schlafen; was das mit ihrer Arbeitsmoral gemein haben soll, steht auch außer Frage.

      (2) Bei den momentan wohl bekannten Zuständen des Grundstücks-, Miet- und Wohnungsmarktes in Großstädten, sich hier noch die Chuzpe herauszunehmen, dass Menschen ihren Wohnort doch anhand es Fehlens irgendwelcher Märchenbuch-Verehrungshäuser zu wählen – derer Lagen es in Dresden übrigens fast keine gibt – ist an Dreistigkeit und Ignoranz wohl kaum zu überbieten.

      (3) Es ist Konfessionsfreien völlig egal, welcher selbst kreierten Sinnhaftigkeit oder vermeintlicher Sinnstiftung das Geläute dienen soll, es ist und bleibt Ruhestörung. Mich hält es vom „Innehalten“ ab, es macht mich täglich aufs neue aggressiv und unterbricht meine Gedanken bei der Arbeit. Ihr subjektives Empfinden oder wie auch immer geartete emotionale Bindung aus der Kindheit ist für die Allgemeinheit irrelevant. Was uns der PEGIDA-artige Vergleich mit den Muezzinruf in arabischen Ländern nahelegen soll, ist ebenso schleierhaft. Ein Unrecht relativiert kein anderes. Außerdem müsste man Ihrer Argumentation folgend, JEDER so genannten Religionsgemeinschaft ähnliche Rechte einräumen. Selbiges wollen Sie offenbar nicht – seltsam.

      (3) Ich habe mit den offiziellen Zahlen der Landesstatistikbehörde für Sachsen operiert. Die Zahl der Muslime in Sachsen liegt übrigens unter einem Prozent; bei Juden dürfte es ähnlich ausschauen. Darüber hinaus haben beide Denominationen keinerlei Bezug zum Geläut, was ist Zusammenhang? Selbst wenn, abgesehen von den Karteileichen und wehrlos getauften Kindern, die nie ausgetreten sind, die Anzahl der konfessionell Gebundenen für Dresden bei knapp 20% liegen sollte, terrorisieren die Großkirchen immer noch 4 von 5 Anwohnern, die sich weder de jure noch de facto dagegen wehren können. Und genau hier liegt das Problem!

      Kirchen in Deutschland sind keine Vereine, sondern “Körperschaften des öffentlichen Rechts” (vgl. Art. 137 Abs. 5 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG), selbiges leitet sich jedoch aus dem Reichskonkordat ab: Das einzige außenpolitische Abkommen aus der Nazi-Zeit, das heute noch gültig ist. Selbiges schloss der Vatikan mit dem Nazi-Regime zur Zustimmung der Zentrumspartei zum Ermächtigungsgesetz. Darin geregelt werden u.a.: ein paralleles, grundgesetzwidriges, undemokratisches, kirchliches Arbeitsrecht; die alleinige Ernennung von Ordinariatslehrstühlen an öffentlichen (!) Universitäten durch die katholische Kirche, Militärseelsorge, Religionsunterricht in Schulen, usw. usf. Aber vor allem: Definiert es alle Kirchgemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

      Damit einhergehend stehen den Kirchen außerordentliche Sonderrechte zu, die kaum einer anderen Religionsgemeinschaft in diesem Land zu Teil werden. Hier stellt sich das erste Problem: Eine Klage gegen die Lärmbelästigung durch ihren Glockenterror stellt keine bürgerlich-rechtliche, sondern eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dar. Daher muss nach 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg bestritten werden (BVerwG, Beschluss vom 07.10.1983, Az. 7 C 44.81).

      Der Gesetzgeber differenziert zudem per se Glockengeläut in sakrales und weltliches Geläut. Unter weltlichem Geläut versteht mein bspw. den stündlichen Glockenschlag. Gegen diesen konnten sich Kläger schon erfolgreich wehren (vgl. VG Minden, Urteil vom 04.05.2006, Az. 9 K 108/06 und LG Aschaffenburg, Urteil vom 26.08.1999, Az. 2 S 391/98).

