Luftaufnahme Pieschen

Dresden verhängt Ausgangssperre bis 4. April – Verlassen der Wohnung nur ausnahmsweise

Die Stadt Dresden hat heute eine Ausgangssperre verhängt. Die neue Allgemeinverfügung erlaubt das „Verlassen der eigenen Häuslichkeit“ nur bei Vorliegen triftiger Gründe, die gegenüber der Polizei, dem Gemeindlichen Vollzugsdienst sowie dem Gesundheitsamt und an
deren mit dem Vollzug dieser Verfügung betrauten Steilen, bei Aufforderung glaubhaft zu machen sind.“ Sie gilt ab Mitternacht bis zum 4. April. „Viele Menschen haben anscheinend den Ernst der Lage noch nicht erkannt“, begründete Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) diesen Schritt und fügte hinzu. „Die Unvernunft von einigen führt jetzt zu härteren Maßnahmen für alle.“
In einer Pressemitteilung hatte das Rathaus heute um 18.45 Uhr diese Allgemeinverfügung verschickt. Weder Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) noch Sozialbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke) nennen die getroffene Entscheidung beim Namen. Das Wort „Ausgangssperre“ kommt in der Erklärung nicht vor. Das gilt auch für den Ankündigungstext auf der Homepage der Stadt.
Auch das Timing der Stadt stößt auf Unverständnis. „Man kann die Maßnahmen der Stadt Dresden richtig oder falsch finden. Sowas aber mit 4,5 Stunden (!) Vorlauf an die Öffentlichkeit zu geben, ist unprofessionell“, kritisierte Pieschens SPD-Stadtrat Stefan Engel das Vorgehen von Hilbert und Kaufmann auf Twitter. „Viele erfahren es so kurzfristig nicht. Fragen können nicht geklärt werden“, fügte er hinzu.
Die neue Allgemeinverfügung erlaubt das Verlassen der eigenen Wohnung nur ausnahmsweise. Als Ausnahmen sind genannt:
  • die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Unterbringung von Minderjährigen in der Notbetreuung,
  • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen akademischer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
  • Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel),
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis mit maximal 15 Teilnehmenden,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer fünf Personen und
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
Private Veranstaltungen und Feierlichkeiten sind untersagt. Physische und soziale Kontakte zu Menschen außerhalb der eigenen Familie sollen weitgehend vermieden werden. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen soll eingehalten werden – das gelte auch bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.

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15 Kommentare zu “Dresden verhängt Ausgangssperre bis 4. April – Verlassen der Wohnung nur ausnahmsweise

  1. Schulze sagt:

    Das ist falsch.
    Die Ausgangs Sperre gilt ab 21.03. 0 Uhr. Das wäre dann Morgen (Samstag) um Mitternacht.

    • Nicht ganz. Ich habe den Beitrag gestern Abend geschrieben. Da war „ab Mitternacht“ völlig korrekt. Die offizielle Formulierung in der Allgemeinverfügung lautet 21.03. 00:00 Uhr. Da haben Sie völlig Recht.

    • Frank Elsner sagt:

      Der Unterschied zwischen Ausgangsbeschränkungen und einer Ausgangssperre besteht darin, dass bei einer Ausgangssperre das Verlassen der Wohnung in allen Fällen untersagt werden kann. Genau das steht in der Allgemeinverfügung nicht drin. Sonst müsste der Freistaat allen Erwerbstätigen Quarantäne-Entgelt zahlen. Wozu er nicht in der Lage ist. Ich bitte um sachliche Berichterstattung in diesen beunruhigenden Zeiten. Vielen Dank und freundliche Grüße.

  2. Jürgen Kunad sagt:

    Richtige Entscheidung, jedoch zu kurze Vorlaufzeit.

  3. Möbius sagt:

    Ich wollte morgen nur Wäsche zu meiner Tochter bringen…Waschmaschine kaputt…darf ich das ????? Komme allein aus Riesa

    • Da hilft das Infotelefon der Stadt: 0351-4885322, täglich 8-18 Uhr.

    • Michael sagt:

      Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel),

  4. Steffi sagt:

    Eine Frage: Frisöre und Kosmetik Studios dürfen bis Sonntagabend arbeiten. Diese Genehmigung kommt vom Gesundheitsamt. Die Menschen dürfen diese aber nicht aufsuchen und machen sich dann strafbar? Nirgends steht etwas dazu. Laut Absatz 4 stehen solche Regelungen über der Ausgangssperre allerdings gilt die Genehmigung für juristische Person nicht für Privatperson.

    Macht man sich jetzt „strafbar“ wenn man bis Sonntag besagte Dienstleister besucht oder nicht?

  5. Hanna sagt:

    Darf ich drausen Spatzieren gehen

    Meinen Freund treffen ?

  6. Madeleine Kowark sagt:

    Darf mein Freund zu mir kommen

  7. Helmut Winterstein sagt:

    Wie soll das bitte mit dem 1,5 m Abstand im ÖPNV funktionieren? Ich werde vorsichtshalber ein Schneidermaßband mitführen und einen Knüppel.

  8. Suricata sagt:

    Es wäre sinnvoller den Leuten das Tragen von Mundschutzmasken in der Öffentlichkeit vorzuschreiben, dann könnte man auf immer drastischere Maßnahmen verzichten. In Tschechien z.B. funktioniert das, und die Zunahme bei den Ansteckungen ist nicht so hoch…

  9. nepumuk sagt:

    Die städtische Sondermaßnahme aus dem Hause Hilbert war überflüssig wie ein Kropf und zeigt das sachferne Hyperventilieren im OB-„Krisenstab“. Es reicht vollends aus, was und wie es das Bundesland vorgibt, da waren nur Stunden Differenz. Die Stadt Dresden will es wie immer „besser machen“, brachte dadurch aber nur Unruhe und Irritation hinein. Das war schon vorab klar, außerdem benötigt niemand Symbolpolitik seitens des OB-Büros. Amen.

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