      Anders verhält sich jedoch bei sakralem Geläut: Zwar besagen die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen (BImSchG), dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund von Lärm entstehen dürfen. Nach § 22 Abs. 1 BImSchG gelten jedoch folgende Grenzwerte:

      – Allgemeine Wohngebiete nachts: 40 dB(A) 60 dB(A), tags: 55 dB(A) 85 dB(A)
      – Kern-, Dorf- und Mischgebiete nachts: 45 dB(A) 65 dB(A), tags: 60 dB(A) 90 dB(A)
      – Reine Wohngebiete nachts: 35 dB(A) 55 dB(A), tags: 50 dB(A) 80 dB(A)

      Selbige reizt bspw. “unsere” wunderbare Markuskirche bis zum Erbrechen aus. Werden diese aber nicht überschritten, ist eine Klage aussichtslos (LG Heilbronn, Urteil vom 19.11.2007, Az. 6 O 252/06 und VG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2016, Az. 3 K 7096/15). Auch dürfen die Immissionsgrenzwerte in einem kurzen Zeitraum geringfügig überschritten werden. Tagsüber sprechen wir hier über Werte von bis zu 30 dB(A) (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2016, Az. 2 L 33/14) also über 100 dB(A) Lärmbelästigung!

      Für Sie gern ein plastischer Vergleich:
      Im Bereich um 80 dB (A) liegen etwa Rasenmäher. Lärm in dieser Lautstärke kann bereits zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen. 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende LKWs, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits der Gehörschaden. Bei 110 dB (A) ist die Schmerzgrenze erreicht. Kreissägen und Presslufthämmer liegen in diesem Bereich; über 120 dB (A) erreichen startende Düsenflugzeuge, Explosionen.

      Wo zeigen die Kirchen hier ihre viel gepriesene Nächstenliebe? Ignoranz und Egozentrik sind die treffendere Beschreibung.

      Zum einen beruft man sich hier auf das Selbst­bestimmungs­recht der Kirchen sowie dem Schutz der freien Religions­ausübung (Art. 4 Abs. 2 GG), Zum anderen sei das liturgische Glocken­läuten nach Ansicht des Bundes­verwaltungs­gerichts “keine schädliche Lärm­immission, sondern eine zumutbare, sozial­adäquate und allgemein akzeptierte Äußerung kirchlichen Lebens”. Daher muss man selbst bis zu 15min (!) langes, nächtliches Kirchengeläut um 6/7 Uhr morgens ertragen. Da kann man sich sogar noch glücklich schätzen, dass einen die hiesigen Protestanten nur 3min terrorisieren.

      Problem hier liegt aber in der Argumentation des BVerwG. Denn vornehmlich wird mit der Religionsfreiheit, resp. freien Religions“ausübung”, der Kirchen (nicht einmal der Gläubigen als Person!) argumentiert. Im Umkehrschluss heißt dies jedoch, dass das BVerwG die positive Religionsfreiheit einer einzigen Religionsgemeinschaft, die in allen Bundesländern bald zur Minderheit wird, privilegiert und die negative Religionsfreiheit, d.h. die freie Entscheidung eines Citoyen keiner Religionsgemeinschaft anzugehören, in Sachsen immerhin über 80% der Bevölkerung (!), abwertet. Das Urteil wird pauschal und flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet, unabhängig von der Beschaffenheit der Bundesländer und ihrer Bevölkerungszusammensetzung, gefällt.

  2. Dieter Schmitz sagt:

    Das sieben Uhr Geläute ist mir sehr wichtig. Auf dem Weg nach Hause gibt dieses mir die grobe Laufrichtung vor. Wirkt ganz gut und ich brauche bei weitem nicht so lang wie ohne dieses Hilfsmittel.

  3. Dieter Schmitz sagt:

    -Robert
    Sie sollten dass mit dem Einatmen und Ausatmen nicht vergessen! Das ist ja hässlich (mit) anzuhören wie Sie Ihre Energie auf einen für die Mehrheit der Bevölkerung eher unbedeutenden Angelegenheit verwenden. Wo bleibt denn da noch die Kraft sich für gesellschaftlich relevante Themen einzusetzen?

    Beim Thema Hufewiesen geht es um die Lebenssituation der Menschen vor Ort. Inwieweit Glockenschläge dies beeinflussen dürfte der Mehrheit wurscht sein. Und kein Alleinherausstellungsmerkmal, Kirchenglocken gibt es auch in Neapel und anderswo.

    Ihre Ausführungen haben nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun. (der folgende Satz fiel der Zensur (Selbstbeherrschung) zum Opfer)

    • Robert sagt:

      Lieber Herr Schmitz,

      man sollte nicht von sich auf andere schließen. Sie repräsentieren nicht die Mehrheit der Bevölkerung. In meinem Bekannten- und Freundeskreis gibt es keine einzige Person, die diesen Glockenterror gutheißen würde, alle erdulden es nur. So viel zu Ihrer generalisierenden Aussage.

      Ich wiederhole gern: über 80% der Bevölkerung in diesem Bundesland sind konfessionsfrei, haben jedoch KEINE juristische Möglichkeit sich gegen diesen Lärm zu wehren – das ist der entscheidende Punkt. Anders gefragt: Was würde Sie meinen, wenn mir meine Religion vorschreibt tagtäglich 3 Uhr nachts ein 15-minütiges Konzert vor ihrer Haustür, alle Instrumente auf 90 dB gestellt, zu zelebrieren? Wahrscheinlich würden Sie schneller die Polizei rufen, als am zweiten Tag die Instrumente aufgebaut sind. Wo ziehen Sie die Linie? Was wird legitimiert? Wenn die Christenheit hier 80% der Bevölkerung stellte, würde ich das Geläut immer noch verurteilen, aber zumindest den Hauch eines Rechtfertigungsversuchs erkennen können… Details finden Sie in meiner Erwiderung.

      Mein erster Kommentar bezog sich sehr wohl auf obigen Beitrag, nämlich die Frage stellend, warum bei empirisch erwiesenermaßen, krankmachenden Lärmemissionen mit zweierlei Maße gemessen wird. Der zweite war eine Erwiderung zur Richtigstellung, die im Nachhinein etwas ausuferte.

      PS: Im erzkatholischen Rom, nebst dem Vatikan schweigen die Kirchen morgens…

  4. steffen Ihle sagt:

    Aber Recht hat er schon …..der Robert. Mir geht das vor allem morgentliche Geläut auch auf die Ketten.

    …und Dieter Schmitz…..wenn Sie das Glockengeläut zum heimgehen brauchen….wie wärs da mal mit einem Kompass. :-)

  5. steffen Ihle sagt:

    Nöööö…….

  6. Rainer Witz sagt:

    Lieber Herr Robert,

    vielen Dank für ihre ausführliche und sachliche Erläuterung ihrer Sichtweise, sie scheinen sich ja im Gegensatz zu mir, sehr intensiv damit und den Möglichkeiten dagegen beschäftigt zu haben. Ihren Standpunkt sehe ich durchaus als legitim an, warum auch nicht. Glauben Sie mir, ich kann sie sehr gut nachvollziehen und verstehen, worüber Sie sich ärgern. Das mit dem frühen Läuten ging mir damals, ohne Kinder, am Wochenende auch öfters auf die Nerven. Und Nachtschichtler dürfte sowas erst Recht auf den Keks gehen.

    Der Bezug zu Neubauwohnungen finde ich dennoch nicht. Wie ich meinte, jeder Standort hat Vor- und Nachteile. Sei es finanzieller Art, infrastruktureller, Arbeitswegetechnisch, Lärm, Umwelt, etc. Und das Läuten ist nun mal ein „Nachteil“, den der Standort so mit sich bringt. Die wenigsten, mich eingeschlossen, würden das bei der Wohnortswahl berücksichtigen, da es für die meisten doch eher eine untergeordnete Rolle spielt.
    Gerade innerstädtisch empfinde ich die Kirchen doch als das kleinere Problem, wir haben hier doch eh einen ständigen Hintergrundlärm durch die LKWs, Straßenbahnen, Autos, (Leipziger/Bürger/Großenhainer Straße) besonders gerne auch Motorradfahrer die ihre Maschine hochdrehen etc. Die Drewag mit ihren Dauerbaustellen tut ihr übriges dazu.

    Der Hinweis zu Pegida tut weh, da mir schon familiengeschichtlich nichts ferner liegt als der braune Sumpf. Ich wollte damit darauf hinweisen, dass in einigen deutschen Städten bereits der Muezzin zusätzlich zu den Glocken zum Gebet rufen darf, sprich doppelter Lärm. Da bin ich persönlich (!) froh, dass es bei uns „nur“ die Glocken sind, die wie seit Jahrhunderten schon, läuten.
    Ich sehe es als immaterielles kulturelles Erbe an, mir geht es dabei gar nicht um die Religionsfreiheit, ich selbst bin getauft aber nicht aktiv religiös.

    Ich zitiere mal aus der Xantener Zeitung (in der Hoffnung, dass die politisch einigermaßen neutral ist, findet man auch anderswo):


    Xanten. Die europaaktive Kommune Xanten beteiligt sich an der europaweiten Aktion zum „Internationalen Tag des Friedens“. Am Samstag, 21. September, läuten in der Zeit von 18 bis 18:15 Uhr europaweit säkulare und kirchliche Glocken für den Schutz des kulturellen Erbes von Europa: Frieden und europäische Kulturwerte. Das Glockenläuten steht für eine uralte Kulturtradition – und das grenzüberschreitende Glockenläuten am Samstag, 21. September, soll ein kraftvolles und hörbares Signal für die Botschaft des Friedens und die Bedeutung des gemeinsamen und verbindenden kulturellen Erbes in Europa sein.
    Die Identifikation mit dem gemeinsamen Kulturerbe ist für die Zukunft des Projekts Europa und für den Frieden entscheidend. Gesellschaftliche Veränderungen hin zu mehr nachhaltigem Leben und Demokratie sind nur durch kulturellen Wandel, Rückbesinnung und Weiterentwicklung der kulturellen Werte möglich. Das kulturelle Erbe ist daher der Schlüssel zu friedlichem Zusammenleben.

    Sprich, mit ihrer Argumentation könnte man sicherlich denken, es sei eine gute Idee, das Glockengeläut zu verbieten und es gibt sicher vernünftige Gründe, die für ein Verbot stehen. Doch damit würde man nur einen weiteren Teil unseres kulturellen Erbes verlieren. Und eine Gesellschaft ohne Wurzeln verliert ihren Halt. Es geht schon genug von alleine verloren. Und Menschen suchen dann Ersatz und Halt und finden sie dann teils in Formen, die nicht sehr gesellschaftsförderlich sind.

    Mir ist durchaus bewusst, dass dies hier im Osten besonders aufschlägt, erst wurde im Nationalsozialismus die Kirche unterdrückt, dann kam Stalin und die DDR und es wurde Jahrzehnte weiterhin versucht, größtenteils erfolgreich, den Menschen die Kirche aus dem Kopf ins Abseits zu schieben (Anmerkung am Rande: Für mich wird es für immer ein Rätsel bleiben, warum weiterhin die „Jugendweihe“, eine Erfindung der DDR um die Firmung/Konfirmation zu verdrängen, so zelebriert wird. Zeigt aber schön, wie sehr die Menschen kulturelle Identifikation, und sei es nur so ein schäbiger Ersatz, benötigen). Wenn wir gegen Glocken sind, können wir auch gegen Silvester sein, aus ökologischer und ökonomischer Sicht (außer für die Feuerwerksindustrie) vollkommener Blödsinn, ist aber Teil unserer Kultur und unseres Erbes seit Jahrhunderten.

    Abschließend möchte ich anmerken, dass dies ein kontroverses Thema ist. Gäbe es hier nur richtig oder falsch, würden wir nicht unterschiedliche Standpunkte vertreten können und es gäbe längst klare Urteile. Ein weiterer Vorteil unserer pluralistischen Gesellschaft, wir können und dürfen vortrefflich lange über die Themen diskutieren.
    Aber mit der Hufewiese hat das Ganze eigentlich gar nichts zu tun :-)

  7. Dieter Schmitz sagt:

    -Robert
    Ich schieße nicht auf andere!

    Dass ich keine Mehrheit bin steht außer Frage. Wäre dies der Fall hätten wir die gewünschte Friede- und Eierkuchengesellschaft voller Harmonie und Gleichheit. Alle hätten sich lieb, manche mehrmals am Tag.

    -In meinem Freundes……..gutheißen würde. Wieso steht dort würde? Haben Sie vergessen zu fragen oder was bedeutet diese unklare Aussage? Hätte ich Freunde würde ich die fragen bevor ich deren Sichtweise öffentlich mache.

    80% der Bevölkerung sind konfessionsfrei somit und auch alle gegen Glockenlärm und Massentierhaltung. Finde nicht nur ich das seltsam wie Sie die Meinung anderer weder hinterfragen noch durch Belege, und seien diese gefälscht, zu untermauern versuchen.

    Ihr Beispiel 3 Uhr morgens u.s.w. ist derart realitätsfern dass ich eine vergleichbare Frage stelle: Was würde ich tun wenn die Welt sich schneller drehen würde? (Ich würde schneller altern)

    -Steffen Ihle
    Welcher Kompass? Der rechte oder der linke?

    -Martinique
    Blind und auch Betriebsblind. Das kann ich nur bejahen. Umso wichtiger ist es für mich Menschen zu kennen die sich für die Interessen anderer einbringen. Die, die mit dem Herzen sehen. So wie die Hufewiesenleute, die meinen allergrößten Respekt haben.

  8. Heidi sagt:

    Ob Fluglärm oder Glockengeläut, diese Fläche sollte nur behutsam bebaut werden. Es mangelt im Stadtbezirk an öffentlichem Grün. Die Vorschläge der Experten von vor Ort sollten gewicht haben. Die Aktiven der Hufewiesen haben sich in diesem langwierigen Planungsprozess sach- und fachkundíg gemacht und wie ich finde tragfähige Vorschläge gemacht. Danke auch dafür, dass das Planungsdeutsch übersetzt wurde!

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